aktualisiert:
22. März 2006

 

 

 

 

 

 

 

Volltextsuche:

 

 

 


 

 

  Aktionen  


21.3.2006

Eberhard Paul aus Petershagen schreibt:

Die Stellungnahme des Zweckverbandes
vom 17.3.06 ist einfach empörend.

 

 

Frau Scheibe schreibt vom fehlenden Nachweis des höheren Standards der vorgenommenen Abwasserbeseitigung. Dabei handelt es sich nach den einschlägigen Abfall und Wassergesetzen zum einen nicht um Abwasser der Familie Plenzke, und zum anderen nicht um eine Beseitigung, wie sie der Zweckverband mittels Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser betreibt, sondern um eine Verwertung.

Zur Entsorgung (Schmutzwasser) gehören zwei Möglichkeiten, die Verwertung und die Beseitigung. Und nur die Beseitigung in ein Gewässer unterliegt dem Wasserrecht und ist dann Abwasserbeseitigung. Solange es aufbereitet und benutzt (verwertet) wird bleibt es Privateigentum.

Weiterhin pocht die Geschäftsführerin ständig auf fehlende Ablaufwerte. Der ökologische Nutzen ist eben, dass nichts abläuft. Vielleich kann man der Frau Scheibe mal erklären, dass kein Labor die Ablaufwerte von nichts untersuchen kann? Und genau das besagt das Gutachten: es gibt keinen Wasserablauf.

Genau mit dieser Tatsache, dass kein Wasser in ein Gewässer abläuft, ist die Anlage der Plenzkes auch nicht im Geltungsbereich der Wassergesetze und der
Zweckverband hat für das Grundstück keine gesetzliche Zuständigkeit und auch kein Mitspracherecht, wie auch nicht die untere Wasserbehörde.

Folglich handelt es sich um reinen Terror des Zweckverbandes gegen Familie Plenzke.
Zitat Bertelsmann Lexikon: " Terror - Schreckensherrschaft, brutale Willkür".

Eberhard Paul

 

 

     



  2005 by wd team stuttgart      xxl sicherheit