aktualisiert:
18. September
2011

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

Wir zitieren aus: Zeitung für Kommunale Wirtschaft (ZfK), September 2011, S.8

 

Gebührenbescheid nicht privatisieren

 

"Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bestätigt, wonach ein Wasser- und Abwasser-Zweckverband den Erlass von Gebührenbescheiden nicht auf eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen darf. [...]"

 
 
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