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27. November 2006

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 29.10.2006

 

Vergaberecht für Konzessionen,
nicht aber für kommunale Zweckverbände

 

Wie der wasserwirtschaftliche Fachinformations-dienst „EUWID-Wasser/Abwasser“ in seinen Aus-gaben vom 17. und vom 24.10.06 aus dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments („IMCO“) meldete, strebt man dort tatsächlich an, dass Konzessionen künftig EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Der Ausschuss habe die EU-Kommission aufgefordert, eine EG-Konzessionsrichtlinie zu erarbeiten. Die Berichterstatterin, BARBARA WEILER (SPD), habe allerdings in Aussicht gestellt, dass in der Konzessionsrichtlinie Ausnahmen für den Wasser- und Abwasserbereich vorgesehen werden könnten.

Im Hinblick auf die Bildung von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen (privat-public-partnerships, ppp) hatte sich der Ausschuss nicht dazu entschließen können, eine EG-ppp-Richtlinie zu fordern. Die angesichts einiger Urteile des europäischen Gerichtshofes (EuGH) obsolet gewordenen ppp-Gesellschaften (s. RUNDBR. 835/2-3) sollten statt mit einer bindenden Richtlinie nur durch eine interpretierende „Mitteilung“ der EU-Kommission locker reglementiert werden.

Der Verzicht der Ausschuss-Mehrheit auf eine ppp-Richtlinie war auf den Widerstand von WEILER gestoßen. Nach Ansicht von WEILER würde eine bloße „Mitteilung“ die „Rechtsunsicherheit“, die nach den EuGH-Urteilen eingetreten sei, nicht beseitigen. Die von WEILER geforderte ppp-Richtlinie im Sinne der EuGH-Urteile würde künftig beispielsweise verunmöglichen, dass eine Kommune den Auftrag für die Abwasserbeseitigung ohne EU-weite Ausschreibung an ihre halbprivate Stadtwerketöchter vergibt (s. 835/3).

Ein rigider Ausschreibungswettbewerb bei beabsichtigten Vergaben an ppp-Gesellschaften sei „ein gutes Instrument für mehr Wirtschaftlichkeit und Transparenz bei Ausschreibungen und trage auf diesem Wege dazu bei, Kor-ruption zu bekämpfen“, wird WEILER in EUWID zitiert. Dabei hat WEILER wohl das allzu innigliche Verhältnis von Stadtverwaltungsspitzen und kommunalen Mandatsträgern mit den privaten Anteilseignern ihrer gemischtwirtschaftlichen Stadtwerketöchter im Auge (siehe beispielsweise die schlagzeilenträchtigen „Lustreisen“ von Stadträten nebst Gemahlinnen nach Venedig und Mailand auf Kosten von E.ON).

Das Vergaberecht soll lt. Beschluss des Binnenmarktausschusses im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit übrigens nicht greifen. Wenn sich also Kommunen zusammen schließen, um gemeinsam die Trinkwasserversorgung und/oder die Abwasserentsorgung zu betreiben, dann soll dies entgegen der Befürchtungen von BGW und kommunalen Spitzenverbänden weiterhin nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegen. Voraussetzung sei allerdings, dass der Zweckverband seine Leistungen nicht am Markt anbietet, sich also beispielsweise nicht darum bemüht, seine Expertise bei der Kanalsanierung außerhalb des Zweckverbandgebietes anzubieten. Laut EUWID soll das Plenum des EU-Parlaments über die Empfehlungen des Bin-nenmarktausschusses im Nov. 2006 beschließen.


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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