|                     Eigentlich
                          müssten die beiden Geschäftsführerinnen
                        des Abwasserzweckverbandes Familie Plenzke dankbar sein.
                        Denn sie hat nicht, wovon der Zweckverband inzwischen viel
                        zu viel hat: Abwasser. Die Kläranlage des Zweckverbandes
                        ist überlastet, für die anfallenden Abwassermengen
                        aus dem Verbandsgebiet eigentlich zu klein. Die Kosten für
                        eine Erweiterung der Anlage bei Fürstenwalde sind bisher
                        noch kaum abzuschätzen, gehen aber in die Millionen.
                        Trotzdem pocht der Verband auf den so genannten Anschluss-
                        und Benutzerzwang, will also mehr Abwasser haben.                   Dagegen
                      wehrt sich die Familie aus Rauen, die auf ihrem Grundstück eine Abwasserbehandlungsanlage hat und -
                        so sagt sie - somit kein Abwasser übrig bleibt, da alles
                        auf dem Grundstück verwertet wird. Acht Rechtsanwälte
                        würden bzw. haben sich bisher schon mit der "anrüchigen" Sache
                        beschäftigt. Aktenordner voller Schriftsätze haben
                        die Partein inzwischen hin- und hergeschickt. Vorläufiger
                        Höhepunkt aus Sicht der Rauener Familie: Die Androhung
                        einer Beugehaft, sollte bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht
                        eine Gebühr bezahlt werden. Dazu ist es bisher nicht
                        gekommen - weder zur Haft, noch zur Zahlung. Trotzdem bleibt
                        der Zweckverband hartnäckig, schickt nach wie vor Gebührenbescheide
                        - und fühlt sich im Recht. 
                         Dabei
                            steht seit dreieinhalb Jahren eine richterliche Entscheidung
                            in der Hauptsache aus. Dieser Fall steckt
                          bei Gericht "im
                          Stau" - wie übrigens im Falle von Abwasserzweckverbänden
                          aus ganz unterschiedlichen Gründen noch viele weitere
                          Fälle. Rechtsanwalt Stefan Sarrach will nun gegen die überlange
                          Verfahrensdauer Schritte einlegen.                         Derweil
                      tobt der Abwasserstreit in vielen Kanälen -
                        nicht nur im Fernsehen. Gisela Scheibe, kaufmännische
                        Geschäftsführerein des Verbandes, schrieb sogar
                        im Fall Plenzke an die Fraktionsvorsitzenden der Fürstenwalder
                        Stadtverordnetenversammlung, obwohl die damit - es geht um
                        ein Rauener Problem - gar nichts zu tun haben. Die Geschäftsführerin
                        beruft sich auf den Anschluss- und Benutzungszwang. "Dieser
                        greift, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt." Gisela
                        Scheibe verweist auf einschlägige Urteile. Laut einem
                        Gegenschreiben des "Interessenverbands für dezentrale
                        Abwasserbehandlung und Verwertung" unterliegen Plenzkes
                        diesem Zwang nicht, da "ihr häusliches Schmutzwasser
                        nach den geltenden Regeln der Technik selbst behandelt und
                        das behandelte Schmutzwasser vollständig verwertet" wird.                   Erreicht
                      wird dieser Zustand durch eine Anlage, die sich auf dem
                      großen Grundstück in
                        Rauen befindet - und zwar einer Abwasserbehandlungsanlage.
                        Dafür, so
                        der Zweckverband, gebe es weder eine Genehmigung noch irgendwelche
                        Kontrollen über Ablaufwerte. Deshalb bestehe der Verband
                        nicht nur auf das Abwasser, sondern auch auf die Begleichung
                        aller Gebühren-, Beitrags- und Kostenforderungen." Gegenargument
                        des Interessensverbands: Da es sich nicht um eine Kleinkläranlage
                        handele - wie der Zweckverband sage - sondern um eine
                        Abwasserbehandlungsanlage, bedarf es auch keiner Zulassung.                   Die
                      Situation ist ziemlich verfahren. Immerhin: Die bundesweite
                      Ausstrahlung des Rauener Problems, erbrachte
                        eine große
                        Resonanz und viel Zuspruch, sagt Barbara Plenzke. 
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