Die
                      Ausführungen sind
                    keine Richtigstellung, sondern eine Fehlinformation in der
                    Sache. Die Familie Plenzke in Rauen verwertet ihr Wasser
                    mit dem Abfall nach dem häuslichen Gebrauch. 
                  Die vertretene
                      Auffassung, wer sein Abwasser auf dem Grundstück
                    behandelt, der beseitigt sein Abwasser, ist falsch. Frau
                    Scheibe ist vielleicht eine gute Buchhalterin, aber die Prozesse
                    der Natur unterliegen eigenen Gesetzen. 
                  Für
                      die Verwertung ist eine einfache mechanische Klärung
                    ausreichend. Das häusliche Abwasser wird auf
                    dem Grundstück für eine Verwertung vorbereitet
                    bzw. aufbereitet. Stickstoff und die Phosphate, die im Prozess
                    des Verfalls des Abfalls im Wasser entstehen, sind der beste
                    Dünger für die Pflanzenwelt. 
                  Gibt es überhaupt einen ökologischen Standard
                    in dieser Sache? Denn Ökologie ist immer noch die Lehre
                    von den Beziehungen zwischen den Lebewesen und ihrer Umwelt.
                    Wenn es um eine Richtigstellung geht, wäre es der Sache
                    sehr dienlich, dass die grundlegenden Sachverhalte Beachtung
                    finden. 
                  Zur Sache des
                      Abfalls auf dem Grundstück trifft der
                    Eigentümer die Entscheidung, ob er verwerten will und
                    kann, oder er ob sich des Abfalls entledigen will, also beseitigen,
                    und dann ist die Kommune, in diesem Fall der Zweckverband,
                    verpflichtet, die Beseitigung zu gewährleisten. 
                  Familie Plenzke
                      hat nichts zu beseitigen, denn die Familie verwertet und
                      produziert mit dem Abfall das schöne Grün
                    der Natur mit vielen Besonderheiten auf einem sandigen Boden. 
                  Da der Abfall
                      des Haushaltes, der sich im Wasser befindet, verwertet
                      wird, ist die Verwertung in dieser Dimension genehmigungsfrei.
                    Sie braucht auch keine wasserrechtliche Erlaubnis in Brandenburg,
                    da kein Gewässer benutzt wird. Es bedarf auch keiner
                    Genehmigung für die Behandlung des Abfalls auf dem Grundstück,
                    solange das Wasser (Abfall) auf dem Grundstück ist und
                    die Umwelt nicht schädigt. 
                  Alle weiteren
                      Ausführungen von der Kaufmännischen
                    Geschäftsführerin liegen neben der Sache und machen
                    nur die Auswüchse des kommunalen Monopolisten deutlich.
                    Wenn Frau Scheibe den letzten Satz der Polemik für sich
                    in Anspruch nimmt, dann sind vielleicht richtig bessere Beiträge
                    möglich. 
                  
                  Storkow, den 22.03.2006  
  gez. Harald Böhme 
                                                
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