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                   Eine
                      Familie im brandenburgischen Rauen hat großen Ärger
                      mit dem Zweckverband Fürstenwalde. (...) 
                  Der auch für Rauen zuständige
                        Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde
                        traktiert eine dort ansässige Familie, daß davon
                        fast die märkische Heide wackelt. Immer wieder berichten
                        Zeitungen und Fernsehsender über den verbissenen Krieg
                        des Zweckverbandes gegen Barbara und Thomas Plenzke, die
                        sich nicht an die Kanalisation anschließen lassen,
                        weil sie das auf ihrem Grundstück anfallende Abwasser
                        selbst verwerten. Nach jahrelangem Bombardement mit Beitrags-
                        und Bußgeldbescheiden, Zwangsvollstreckungen und Strafanzeigen
                        wurde Familienvater Thomas Plenzke schließlich sogar
                        Beugehaft angedroht. Erst vor kurzem filmte deshalb das Magazin „klartext“ des
                        RBB in Rauen. 
                  Tatsache ist: Plenzkes erzeugen kein Abwasser im landläufigen
                      Sinne. Entstandenes Schmutzwasser bereiten sie in ihrer eigenen
                      Anlage wieder auf: Eine Mehrkammergrube sorgt dafür,
                      die Feststoffe herauszufiltern, die dann auf dem Kompost
                      landen. Die biologische Reinigung der übrigbleibenden
                      Flüssigkeit besorgt ein Pflanzenbeet, von dem das Wasser
                      in einen Teich fließt. Es steht dort zum neuerlichen
                      Gebrauch bereit, für die Toilettenspülung zum Beispiel
                      oder zum Gießen der prächtigen Palmen, die Plenzkes
                      besitzen. Belastungen für Boden und Grundwasser entstehen
                      nicht, so ein Gutachten, das über die Anlage erstellt
                      worden ist. 
                  Manche meinen, Plenzkes sollten dafür einen Öko-Grand-Prix
                      bekommen. Axel Kruschat vom BUND Brandenburg zum Beispiel
                      sagte den Fernsehleuten, „daß man eigentlich
                      solche Anlagen fördern müßte“. Und
                      Axel Loger vom brandenburgischen Umweltministerium äußerte
                      vor der RBB-Kamera in Sachen Abwasser: „... wenn ich
                      es eben selbst verwende, dann ist es eben nichts, was irgendwie
                      beseitigt werden muß.“ 
                                    Doch
                      alle Fürsprache nutzt den Plenzkes nichts. Der
                        Zweckverband pocht auf den Anschluß- und Benutzungszwang
                        und berechnet Abwassergebühren nach Maßgabe des
                        Trinkwasserverbrauchs. Die Plenzkes verweigern diese Zahlung
                        mit dem einleuchtenden Argument, der Zweckverband
                      erbringe ja keine Leistung, deshalb müßten sie
                      auch nicht zahlen.  
                  Doch
                      das ist nicht das einzige Feld der Auseinandersetzung.
                      Bis heute gibt es keinen rechtskräftigen Bescheid für
                        den vom Zweckverband geforderten Beitrag zu dem – von
                        Plenzkes verweigerten – Anschluß an
                        die 1999 im Ort gelegte Kanalisation. Gegen den ursprünglichen
                        Bescheid hatten Plenzkes Widerspruch eingelegt und schließlich
                        vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Der Zweckverband jedoch
                        ließ es nicht auf eine richterliche Überprüfung
                        ankommen, half, während die Sache vor Gericht anhängig
                        war, dem Widerspruch doch noch ab und stellte einen neuen
                        Beitragsbescheid aus. Dem wiederum widersprachen Plenzkes
                        und zogen erneut vor Gericht. Der Zweckverband zog darauf
                        wieder den Beitragsbescheid zurück und gab einen neuen
                        aus, gegen den Plenzkes sich wiederum wehrten – und
                        so lief das bis heute nicht beendete Spiel mehrere Male,
                        wobei sich die auf den Bescheiden geforderte Summe allerdings
                        immer mehr reduzierte. 
                  
                      Vertreter des Zweckverbandes
                          dürfen Plenzkes Gehöft
                        seit längerer Zeit schon nicht mehr betreten – Schilder
                        an der Grundstücksgrenze weisen darauf hin. Doch
                        auch diese aus Vorsicht und Erfahrung geborene Verweigerung
                        ist
                        dem Zweckverband Stoff zum Flechten von Peitschen. Weil
                        Thomas Plenzke Mitarbeiter des Zweckverbandes im August
                        2005 nicht
                        aufs Grundstück ließ, versuchte dieser als „Behörde“ und
                        unter Berufung auf seine Wasserversorgungssatzung, den
                        Mann mit einem Bußgeld von 35 Euro zu belegen.
                        Der zahlte nicht und wurde vor Gericht gezogen. Doch
                        entschied das Fürstenwalder
                        Amtsgericht in diesem Fall eindeutig zu seinen Gunsten,
                        weil „eine
                        rechtswirksame Grundlage zur Ahndung des dem Betroffenen
                        vorgeworfenen Fehlverhaltens fehlt“. (...) 
                      Wer
                          die Stellungnahmen des öffentlich in die Bredouille
                          geratenen Zweckverbands liest, kann sich des Eindrucks
                          nicht erwehren, daß die dort Verantwortlichen
                          juristischen Beistand in erheblichem Maße bemühen
                          können.
                          (...) Wenn der
                          Zweckverband
                          dennoch schlecht in der Öffentlichkeit dasteht,
                          hat das eher Gründe, die mit Recht- oder Nichtrechthaben
                          im juristischen Streit um den Anschluß- und Benutzungszwang
                          wenig zu tun haben. 
                                        So ist
                      es kaum einzusehen, warum gerade in dünn und
                          dünner besiedelten Regionen Brandenburgs heute noch
                          Grundstücke an Kanalisationsrohre angeschlossen werden
                          sollen, die in zwanzig bis dreißig Jahren aus Gründen
                          des Bevölkerungsrückgangs wahrscheinlich stillgelegt
                          werden müssen. Sollte man nicht Lehren gezogen haben
                          aus den Katastrophen, die unter der politischen Verantwortung
                          von Politikern wie Manfred Stolpe und Matthias
                      Platzeck herbeiorganisiert worden sind, aus den überdimensionierten Kläranlagen
                          und Leitungsnetzen, die zu vielfach beklagten Belastungen
                          führten? Und wie sieht es in Sachen Umweltschutz tatsächlich
                          aus, wie schneidet da das Modell Großklärwerk
                          auf längere Sicht ab? 
                  Bei
                      der Kläranlage des Fürstenwalder Zweckverbandes
                          zumindest steht es offensichtlich nicht zum Besten. Sie wurde
                          1995 in Betrieb genommen und ist für 48 000 Einwohnerwerte
                          ausgelegt.
                      Ihre Kapazität aber soll aber
                      noch auf 60 000 Einwohnerwerte erweitert werden.  
                  Was
                      dem Normalbürger
                            nicht aufs Butterbrot geschmiert wird: Eine Genehmigung nach
                            dem Brandenburgischen Wassergesetz hat sie laut einem Schreiben
                            aus dem Brandenburger Ministerium für Ländliche
                            Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz nie erhalten. „Seit
                            1995 wurde zunächst im Wege mehrfach verlängerter
                            wasserbehördlicher Erlaubnisse die Abwassereinleitung
                            in das Grundwasser durch Versickerung über Rieselfelder
                            zugelassen“, heißt es in dem Papier vom August
                            2005, das sich um die „Zulassungsfähigkeit der
                            weiteren Versickerung des gereinigten Abwassers auf Rieselfeldern
                            der Kläranlage Fürstenwalde als Einzelfallentscheidung“ dreht
                            und die Regionalabteilung Süd des Landesumweltamtes über
                            Bedenken informiert. So heißt es darin: „Die
                            Gefahr einer Grundwasserbeeinträchtigung bzw. die Besorgnis
                            der nachteiligen Veränderung des Grundwassers ist nach
                            hiesiger Einschätzung zu bejahen, so daß die vorgesehenen
                            Versickerungsvarianten nicht erlaubnisfähig wären.“                   Laut
                            diesem Schreiben, das von Abteilungsleiter Prof.
                            Dr.-Ing. Hartmut Niesche unterzeichnet wurde, fanden
                            sich
                            im gereinigten Abwasser der Kläranlage bei Untersuchungen u.a. folgende
                            Stoffe: Cadmium, Cyanid, organisch gebundene Halogene (AOX),
                            mineralische Kohlenwasserstoffe und Quecksilber. Sie alle
                            gehören der sogenannten Liste I der Grundwasserverordnung
                            an, die allenfalls unter streng definierten Ausnahmetatbeständen
                            in das Grundwasser gelangen dürfen. Doch solche Tatbestände
                            liegen laut der ministeriellen Stellungnahme nicht vor, die
                            noch weitere Stoffe aufzählt, die im Ablauf der Fürstenwalder
                            Kläranlage festgestellt worden sind: Arsen, Kupfer und
                            Zink. Diese stehen in der Liste II der Grundwasserverordnung.
                            Eine Zulassung darf bei ihnen nur erteilt werden, „wenn
                            eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder
                            eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften
                            ... nicht zu besorgen ist“. Doch die Unbedenklichkeitsbescheinigung
                            dafür gibt das Potsdamer Ministerium nicht. 
                        
                          Ein Stück weiter gehen die anerkannten Naturschutzverbände
                            des Landes Brandenburg in ihrer Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren
                            für die Kläranlage. Sie, so heißt es dort, „machen
                            darauf aufmerksam, daß die derzeitige und weiterhin
                            geplante Abwasserentsorgung des Zweckverbandes Fürstenwalde
                            in das Grundwasser nicht nur in keiner Weise genehmigungsfähig
                            ist, sondern darüber hinaus hierbei auch § 324
                            StGB - unbefugtes Verunreinigen sowie das sonstige nachteilige
                            Verändern eines Gewässers in seinen Eigenschaften
                            - sowie § 326 StGB (Strafgesetzbuch – d. Red.)
                            Abs. 1 Nr. 3 - gewässergefährdende Abfallbeseitigung
                            - und § 330 StGB - schwere Umweltgefährdung -
                            zu beachten sind!“  
                          Schweres Geschütz! Doch ganz gleich, ob es in Anschlag
                            gebracht wird oder nicht: Nur ansatzweise so gewichtige Gründe
                            des Umweltschutzes dürften gegen den Betrieb der Anlage
                            von Plenzkes in Rauen kaum vorzubringen sein. 
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