Im  RUNDBR. 1127/3 war über die Implementierung des Menschenrechts auf  Wasser in der vorgesehenen Neufassung der EG-Trinkwasserrichtlinie  berichtet worden. Es bleibt nachzutragen, dass das in Art. 13  vorgesehen Zugangsrecht zu Trinkwasser auch für marginalisierte  Bevölkerungskreise (beispielsweise in Romalagern, im Okt. 2018 im  EP-Umweltausschuss zu „sehr  heterogenen Diskussionen“ geführt habe. Details hatte die EU-Abgeordnete Ursula Müller auf  der wasserwirtschaftlichen BDEW-Jahrestagung im Sept. 18 in Berlin  vorgetragen. Die Ansichten zur Umsetzung des Menschenrechts auf  Wasser in der Richtlinie seien davon abhängig, ob man einer  sozialistischen Fraktion im EP angehöre – oder ob man „wie  die Konservativen mit Bedacht für vernünftige und praktikable  Regelungen plädiere“,  so die Einschätzung der Parlamentarierin.
       In ihren Fazit erklärte  Ursula Müller, dass der franz. Hauptberichterstatter im  Umweltausschuss „einen  sehr guten Empfehlungsbericht“ vorgelegt habe, in dem man – im Gegensatz zum Kommissionsentwurf -   auch auf die Größe und die Leistungsfähigkeit der Wasserversorger  Rücksicht genommen habe. Der Bericht basiere auf einer Abstimmung  über 700 Änderungsanträgen aus dem EP auf 66 Seiten.  Schlussendlich sah auch die EP-Abgeordnete aus den Reihen der Freien  Wähler die Gefahr, dass das ambitionierte Zeitprogramm zur  Verabschiedung der Richtlinie noch scheitern könnte. Dann müsse man  in der nächsten Legislaturperiode „wieder  bei Null anfangen“.