aktualisiert:
3. Oktober 2006

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  


WasserInBürgerhand!

 

aus dem BBU-Wasser-Rundbrief
Nr. 833 vom 16. September 2006

EU-Kommission versenkt "Kombinierten Ansatz"
im
vorsorgenden Gewässerschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vom anspruchsvollen „Phasing out“-Ansatz der EU-Kommission ist nicht mehr viel übrig geblieben. Die ursprüngliche Konzeption der EG-Wasserrahmen-Richtlinie sah vor, den Eintrag besonders gefährlicher Schadstoffe („prioritär gefährliche Stoffe“) in die aquatische Umwelt bis zum Jahr 2020 auf Null zu drücken. Dabei sollte nicht nur die Konzentration der Schadstoffe in den Gewässern (Immissionen), sondern auch die Einleitung von Schadstoffen (Emissionen) nach Art. 10 („Kombinierter Ansatz“) reduziert werden. Mit großem Zeitverzug hat die EU-Kommission im Sommer 2006 einen Vorschlag zur Begrenzung der prioritär (gefährlichen) Stoffe vorgelegt („Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG [KOM(2006)397]“). Der Richtlinienvorschlag sieht vor, für 41 Stoffe und Stoffgruppen (Pestizide, Schwermetalle und synthetische Industriechemikalien EU-weit verbindliche Umweltqualitätsnormen in den Gewässern festzusetzen („Immissionsnormen“). Zudem sollen Höchstkonzentrationen für Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien und Quecksilber im Gewebe von Fischen, Weichtieren, Krebstieren und anderen aquatischen Lebewesen bestimmt werden.

EU-weite Emissionsnormen sind entgegen der ursprünglichen Intentionen nicht mehr vorgesehen. Inwieweit die Schadstoffeinleitungen reglementiert werden sollen, will die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten überlassen. In einer „Mitteilung“ begründet die Kommission ihren Rückzieher damit, dass EU-weite Emissionsnormen für die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige, namentlich für die Chemiebranche mit der Chlor- und Pestizidherstellung sowie für die Branchen Eisen, Stahl, Nichteisenmetalle, PVC und Raffinerien die damit verbundenen Kosten zu hoch seien. Deshalb sei die Kommission nicht nur wegen der "Kosteneffizienz", sondern auch unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips und der größtmöglichen Flexibilität zum Schluss gekommen, dass es besser sei, die Festlegung von Emissionsgrenzwerten den Mitgliedsstaaten zu übertragen (s. „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Integrierte Vermeidung und Verminderung der chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern in der Europäischen Union [KOM(2006)398]“).

In der deutschen Wasserwirtschaft steht man dieser Kursänderung der EU-Kommission einigermaßen fassungslos gegenüber (siehe Kasten). Derzeit finden auf der Fachebene zwischen Bund und Ländern Gespräche statt, um die deutsche Positionierung zu dem enttäuschenden Richtlinienentwurf festzuklopfen. [Fazit unsererseits: Die schon 1999 geäußerten warnenden Voraussagen deutscher Wasserbeamter und Wasserprofessoren, dass die EG-WRRL „eine Immissionsschlagseite“ aufweisen würde (s. RUNDBR. 511/3-4), haben sich mit der Vorlage des Entwurfs einer Tochterrichtlinie zu den prioritär (gefährlichen) Stoffen leider bewahrheitet - ganz abgesehen davon, dass das antiquierte Einzelstoffkonzept der EU-Kommission ohnehin allenfalls ein Promille der Schadstofffracht in den Oberflächengewässern berücksichtigt.]

 


EU-Kommission ignoriert
vorsorgenden Gewässerschutz

Den Verzicht der EU-Kommission auf die Festsetzung EU-weit gültiger Emissionsnormen kritisiert beispielsweise das baden-württembergische Um-weltministerium in der Landtags-Drs. 14/260 v. 11.08.06 - weil:

  • „der Emissionsansatz des deutschen Wasserrechts nun nicht europaweit Realität wird und damit der kombinierte Ansatz aus einem Zusammenspiel von Emission- und Immissionsnormen entgegen den Verhandlungsergebnissen im Vorfeld der Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie nicht umgesetzt wird,

  • damit zwischen den Staaten mit Anteilen an großen Flussgebieten (z.B. Deutschland mit Anteilen an Donau und Rhein) und solchen mit sehr kleinen Flussgebieten (z.B. Großbritannien) eine bestehende Wettbewerbsverzerrung festgeschrieben wird, und

  • die Umweltprobleme gefährlicher Umweltchemikalien nicht an der Quelle angegangen werden. Dies widerspricht der baden-württembergischen Auffassung eines vorsorgenden Umweltschutzes.“


In den 1980er Jahren hat die Umweltszene heftigst mit BASF, BAYER, HOECHST und dem Verband der Chemischen Industrie über die Bekanntgabe der Emissionsdaten gestritten. Teilweise waren die Behörden, die die „Wasserbücher“ mit den genehmigten Schadstofffrachten hüteten, mit dem Hinweis auf „Datenschutz“ noch zugeknöpfter als die betroffenen Industrieunternehmen. Die Forderung nach dem „Gläsernen Abwasserrohr“ wurde in den 90er Jahren von der UN und der EU übernommen. Heute kann man die Emissionsdaten im Internet abrufen. Wie es zum Europäischen Schadstoffregister kam, ist Schwerpunktthema in diesem RUNDBRIEF.

 

Der lange Weg zum „Gläsernen Abwasserrohr“


 

 


Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung von Rio forderte im Jahr 1992 unter anderem die Schaffung von Emissionsinventaren zur Information der Öffentlichkeit über die Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt. Als Zusatznutzen sollte auch erreicht werden, dass die freigesetzten Schmutzmengen allmählich verringert werden. Um ein Schadstoffregister auf EU-Ebene zu verwirklichen, wurde die Aufgabe vier Jahre später in die IVU-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IPPC-Richtlinie) aufgenommen. Artikel 15 (3) lieferte so die Grundlage für die Schaffung des Europäischen Schadstoffemissionsregisters (European Pollutant Emission Register, EPER).

Doch EPER war nur ein Zwischenspiel. Mit dem Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollutant Release and Transfer Register, E-PRTR) sollen schon bald noch mehr Emissi-onsdaten aus weiteren Tätigkeiten, als sie in EPER meldepflichtig waren, für die interessierte Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Welche Änderungen durch das neue Emissionsinventar auf die Betreiber berichtspflichtiger Anlagen und die zuständigen Behörden zukommen, war Gegenstand des nationalen Workshops "Vom EPER zum PRTR", der am 9. und 10. Mai 2006 im Kongresszentrum in Karlsruhe stattfand. Rund 150 Vertreter von Industrie, Fachbehörden und Verbänden waren der Einladung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) sowie des Umweltbundesamtes (UBA) gefolgt. Der Workshop zeigte, dass sich nicht nur aus aquatischer Sicht Neuerungen ergeben werden. Die nachfolgenden Abschnitte bieten einen Überblick über die abwasserorientierten Inhalte der Veranstaltung. -rk-

 

 


 

Hinter dem Gesetzesdschungel liegt die Transparenz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehrere Redner erinnerten an den Weg vom EPER zum E-PRTR. So wurde u.a. erläutert, wie Artikel 15 (3) der IVU-Richtlinie forderte, dass die Europäische Kommission alle drei Jahre ein Verzeichnis der wichtigsten Emissionen und ihrer Quellen zu veröffentlichen hat. Welche Schadstoffe und ab welchen Mengen sie überhaupt erst veröffentlicht werden müssen, regelte die so genannte EPER-Entscheidung vom Juli 2000. Im Jahr 2004 wurden erstmals EPER-Emissionsdaten bestimmter industrieller Tätigkeiten in Luft und Wasser im Internet veröffentlicht. Inzwischen liegen die Daten der zweiten EPER-Berichtsrunde vor. Auch sie sollen in Kürze über das Internet zugänglich gemacht werden.

Während EPER konkrete Gestalt annahm, wurden bereits die Weichen gestellt, um das umfangreichere E-PRTR auf den Weg zu bringen. So war im Jahr 1998 unter Federführung der Wirt-schaftskommission der Vereinten Nationen für Eu-ropa (UN-ECE) die Aarhus-Konvention zustandegekommen. Dieses Abkommen fordert unter anderem, der Öffentlichkeit freien Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen. Dies soll in Form eines Registers zur Erfassung der Umweltverschmutzung unter Berücksichtigung von Freisetzungen und Verbringungen aus bestimmten Tätigkeitsbereichen in Umweltmedien in Form einer computergestützten, öffentlich zugänglichen Datenbank erfolgen.

Der nächste Schritt war das PRTR-Protokoll, das im Mai 2003 von allen damaligen EU-Mitgliedsstaaten sowie der EU als regionaler Wirtschaftsvereinigung auf der dritten Umweltministerkonferenz in Kiew gezeichnet wurde). Mit dem Protokoll sollte "die Verbesserung des öffentlichen Zugangs zu Informationen durch die Einrichtung von zusammenhängenden und integrierten landesweiten Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregistern" erreicht werden.

Schließlich wurde mit der im Februar 2006 in Kraft getretenen E-PRTR-Verordnung der Weg freigemacht, um EPER durch E-PRTR abzulösen. In Deutschland wurden mit dem so genannten "Artikelgesetz" im Jahr 2001 mehrere Gesetze und nachgeordnete Regelwerke an die IVU-Richtlinie angepasst. Für die Erhebung der Luftemissionsdaten konnte auf die 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zurückgegriffen werden. Da das Wasserrecht Ländersache ist, mussten auf dieser Ebene eigens Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um auch die Emissionsdaten in Wasser erheben zu können. Mit der E-PRTR-Verordnung ist die Rechtsgrundlage zur Schaffung des E-PRTR vorhanden, doch sind etwa in Deutschland noch ein Vertragsgesetz zur Annahme des PRTR-Protokolls sowie ein weiteres PRTR-Gesetz erforderlich. Dieses dient als Aus- und Durchführungsgesetz, das Aufbau und Struktur des deutschen PRTRs und die Fristen regelt, die die Betreiber einhalten müssen, um die Daten zu liefern. Beide Gesetze liegen als Entwürfe vor und sollen in diesem Jahr in Kraft treten.

Vorgestellt wurden in Karlsruhe auch die bereits existierenden Schadstoffregister anderer Länder, so das Toxics Release Inventory (TRI) der USA, das nicht nur deutlich länger als EPER besteht, sondern auch mehr Schadstoffe umfasst. Dies liegt jedoch u.a. daran, dass in TRI zahlreiche Einzelvertreter einer Schadstoffgruppe (wie etwa Dioxine) eingehen, die in EPER als Summe erfasst werden. -rk


 

Was sich mit E-PRTR alles ändert

 

 

Mehr Schadstoffe, mehr Tätigkeiten, Emissionen auch in den Boden, Verbringung und Freisetzung von Schadstoffen, Emissionen aus diffusen Quellen. So lassen sich die wesentlichen Änderungen beim E-PRTR gegenüber EPER auf einen Punkt bringen. Gerade im Abwassersektor gibt es Neuerungen. Künftig werden eigenständig betriebene, industrielle Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Kapazität von 10.000 m3 pro Tag berichtspflichtig. Wurden bislang nur Emissionen aus industriellen Tätigkeiten erfasst, so werden nun auch Anlagen zur Behandlung von kommunalem Abwasser mit einer Leistung von 100.000 Einwohnerwerten aufwärts meldepflichtig. In EPER wurde noch unterschieden zwischen direkter und indirekter Schadstoffeinleitung mit dem Abwasser. Die indirekte Einleitung wird nunmehr im E-PRTR umdeklariert als "Verbringung von Schadstoffen im Abwasser".Auch über Emissionen aus diffusen Quellen, wie Verkehr und Landwirtschaft, muss berichtet werden. Ein ganz wesentlicher Unterschied betrifft die Aktualität der Daten. Für EPER wurden sie nur alle drei Jahre erhoben, für E-PRTR wird dies dagegen jährlich der Fall sein. Inzwischen liegt ein PRTR-Leitfaden vor, in dem die Änderungen eingehend erläutert sind. -rk-


 

Woher kommen die Daten für das E-PRTR?

 


Um die Daten über den Wasserschmutz aus kommunalen Kläranlagen für das E-PRTR zu erhalten, könnten vorhandene Daten für Stickstoff, Phosphor und Schwermetalle genutzt werden, die aus der Ermittlung der Abwasserabgabe bekannt sind, schlug Dr. VIKTOR MERTSCH vom Düsseldorfer Umweltministerium vor. Für die organischen Spurenstoffe, die gemäß der E-PRTR-Verordnung zu melden sein werden, liegen jedoch in der Regel kaum Angaben vor. Für den Wasserschmutz aus diffusen Quellen könnte auf Angaben aus Forschungsprojekten des UBA zurückgegriffen werden, so ROBERT KLUDT vom UBA. Diffuse Quellen sind nach dem Sprachgebrauch des PRTR-Protokolls zahlreiche kleine oder verteilte Quellen, wobei nicht für jede ein eigener Bericht eingeholt werden kann. Auch für den Luftschmutz aus diffusen Quellen verfüge das UBA über Informationen, die für das E-PRTR herangezogen werden können, so KLUDT.


 

E-PRTR und die Verbände

 
Auf die Chemieunternehmen sieht der Verband der Chemischen Industrie (VCI) durch das PRTR einen deutlich erhöhten Aufwand zukommen. VCI-Vertreter raten dringend zu einem bundeseinheitlichen Vollzug und zur Nutzung einer einheitlichen Software. Nicht zuletzt sollten bereits vorhandene Daten verwendet werden können, um zusätzliche Messungen zu vermeiden. Für den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) wurde mit der Einrichtung des EPER eine langjährige Forderung des Umweltverbandes erfüllt. Allerdings hätte sich der BUND einen größeren Umfang der darin veröffentlichten Daten gewünscht. Begrüßenswert schien dem BUND, dass die PRTR-Daten jährlich aktualisiert werden, doch wünscht er sich die Erfassung einer größeren Zahl von Schadstoffen und Emittenten. Hierzu sollten die Schwellenwerte gesenkt und die IVU-Anlagenliste erweitert werden. -rk-

 


EU-Grundwasserschutz in der Abwärtsspirale

 

 

 

 

„Die zukünftige EU-Gesetzgebung liest sich nun wie eine Einkaufsliste von Ausnahmen und statistischen Tricks zur Vertuschung von Verschmutzungen des Grundwassers“, kommentierte HILTRUD BREYER, grüne MdEP, in ihrem Newsletter vom Sept. 2006 die jüngst erfolgte Abstimmung des EU-Parlaments zur Grundwasserrichtlinie. Der Aufweichung der Richtlinie durch den Rat hatte das Par-lament nicht viel entgegenzusetzen.

„Damit ignorieren EP und Rat auch den Auftrag der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Vorsorgemaßnahmen zur Erreichung der Qualitätsziele wie u.a. keine Verschlechterung ausdrücklich fordert“,

monierte BREYER. Die grüne EP-Abgeordnete befürchtet, dass im jetzt folgenden Vermittlungsverfahren zwischen Parlament und Rat der Vermittlungsausschuss lediglich kosmetische Änderungen am Ratstext vornehmen wird. Für BREYER war die Positionierung des EU-Parlaments „eine Blamage für das Parlament und ein weiteres Beispiel für den Rollback in der EU-Umweltpolitik“ Auch in der deutschen Wasserwirtschaft mehren sich die Stimmen, die meinen „Lieber keine Richtlinie als so eine!“. Zur Position des EP:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP
//TEXT+TA+P6-TA-2006-0251+0+DOC+XML+V0//EN&language=EN

Mehr Infos zum Stand der Debatte um die EG-Grundwasserrichtlinie (s. RUNDBR. 799/3-4 794/1-2, 748/1, 741/1-2, 733/3, vgl. 389/2-4) auch bei HILTRUD BREYER:
E-Mail: hbreyer@europarl.eu.int

 

 


 


Informationen zum Emissionsregister:

  • Die Präsentationen der Workshop-Vorträge und einige Vortragstexte können von der deutschen E-PER-Internetseite heruntergeladen werden (Link: „Workshop 2006“).

  • IVU-Richtlinie: Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; http://www.eper.de/startseite/experten/dokumente/rechtliche_dokumente
    /IVU-RL_deutsch.pdf

  • EPER-Entscheidung: Entscheidung der Kommission vom 17. Juli 2000 über den Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsre¬gisters (EPER) gemäß Artikel 15 der Richtlinie 96/61/ EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) (2000/479/EG); http://www.eper.de/startseite/experten/dokumente/rechtliche_dokumente
    /EPER_Entscheidung.pdf

  • Europäische EPER-Internetseiten:
    http://www.eper.ec.europa.eu

  • Aarhus-Abkommen: Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten;
    http://www.unece.org/env/pp

  • PRTR-Protokoll: Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister;
    http://www.prtr.de/dokumente/prtr-protokoll/PRTR-Protokoll.pdf

  • E-PRTR-VO: Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/ EWG und 96/61/EWG Rates;
    http://www.prtr.de/dokumente/umsetzung_prtr/E-PRTR-VO_dt.pdf

  • Deutsche EPER-Internetseiten: http://www.eper.de

  • Deutsche PRTR-Internetseiten: http://www.prtr.de

  • PRTR-Newsletter: http://www.prtr.de/index.php?main=newsletter/newsletter.htm

  • Entwürfe der deutschen PRTR-Gesetze: http://www.prtr.de/index.php?main=dokumente/umsetzung_prtr_d
    /umsetzung_prtr_d.htm

  • PRTR-Leitfaden (Guidance Document):
    http://www.prtr.de/dokumente /umsetzung_prtr/E-PRTR_GD-02062006_FIN.pdf

  • Bestehende nationale PRTRs: http://www.prtr.de/links/links.htm

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.



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