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12. Oktober 2009

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK), 19/2009 vom 3.10.2009

 

EuGH-Urteil:
Wasserkonzession ohne Ausschreibung

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Dienstleistungskonzessionen auch bei Anschluss- und Benutzerzwang keine Dienstleistungsaufträge im Sinne des europäischen Vergaberechts darstellen. Somit bestehe für Konzessionen in der Wasserwirtschaft weiterhin keine förmliche Ausschreibungspflicht.

Dem Urteil lag ein Fall in Thüringen zugrunde, in dem eine Trink- und Abwasserkonzession ohne Vergabeverfahren übertragen werden sollte. Ein potentieller Bieter klagte dagegen mit dem Argument, dass es sich um einen Dienstleistungsauftrag handele, der auszuschreiben sei.

Entscheidend für eine Dienstleistungskonzession sei das wirtschaftliche Betriebsrisiko, das nicht "erheblich" sein müsse, hob der EuGH hervor. Wenn der Auftragnehmer das durch öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Dienstleistung stark eingeschränkte Betriebsrisiko vom öffentlichen Auftragnehmer übernehme, liege eine Dienstleistungskonzession vor. Dem öffentlichen Auftraggeber stehe es frei, Dienstleistungen mittels einer Konzession erbringen zu lassen, wenn die gemeinwirtschaftliche Leistung nach seiner Auffassung so am bester sichergestellt ist.

Das Urteil stärke die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland, kommentierte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Es bestätige die gängige nationale Praxis. Damit erhielten die kommunalen Versorgungsunternehmen endlich Rechtssicherheit.

(EuGH Rs C-206/08)

http://lexetius.com/2009,2485

 
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