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14. Januar 2007

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 16.12.2006

 

Kleinkläranlagen-TÜV

Abgrundtiefes Misstrauen gegen Kleinkläranlagenmissbrauch

 

Dass die Wasserwirtschaftsverwaltungen (nicht nur in Baden-Württemberg) Kleinkläranlagen allenfalls mit spitzen Fingern anfassen, hat seine Gründe:

In der Theorie hatten Kleinkläranlagen auch schon in der Vergangenheit ganz passable Ablaufwerte - aber in den allermeisten Fällen eben nur in der Theorie. Wegen schlechter Wartung, Überlastung und anfälliger Technik waren die Ablaufergebnisse in der Praxis zumeist lausig schlecht. Und für eine kontinuierliche Überwachung fehlte den Behörden angesichts ihrer sukzessiven „personellen Ausdünnung“ ohnehin die Kapazität. Wenn sich Behördenvertreter selten genug doch einmal vor Ort zeigten, mussten sie oftmals feststellen, dass sie gelinkt worden waren. Der Missbrauch der Kleinkläranlagenbetreiber ging soweit, dass in einem Fall gar keine Kleinkläranlage vorhanden war: Auf die Bitte eines Behördenvertreters doch mal den Deckel der Anlage anzuheben, war unter dem Deckel - nur Wiese.

Hinzu kommt: Die Hersteller von Kleinkläranlagen unterliegen einem derartigen Kostensenkungsdruck, dass eine zufriedenstellende Wartung der Anlagen in vielen Fällen nur unzureichend gewährleistet war. Die (In-)Effizienz der Kleinkläranlagen zu überwachen, glich mithin für die Behörden der Aufgabe, einen Sack Flöhe zu hüten.

Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik (insbesondere Membrananlagen) bieten aber inzwischen die Möglichkeit mittels Sensoren und Internet die Anlagen zentral zu überwachen.

Auf unseren Vorschlag, diese Überwachung angesichts des Personalnotstands bei den Behörden an externe Überwachungsorganisationen auszusourcen, wird uns von Behördenvertretern geantwortet, dass man selbst zertifizierten Überwachungsorganisationen misstraut:

„Wo durch Betrug und/oder Schlendrian Geld verdient werden kann, wird Geld verdient - die Gammelfleischskanale lassen grüßen!“

Der absolute Vorrang für den Kanalanschluss kommt also nicht von ungefähr: Wenn ein Grundstück an den Kanal und die zentrale Kläranlage angeschlossen wurde, ist die Behörde zumindest für dieses Grundstück allen Ärger mit möglichem Kleinkläran-lagenmissbrauch definitiv los.


Für einen herstellerunabhängigen „Kleinkläranlagen-TÜV“

 

Kleinkläranlagen werden bei den Wasserwirtschaftsverwaltungen wohl erst dann mehr Akzeptanz finden, wenn das Überwachungsdesaster grundlegend beendet werden kann.

Wir regen deshalb an, folgenden Vorschlag zu diskutieren:

Es wird ein herstellerunabhängiger „Kleinkläranlagen-TÜV“ gegründet, der lt. Statut ohne Gewinnerzielungsabsicht seinen Überwachungsaufgaben nachgehen muss. Dieser „Kleinkläranlagen-TÜV“ bekommt das Monopol zur Überwachung der Kleinkläranlagen.

Zu diskutieren wäre, ob jedes Bundesland eine eigene Überwachungsorganisation bekommt - oder ob der „Kleinkläranlagen-TÜV“ ein bundesweites Monopol erhalten soll.

Zu klären wäre ferner, ob ein derartiges Monopol auf Länder- bzw. auf Bundesebene gegen die Wettbewerbskriterien der EU verstößt. Im „Aufsichtsrat“ des „Kleinkläranlagen-TÜVs“ könnten (paritätisch) die Hersteller, Betreiber, Behörden und Umweltverbände vertreten sein.

Die Kosten für den „Kleinkläranlagen-TÜV“ werden über eine jährliche Pauschale von den Betreibern der Kleinkläranlagen aufgebracht.

Stellen die MitarbeiterInnen des Kleinkläranlagen-TÜVs im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit Mängel an der Anlage fest, werden umgehend der Wartungsservice des Herstellers sowie die Behörden informiert. Der „Kleinkläranlagen-TÜV“ prüft sodann, ob nach der Wartung die Anlage wieder ordnungsgemäß läuft. Anderenfalls können von den Behörden gegen den Betreiber und/oder den Wartungsservice Bußgelder verhängt werden.

Ein „Kleinkläranlagen-TÜV“ mit Biss könnte gegenüber den Wasserwirtschaftsverwaltungen die Gewähr dafür geben, dass Kleinkläranlagen nicht nur nach dem Stand der Technik gebaut, sondern tatsächlich auch nach dem Stand der Technik betrieben werden. Von der damit verbun-enen größeren Akzeptanz von Kleinkläranlagen könnten alle profitieren: Potenzielle Betreiber hätte deutlich größere Chancen, dass ihre beantragte Kleinkläranlage genehmigt wird, die Hersteller könnten ungleich mehr Anlagen als bislang verkaufen und die Öffentliche Hand könnte sich die exorbitant teure Bezuschussung von Kanallösungen in vielen Fällen ersparen.

Die Meinungen aus der Leserschaft des RUNDBRIEFs zu diesem Vorschlag würden uns sehr interessieren!

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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