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13. Mai 2009

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 1.5.2009

 

Die Neufassung der Trinkwassernovelle konkretisiert sich


 

Der bereits bei der letzten Wasserfachlichen Aus-prachetagung (WAT) im Jahr 2008 in Augsburg erwartete Entwurf für eine Neufassung der Trinkwasserverordnung (TVO) lag auf der diesjährigen WAT vor – und führte bei den in Berlin versammelten Wasserwerkern zu zwiespältigen Stellungnahmen (vgl. RUNDBR. 853/3-4).

Ziemlich erbost zeigten sich Wasserwerker darüber, dass neu in die TVO ein Parameter „Relevante Kontaminanten“ mit einem Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) eingeführt werden soll. Damit will das Bundesgesundheitsministerium Spurenstoffe im Trinkwasser begrenzen, die nur teilweise oder noch gar nicht gesundheitlich bewertbar sind.

Die Wasserwerker befürchten demgegenüber, dass sie sich selbst an das Messer liefern, wenn sie einen unbekannten Spurenstoff ans zuständige Gesundheitsamt melden.

„Mit jeder freiwilligen Meldung laufen wir in Grenzwertverletzungsverfahren hinein.“

Dies ziehe zudem den Zwang zum Bau von immer neuen Aufbereitungsstufen nach sich – was im Übrigen als Verstoß gegen das Verursacherprinzip einzustufen sei. Die Wasserwerker lehnten deshalb eine Reglementierung der Spurenstoffe ab und verweisen darauf, dass bislang Spurenstoffe in aller Regel von den Wasserwerken selbst analytisch aufgespürt und den Behörden gemeldet worden seien.

Wenn jetzt aber ein grenzwertbewehrter Parameter „Relevante Kontaminanten“ in die TVO aufgenommen würde, „werden wir einen Teufel tun und weiterhin nach Spurenstoffen suchen, wenn wir uns damit das eigene Grab schaufeln“, so Prof. Dr. HANS MEHLHORN, Technischer Geschäftsführer der Bodenseefernwasserversorgung und führender Verbandsfunktionär in deutschen Wasserversorgungswirtschaft.

Im Gegensatz zu einer Reglementierung von „Relevanten Kontaminanten“ wurde es seitens der Wasser-werker begrüßt, dass man im Bundesgesundheitsministeriums bei den „Coliformen Bakterien“ den bisherigen „nationalen Sonderweg“ in der TVO aufgeben wolle. Analog zur EG-Trinkwasserrichtlinie sollen „Coliforme Bakterien“ in der TVO-Novelle nicht mehr als »harter Parameter« gelistet werden. Dauerhafte Befunde an „Coliformen Bakterien“ hatten nach dem bisherigen TVO-Reglement nach dreißig Tagen ein Abkochgebot nach sich gezogen (s. RUNDBR. 908/3-4).

Begrüßt wurde von den Wasserwerkern auf der WAT2009 auch die vorgesehene Aufnahme eines Urangrenzwertes von 10 µg/l (s. 898/4, 896/4 u. 867/2-3). Zufrieden zeigten sich die DVGW/BGW-Verbandsspitzen, dass nach aktuellen Untersuchungen des Bundesamtes für Strahlenschutz radioaktive Nuklide natürlicher Herkunft in den von den deutschen Wasserwerken genutzten Rohwasservorkommen „kein Problem“ seien. Allerdings vertrete man in DVGW und BGW die Auffassung, dass die Untersuchungsmethodik für die Gesamtrichtdosis EU-weit festgeschrieben werden sollte.


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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