aktualisiert:
10. August 2006

 

 

 

 

 

 

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Datensammlung zur Broschüre

Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
– ein Lehrstück in Neoliberalismus


(zusammengestellt von Gerlinde Schermer, Stand 1.8.2006)

Die Broschüre stellt – um lesbar zu bleiben – die politischen Darstellungen in den Vordergrund. Die Beweise für die dort aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind dieser Datensammlung zu entnehmen. Wer tiefer in die Problematik der Teilprivati-sierung eindringen will, kann dies durch die Lektüre der Broschüren des Donnerstagskreises tun.

Daten und Fakten
Die öffentlichen Wasserbetriebe und die negative Wirkung der Teilprivatisierung:

BWB Vor der Privatisierung( 1996) (Nach der Privatisierung(2005)
Umsatzerlöse
1.133.000.000,00 €
1.104.272.000,00 €
Investitionen
590.700.000,00 €
298.000.000,00 €
Personalaufwand
291.500.000,00 €
266.222.000,00 €
Abschreibungen
289.600.000,00 €
229.609.000,00 €
Materialaufwand
252.800.000,00 €
288.758.000,00 €
Zinsen
86.283.000,00 €
112.112.000,00 €
Zahl der Mitarbeiter
7.087
5.135
Jahresüberschuß
56.845.000,00 €
84.918.000,00 €
Trinkwasserpreis in € pro m³
(ohne 7% Umsatzsteuer)
1,30 € (1995)
2,069 € (2005)
2,158 € (2006)
Abwasserpreis in € pro m³
2,27 € (1995)
2,452 € (2005)
2,465 € (2006)
Wasserpreis gesamt
3,57 € (1995)
4,52 € (2005)
4,63 € (2006)

 

Verteilung der Gewinnanteile

Jahr
Gewinnanteil Private
(auf den Anteil von 49,9 %)
Gewinnanteil Berlin
(auf den Anteil von 50,1 %)
2000
84.090.000,00 €
37.940.000,00 €
2001
76.590.000,00 €
0,00 €
2002
78.330.000,00 €
0,00 €
2003
120.686,000,00 €
107.600.000,00 €
2004
134.005.000,00 €
38.800.000,00 €
2005
127.373.000,00 €
35.800.000,00 €
2006 Plan
137.000.000,00 €
75.000.000,00 €
Summe
758.074.000,00 €
295.140.000,00 €


Prozentuale Preiserhöhungen

Mit dem 1999 vom Parlament beschlossenen Teilprivatisierungsgesetz und dem dazugehörigen Vertrag wurden die Tarife für die Wasserversorgung und Entsorgung bis zum 31.12.2003 gedeckelt, d.h. es waren nur Änderungen in der Tarifstruktur zulässig, die insgesamt jedoch nicht zu einer höheren Belastung aller Tarifkunden führen durften. Ab 1.1.2004 wurden dann jährlich die Preise angehoben.

1999 - 2003
2004
2005
2006
Wasserpreis gesamt
3,73 €/
4,30 €/
+ 15,3%
4,52 €/
+5,1 %
4,63 €/
+ 2,5%

 

Entwicklung des betriebsnotwendigen Kapitals
(Bemessungsgrundlage für die Rendite)

2004
2005
2006
2007
2008
2009
3,3 Mrd. €
3,5 Mrd. €
3,7 Mrd. €
3,9 Mrd. €
4,0 Mrd. €
4,1 Mrd. €

Die Berechnungsgrundlage für die garantierte Rendite steigt jährlich an, und damit auch der vertraglich vereinbarte Gewinn für RWE und Veolia.

Die voraussichtliche Entwicklung der durchschnittlichen Rendite zehnjähriger Bundesanleihen der letzten 20 Jahre (+2% garantiert)

2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
6,28%
6,21%
6,19%
6,15%
6,11%
6,04%
5,88%
5,74%
5,64%
5,61%


Garantiert wurde im geheimen Konsortialvertrag die obige Rendite plus 2 Prozent (Formel R+2) zuzüglich der Wert der sogenannten „Effizienzsteigerungsklausel“ mit einem (hochgerechneten) Gegenwert von 233,8 Mio.€ für REW/Veolia).

Da die Renditeregelung (plus 2) und die Effizenzsteigerungsklausel vom Berliner Verfassungsgericht für Nichtig erklärt worden sind, wurde das Teilprivatisierungsgesetz 2003 novelliert und inhaltlich neue Formeln gefunden, um die versprochene Rendite dennoch zu zahlen. (Renditegarantie)

Bei einem Monopolbetrieb bestimmt die im Wasserpreis kalkulierte Renditezins, die Höhe des Gewinns des Betriebes.

Der Senat von Berlin muß die Tarifanhebung genehmigen. Bleibt die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals hinter (r+2%) zurück, weil der Zinssatz durch den Wirtsschaftssenator entsprechend niedriger festgesetzt wird, so ist das Land verpflichtet per disproportionaler Gewinnverteilung den „Nachteilsausgleich“ bei den Investoren vorzunehmen, also auf Teile seines Gewinns zu verzichten.

Investitionen
Im Vertrag mit RWE/ Vivendi (heute Veolia) wurde bis 2009 eine Investitionssumme von 2,55 Mrd.€ zugesagt. Was danach kommt ist unklar!

Beschäftigte
Betriebsbedingte Kündigen sind aufgrund des „Vertrages des Vertrauens“ bis 2014 ausgeschlossen. (Im Betrieb wurde dennoch Personal abgebaut, die Kürzung der Instandhaltungssummen kostet tausende Arbeitsplätze im Handwerk.)

Laufzeit des Vertrages
Der Konsortialvertrag des Landes Berlin mit den Investoren vom 18.Juni 1999 wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann (angeblich) frühestens zum 31. Dezember 2028 ordentlich gekündigt werden.

Gesetzesänderungen
Das Teilprivatisierungsgesetz Berliner Wasserbetriebe wurde am 28. Juni 2006 durch Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses durch ein neues Betriebegesetz „ersetzt“. Die geheimen Verträge des Konsortialvertrages gelten weiter.

 

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