Ein gleicher
              Steuersatz für Trinkwasser und Abwasser ist der 
              Schlüssel, um auf breiter Front auch die kommunalen Abwasserbetriebe
              privatisieren zu können (s. RUNDBR.
              797, 763). In den letzten
            drei Legislaturperioden war die„
            steuerliche Gleichbehandlung“ aber weder in den Ministerien
            noch im Bundestag mehrheitsfähig. 
          Jetzt soll zu
              Beginn der neuen Legislaturperiode ein neuer Anlauf unternommen
              worden. Die wasserpolitischen Sprecher in der 
            großen Koalition scheinen in dem Punkt an einem Strang zu ziehen. 
          So erklärte
              die SPD-Bundestagsabgeordnete PETRA BIERWIRTH 
            vor den versammelten Wasserwerkern auf der 4. Wasserwirtschaftlichen
              Jahrestagung des Bundesverbandes der Deutschen Gas- und 
            Wasserwirtschaft (BGW) am 17.10.05 in Berlin, dass sie es als „wichtig“ erachtet, 
           
        
          „dass
                  die neue Bundesregierung zügig ihren Bericht zur 
                  steuerlichen Gleichbehandlung von Trink- und Abwasser dem Parlament
                  und der Öffentlichkeit vorlegt. Dies ist leider in dieser
                  Legislaturperiode nicht mehr geschehen. Es wird daher in der
                  neuen Wahlperiode eine wichtige Aufgabe der Parlamentarier
                  sein, dass die Bundesregierung hier schnell handelt.“
        
        
              Auch der
                  CDU-Abgeordnete ULRICH PETZOLD vertrat in seinem Referat auf
                  der BGW-Tagung die Auffassung, dass die durch § 18
                a 
                Wasserhaushaltsgesetz eröffnete Möglichkeit zur Vollprivatisierung
                der bislang hoheitlichen Abwasserentsorgung durch die steuerliche
                Ungleichbehandlung bislang blockiert würde. Und der Staatssekretär
                im Bundeswirtschaftsministerium GEORG WILHELM ADAMOWITSCH (SPD)
                (s. RUNDBRIEF 717/1) verabschiedete
                sich nach 
                seinem Grußwort von den Teilnehmern des BGW-Kongresses
                mit der Ankündigung, jetzt sofort in die Koalitionsverhandlungen
                zu eilen, 
                um endlich die „steuerliche Gleichbehandlung“ durchzuziehen.
                Damit 
                war dem SPD-Staatssekretär der Applaus der BGW-Tagungsteilnehmer                sicher.
              Denn auch
                  der BGW fordert – von
                  vermeintlichen Effizienzsteigerungs-Kriterien beseelt – seit
                  Jahren die „steuerliche Gleichbehandlung“.
                So appellierte BGW-Vizepräsident Dr. PETER REBOHLE auch
                auf der                Berliner BGW-Tagung an die neue Bundesregierung,
                die „steuerliche                Gleichbehandlung“ von
                Trinkwasser und Abwasser “zügig“ umzusetzen:
               
        
          “Durch
                      die Zusammenführung von Ver- und
                      Entsorgung und                      die entsprechende Nutzung
                      von Synergiepotentialen können
                      die Unternehmen grundsätzlich kostengünstiger
                      arbeiten. Das zeigen ganz eindeutig die Erfahrungen der
                      Unternehmen, die diesen Schritt gegangen 
                      sind.“
                       [Ganz ohne „steuerliche Gleichbehandlung“!]
        
        
                  Einige
                      der Referate der BGW-Tagung können von der BGW-Homepage                     heruntergeladen
                      werden (via Pressemitteilung                    zur Tagung).
                  
                            Der
                      BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
                    regelmäßig über die 
                    Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte
                    können 
                    kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.