aktualisiert: 
	       11. April 2006 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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          11.10.2006             Berliner
                      Bürger wollen von RWE ihre Wasserversorgung zurück
                      haben!  | 
           
       
       
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      Die
                  Berliner Wasserbetriebe versorgen ca. 3,3 Millionen Berlinerinnen
                  und Berliner mit Trink- und Abwasser. Es ist der größte
                  städtische Wassserversorgungsbetrieb in Europa.  
       1999
                  erwarben die Privaten Unternehmen RWE und Veolia 49,9% der Anteile – das
                  Land Berlin hält 50,1% . Das Berliner Parlament beschloß 1999
                  aein Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe.
                  (TPrG) 
      • Die
                  Privaten Konzerne stellen seit 1999 die unternehmerische Führung
                  . 
• Der Kaufpreis betrug 1,7 Mrd. Euro. 
       Die
                  Wasserpreise stiegen nach der Privatisierung kontinuierlich an. 
      Im
                  Privatisierungsvertrag von 1999 wurde eine Preisstabilität
                  bis zum 31.12.2003 vereinbart. Schon am 1.1.2004 stiegen die Preise
                  um 15%, im Jahr 2005 nochmals um plus 5,4% und im Jahr 2006 um
                  plus 2,5%. 
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                Renditegarantie 
               
             
           
         
       
     
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      Im
                geheimen Konsortialvertrag von 1999 wurde im §23(7) die Renditegarantie
                vereinbart. 
      
        
          "Wird § 3
              TPrG ganz oder teilweise für nichtig oder aufgrund
                    einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts mit höherrangigem
                    Recht für unvereinbar
                    erklärt ("Nichtigerklärung'') und führt
                    die Nichtigerklärung
                    zu wirtschaftlichen Nachteilen der BWB                    („Nachteile"),
                    so ist .das Land Berlin verpflichtet, unverzüglich
                    gemeinsam mit der 
                    BWB, der Holding und der BB-AG zu prüfen, welche rechtlichen
                    und/oder tatsächlichen Maßnahmen geeignet sind,
                    die Nachteile dar BWB in vollem Umfang auszugleichen. Der
                    Senat von Berlin wird insbesondere prüfen, ob
                    die Nachteile durch                    eine Novellierung,
                    des TPrG ausgeglichen werden können. Ferner
                    wird das Land                    Berlin gemeinsam mit der
                    BWB, der Holding und der BB-AG nach besten Kräften versuchen,
                    strukturelle, operative und sonstige unternehmerische Maßnahmen
                    zur 
                    Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der BWB-Gruppe, insbesondere
                    im Kerngeschäft und Wettbewerbsgeschäft, vorzubereiten
                    und durchzuführen,
                    welche die                    Nachteile der BWB ausgleichen
                    können. Soweit die Nachteile der
                    BWB durch die in                    Satz 2 oder Satz 3 genannten
                    Maßnahmen nicht ausgeglichen werden,
                    da das Land                    Berlin die ihm möglichen
                    Maßnahmen nicht getroffen oder
                    an den von der Holding 
                    und der BB-AG vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mitgewirkt
                    hat, obwohl ihm dies                    ohne wirtschaftliche
                    Nachteile und ohne gegen höherrangiges
                    Recht oder eine gerichtliche Entscheidung zu verstoßen
                    möglich gewesen wäre,
                    verpflichtet sich das                    Land Berlin, der
                    BB-AG die geringeren Gewinne oder höheren Verluste
                    der BB-AG                    aus dem StG-Vertrag l, die auf
                    der Nichtigerklärung
                    beruhen, in vollem Umfang auszugleichen. Soweit die Nachteile
                    der BWB durch die in Satz 2 oder 3 genannten                    Maßnahmen
                    nicht ausgeglichen werden, obwohl das Land Bertin die ihm
                    möglichen                    Maßnahmen getroffen
                    und an den von der Holding und der BB-AG vorgeschlagenen
                     Maßnahmen mitgewirkt hat, ist das Land Berlin verpflichtet,
                    der BB-AG die Hälfte der                    geringeren
                    Gewinne oder höheren Verluste der BB-AG aus dem StG-Vertrag
                    l, die                    auf der Nichtigerklärung beruhen und durch die vorgenannten
                    Maßnahmen nicht 
                    ausgeglichen werden, abzugleichen. Der Ausgleich nach Satz
                    4 und Satz 5 erfolgt                     durch eine teilweise
                    oder vollständige Abtretung des Gewinnanspruchs
                    des Landes                    Berlin gegen die BWB für
                    das jeweilige Geschäftsjahr.
                    Sofern der abgetretene Gewinnanspruch des Landes Berlin niedriger
                    ist als der auszugleichende Betrag, wird                    das Land Berlin der BB-AG den Differenzbetrag erstatten." 
         
        
                Das Teilprivatisierungsgesetz
                    von 1999 wurde in Teile für verfassungswidrig
                  erklärt. Die Verfassungswidrigkeit bezog sich auf die Kalkulation
                  des Gewinns im Wasserpreis. Damit entfaltete der obige Text seine
                  volle Wirkung! 
                 Wegen
                    des oben zitierten §23(1) der „Renditegarantie“ im
                    Konsortialvertrag wurde im Jahr 2003 das Teilprivatisierungsgesetz
                    novelliert und werthaltig den Forderungen von RWE und Veolia
                    angepasst. 
                 
         
      
        
       
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                Tarifkalkulation 
               
             
           
         
       
     
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        Die Tarife werden
            auf der Grundlage des Kostendeckungsprinzips zuzüglich des Gewinns
            (kalkulatorische Zinsen) festgelegt. Es handelt sich um einen Monopolbetrieb. 
         Das Besondere
            ist, daß der jährliche Gewinnanspruch von RWE und Veoli
            sich nicht auf den gezahlten Kaufpreis bezieht. Die Bemessungsgrundlage
            für die kalkulatorischen Zinsen (Gewinn) wächst jährlich
            an. 
         Es handelt
              sich um : das „betriebsnotwendigen Kapital“.  
        Laut Aussage des
            Senats wird sich das betriebsnotwendige Kapital, welches die Grundlage
            für „r“ (Rendite) bildet, wie folgt entwickeln: 
        
          
            2004 
             | 
            2005 
             | 
            2006 
             | 
            2007 
             | 
            2008 
             | 
            2009 
             | 
           
          
            3,3
                    Mrd.€ 
             | 
            3,5
                    Mrd.€ 
             | 
            3,7
                    Mrd.€ 
             | 
            3,9
                    Mrd.€ 
             | 
            4,0
                    Mrd. € 
             | 
            4,1
                    Mrd.€ 
             | 
           
         
       
      
        - 
          
Diese
                Regelung, gekoppelt mit der Renditegarantie, führt damit
                zu ständig steigenden Preisen. 
                                     
           
         
        - 
          
Senken
                die Berliner der Wasserverbrauch muß das Land die versprochene
                Rendite zahlen! 
                                     
           
         
        - 
          
Werden
                Mengenrabatte für Großabnehmer eingeführt steigen
                die Preise nochmals vor allem für die Kleinhaushalte (von
                denen es in Berlin sehr viele gibt) und die Bewohner von Ein-
                Zweifamilienhäuser 
                                     
           
         
        - 
          
Die
                Investitionen erhöhen die Bemessungsgrundlage für die
                Gewinnkalkulation. Unterbleiben die notwendigen Investitionen
                führt das zur langfristigen Schädigung des Rohrleitungsnetzes
                und zum Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze
                im Handwerk. 
                                                       
           
         
        - 
          
Der
                Vertrag ist auf 28 Jahre geschlossen. 
         
       
     
      
      
        
          Wir
                  fordern den Senat von Berlin auf, die Konditionen der Rückabwicklung
                    der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe offen
                    zu legen! 
          Wir wollen raus
                      aus dem Knebelvertrag! 
          Wir
                        forden RWE und Veolia auf, den Berlinern die Wasserbetriebe
                        zurückzugeben! 
         
         
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