Die Gewerkschaft
              verdi befürchtet, dass die EG-Dienstleistungsrichtlinie
            auch in ihrer jetzt vorliegenden abgemilderten Fassung eine schwere
            Bedrohung für die kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe
            darstellen könnte. Zwar seien die Wasserver- und die Abwasserentsorgung
            komplett aus dem Regelungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen
            worden (s. RUNDBR. 819/1). Dies gelte jedoch nur für das Kerngeschäft
            der Wasser- und Abwasserbetriebe. Alle randständigen Geschäftsbereiche
            in der Wasserver- und Abwasserentsorgung könnten gleichwohl
            für das He-kunftslandsprinzip geöffnet werden. Wenn beispielsweise
            die Zählerablesung und das Rechnungswesen ausgesourct werden,
            könnten diese Randbereiche auf Billiganbieter übertragen
            werden - zu den Konditionen, wie sie in den Herkunftsländern
            dieser Billiganbieter gelten würden. Die Befürchtung von
            verdi: Dann seien die bislang üblichen Qualitätsstandards
            in der Wasser- und Abwasserbranche nicht mehr zu halten. Durch das
            Wegbrechen der Randbereiche könnten die Wasser- und Abwasserbetriebe
            von den Rändern her von privaten Dienstleistern kannibalisiert
            werden.