Darf die Stadt
              bei der Privatisierung des kommunalen Abwasserbetriebes den Verkaufserlös
              einfach ihrem defizitären Haushalt gut
            schreiben? Oder müssten die eingenommenen Millionenbeträge
            gerechterweise an die Abwassergebühren- und -beitragszahlerInnen
            ausgeschüttet werden. Denn diese haben schließlich über
            ihre Beiträge und Gebühren den Aufbau des Abwasserbetriebes
            finanziert, den jetzt die Stadt verkauft hat. Über diese Frage
            wird derzeit in Braunschweig gestritten. 
          Die „Bürgerinitiative
              zum Erhalt öffentlichen Eigentums“ hat den Verkauf der
              Stadtentwässerung Braunschweig an VEOLIA (s. RUNDBR. 813/1)
              zum An-lass genommen, diese Frage gerichtlich klären zu lassen.
              Das Innenministerium in Hannover hat der Stadt inzwischen bestätigt,
              dass sie rechtskonform gehandelt habe, als sie 112 von 115 Millionen
              Euro aus dem Erlös aus der Privatisierung des Betriebs der
              Stadtentwässerung in den allgemeinen Haushalt überführt
              hat. Wie die BRAUNSCHWEI-GER ZTG. am 04.04.06 meldete, sind nur
              die drei Millionen Euro, die nicht in den Haushalt übernommen
              worden sind, von der Stadt zurückbehalten worden, um sie
              zur Senkung von Abwassergebühren zu verwenden.
           
        
          „Dies
                  war erforderlich geworden, nachdem die Kommunalaufsicht des Innenministeriums
                  entdeckt hatte, dass darauf möglicherweise
                    Ansprüche von Gebührenzahlern eingemeindeter Ortschaften
                    aus der Zeit vor der Gebietsreform 1974 bestehen könnten
                    und beitragsfinanzierte Teile des Kanalnetzes übersehen
                    worden waren.“
        
        
          Der große
              Rest des Geschäfts sei
                      aber kommunalaufsichtlich nicht zu beanstanden. Die Bürgerinitiative
                      gibt sich mit der Bescheinigung der Rechtmäßigkeit
                      der Übernahme der
                      112 Millionen Euro in den Haushalt aber nicht zufrieden.
                      Ob das in Ordnung sei oder nicht, entscheide nicht das
                      Innenministerium
                      oder
                      die Stadt, erklärte sie, sondern demnächst das
                      Verwaltungsgericht in einem Gebührenstreitverfahren.