Niederlage für die Berliner Verbraucher: Das Verwaltungsgericht
            verlangt von den Berliner Wasserbetrieben keine Offenlegung ihrer
            Kalkulationen. Deshalb bleibt es wohl auch künftig das Betriebsgeheimnis
            der mehrheitlich landeseigenen Gesellschaft, warum die Berliner höhere
            Gebühren für Wasser und Abwasser bezahlen müssen als
            die Bewohner von vielen anderen vergleichbaren Metropolen in Deutschland. 
          Das Urteil des
              Verwaltungsgerichts begründete Sprecher Björn
            Schäfer damit, dass die Wasserbetriebe auf dem Brandenburger
            Markt im Wettbewerb zu anderen Anbietern stünden. Die Offenlegung
            von Kalkulationen und Zahlen benachteilige das Unternehmen in dieser
            Konkurrenz. Deshalb habe der Kläger keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
            Einfach machte sich das Gericht das Urteil nicht: „Aufgrund
            der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde eine Berufung
            vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen“,
            sagte Schäfer. Denn in Berlin sind die Wasserbetriebe Monopolist
            und Anstalt des Öffentlichen Rechts. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz
            müsste das Unternehmen deshalb eigentlich seine Akten öffnen,
            wie jede andere Behörde auch. 
          „Wenn diese Rechtsprechung Bestand hat, dann ist das schöne
            Informationsfreiheitsgesetz ein zahnloser Tiger für das Verhältnis
            der Berliner zu den öffentlichen Ver- und Entsorgern“,
            sagte Ludwig Burkardt, Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburger
            Wohnungsunternehmen. Der BBU hatte die beiden Klagen gegen die Wasserbetriebe
            und gegen die Senatsverwaltung angestrengt und wird voraussichtlich
            Berufung einlegen. 
          Hintergrund:
              In Berlin wurden die Wasserpreise seit 2003 um über
            20 Prozent erhöht. Laut BBU zahlen Berliner Haushalte rund 500
            Euro für Wasser und Abwasser im Jahr – 200 Euro mehr als
            die Bewohner von München oder Köln. Der BBU möchte
            durch eine Überprüfung der Kalkulationen klären, ob
            in den Wassergebühren möglicherweise Kosten für Fehlinvestitionen
            enthalten sein könnten, was die Prozessgegner bestreiten.
          Stephan Natz,
              Sprecher der Wasserbetriebe begrüßte das
            Urteil: „Das Gericht hat unser Recht auf Wahrung und Schutz
            der geschäftlichen Geheimnisse bestätigt“, sagte
            er. Die Berliner Wasserbetriebe stünden in Brandenburg in scharfer
            Konkurrenz zu anderen Anbietern ähnlicher technischer und kaufmännischer
            Dienstleistungen.