Der
              Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet auch für das
              Jahr 2008 mit weitgehend konstanten Gebühren im Bereich der
              Wasserver- und Abwasserentsorgung.
              
„Hierfür spricht die stabile Gebührenentwicklung der vergangenen
Jahre. So sind die Trinkwasserpreise in Deutschland im Jahre 2007 im Vergleich
zum Vorjahr um weniger als 1,5 Prozent gestiegen. Für Trinkwasser beliefen
sich die verbrauchsabhängigen Kosten pro Kubikmeter im Bundesdurchschnitt
auf etwa 1,70 Euro. Die durchschnittliche Preiserhöhung für Trinkwasser
für Haushaltskunden lag damit – wie schon in den Vorjahren - deutlich
unterhalb der Inflationsrate, so Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer
des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, heute in Berlin.
          Dabei blieb
              der Wasserpreis für Industriekunden in Deutschland
            gegenüber dem Vorjahr sogar konstant. Auch im europäischen
            Wasserpreisvergleich zeigt sich, dass Deutschland eine Vorreiterrolle
            einnimmt. Zwar liegen die Trinkwasserpreise in Deutschland insgesamt
            geringfügig höher als etwa in Großbritannien, Frankreich
            oder Belgien. Als einziges europäisches Land weist Deutschland
            aber langfristig sinkende Wasserpreise auf, während in anderen
            Ländern kontinuierliche Gebührensteigerungen zu verzeichnen
            sind. So sind die Wasserpreise für Industriekunden in Deutschland
            in den vergangenen fünf Jahren um 2,5 Prozent gesunken, während
            in Großbritannien (38,7 Prozent), Belgien (58,6 Prozent) und
            Frankreich (15,3 Prozent) im Vergleichszeitraum zum Teil deutliche
            Preissteigerungen zu Buche schlugen.
          Auch im Bereich
              der Abwasserentsorgung ist in Deutschland eine stabile Gebührenentwicklung zu beobachten. Die durchschnittliche Gebührenerhöhung
            im Bereich der Abwasserbeseitigung betrug in den Jahren 2005 und
            2006 lediglich ca. 1,6%. Die Bürger mussten somit im Mittel
            lediglich 35 Cent für die Ableitung und Behandlung des Schmutz-
            und Niederschlagswassers pro Tag und Einwohner ausgeben. Für
            den Abrechnungszeitraum 2007 und auch für 2008 erwartet der
            DStGB eine vergleichbare Gebührenentwicklung. Dabei, so Landsberg,
            müsse auch berücksichtigt werden, dass Städte und
            Gemeinden mit jährlichen Investitionen von ca. 5 Milliarden
            Euro einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der öffentlichen
            Abwasserbeseitigung in Deutschland leisten.
          Mit Blick auf
              die zum Teil erheblichen Gebührenunterschiede
            bei der Wasserver- und auch der Abwasserentsorgung wies Landsberg
            darauf hin, dass Städte und Gemeinden mit Wasser- und Abwasserentgelten
            grundsätzlich keine Gewinne erzielen dürfen, sondern alle
            laufenden Kosten abzudecken haben, die ihnen im Rahmen der Aufgabenerledigung
            selbst entstehen oder ihnen von Wasserverbänden in Rechnung
            gestellt werden. Hierzu zählen die laufenden Kosten der Unterhaltung
            und des Ausbaus der Anlagen, der Kanalnetze, der Pumpwerke, Regenrückhaltebecken
            sowie von Wassergewinnungsanlagen. Diese Kosten fallen insbesondere
            im ländlichen Raum aufgrund der Anlagengrößen sowie
            der topographischen und geografischen Verhältnisse der Gemeinden
            sehr unterschiedlich aus.
          Landsberg warnte
              davor, auf Grund der zum Teil erheblichen Preisunterschiede, insbesondere
              bei der Wasserversorgung politisch die falschen Schlüsse
            zu ziehen.
          Untersuchungen
              zeigten, dass Wasser oftmals in Regionen mit vielen und kleinteiligen
              Wasserbetrieben
              fernab großer Konzerne am
            preisgünstigsten sei. Dies mache deutlich, dass die Organisation
            und Kontrolle der Wasserversorgung in der Verantwortung der Kommunen
            am besten aufgehoben sei. Denn nur solange die Wasserversorgungsnetze
            im vollständigen Eigentum und Kontrolle der Städte und
            Gemeinden sind, unterliegt die Preiskalkulation auch der vollständigen
            demokratischen Kontrolle.