Fast
          40.000 Berlinerinnen und Berliner haben den Antrag zum Volksbegehren
          unterschrieben. Davon waren über 36.000 Unterschriften gültig.
          Trotz dieses herausragenden Ergebnisses will der Senat das Volksbegehren-Gesetz
          zur Offenlegung von Verträgen nicht zulassen, weil es gegen „höherrangiges
          Recht“ verstößt, so der Senat in seiner Begründung
          vom 18. März.
       Die
          Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ wirft dem
          Senat vor, in seiner Ablehnung ausschließlich die Interessen
          der Konzerne RWE und Veolia zu vertreten. In der Ablehnung des Senats
          wurden
          die Interessen der Menschen, Verbraucher und Wähler nicht berücksichtigt.
          Es fand keine Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit
          und denen der Konzerne statt. „Einen noch deutlicheren Beweis
          für
          die Befangenheit des Senats gibt es nicht“, so die Vertrauensperson
          Michael Bender von der GRÜNEN LIGA Berlin.
                  Die Wasserbetriebe wurden 1999 teilprivatisiert. 49,9 % der Anteile
            befinden sich im Besitz der Konzerne RWE und Veolia. Die Rahmenbedingungen
            der
            Teilprivatisierung sind in Verträgen festgehalten, über die
            absolutes Stillschweigen vereinbart worden ist. Die Wasserpreise sind
            im bundesdeutschen Städtevergleich die Höchsten in Deutschland.
       Die
          Initiatoren befürchten, dass mit Geheimverträgen gegen
            geltendes Recht verstoßen worden ist und wollen mit ihrem Gesetzesentwurf
            erreichen, dass die Verträge öffentlich und unabhängig überprüft
            werden können.
       Der
          Verfahrensbevollmächtigte Prof. Dr. Keßler vom Vorstand
              der Verbraucherzentrale Berlin vertritt die Vertrauenspersonen
          des Volksbegehrens vor Gericht und beurteilt die Erfolgsaussichten
          der Klage als positiv.
              Der Verfassungsgerichtshof ist Ende letzten Jahres neu berufen
          worden. Höchstrichterliche Urteile, die der Verfassungsgerichtshof in seiner
              aktuellen Zusammensetzung bereits verkündet hat, liegen noch
              nicht vor.
       Die
          Klageschrift wird am 18. April beim Berliner Verfassungsgerichtshof
                eingereicht. Interessierte können die Klageschrift bei den Initiatoren
                anfordern.
                Weitere Informationen unter www.berliner-wassertisch.net
      Rückfragen bitte an:Thomas Rudek – 030 / 261 33 89 – ThRudek@gmx.de