Der
          Senat hat den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für den
          Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die Offenlegung
          sämtlicher Verträge für unzulässig erklärt.
          Mit 36 000 gültigen Unterschriften seien die formalen Voraussetzungen
          zwar erfüllt worden, doch der vorgelegte Gesetzesentwurf sei verfassungswidrig,
          sagte Innensenator Erhart Körting (SPD) am Dienstag. «Der
          Landesgesetzgeber würde ein solches Gesetz nicht ohne Verstoß gegen
          die Verfassung beschließen können», fügte er
          hinzu.
       Das
          Volksbegehren fordert die vorbehaltlose Offenlegung aller Verträge
          zwischen dem Land Berlin und privaten Unternehmen in Bezug auf die Kernbereiche
          der Wasserwerke und Preiskalkulationen. Sofern die Veröffentlichung
          nicht innerhalb von drei Monaten erfolge, sollten die Verträge nach
          Ansicht der Initiatoren für unwirksam erklärt werden.
       Nach
          Ansicht von Körting wäre ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz
            nicht vereinbar, denn es würde in die freie Entfaltung der Persönlichkeitsrechte
            eingreifen. Die Geheimhaltungsinteressen von Privaten würden außer
            Acht gelassen, zudem verstoße das Gesetz gegen Vertrauensschutz
            und Eigentumsgarantie.
       Körting betonte, dass ein solcher Vorstoß nicht nur auf die
              Berliner Wasserbetriebe bezogen sei: «Es ist eine Frage aller Verträge
              des Landes Berlin.» Er sei der Überzeugung, dass diese Entscheidung
              die richtige Antwort sei. Es gebe «Grenzen der Transparenz»,
              fügte Körting hinzu. Die Initiatoren des Volksbegehrens kündigten
              bereits an, gegen die Entscheidung des Senats vor dem Berliner
              Verfassungsgericht Einspruch zu erheben.
       In
          der ersten Stufe des Volksbegehrens zum Rückkauf der 1999 teilprivatisierten
                Wasserbetriebe waren rund 15 000 Unterschriften mehr als notwendig gesammelt
                worden. Sie wurden Anfang Februar dem Landeswahlleiter übergeben.
                Mit der Aktion unter dem Motto «Schluss mit Geheimverträgen
                - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück» sollen nach Angaben
                der Bürgerinitiative «Berliner Wassertisch» die Voraussetzungen
                für eine «kostengünstige» Aufhebung der
                Teilprivatisierung geschaffen werden.
       Vor
          neun Jahren hatten die Konzerne RWE und Veolia 49,9 Prozent der Anteile
          erworben. Seither sind die Preise mehrfach gestiegen,
                  so
                  dass Wasser
                  in Berlin im Vergleich der deutschen Großstädte mittlerweile
                  am teuersten ist. Hintergrund ist, dass das Land den privaten Miteigentümern
                  jährlich eine genau festgelegte Verzinsung des «betriebsnotwendigen
                  Eigenkapitals» garantieren muss.
       Linke-Landeschef
          Klaus Lederer begründete die Entscheidung des Senats
                    damit, dass sich die damalige große Koalition verpflichtet
                    habe, über
                    den Inhalt der Verträge «absolutes Stillschweigen» zu
                    bewahren. Die Linke habe dies seinerzeit scharf kritisiert.
                    Eine Verfassungsklage sei aber «weitgehend erfolglos» geblieben.
                    
       Dagegen
          warfen die Grünen dem Senat vor, Transparenz in der Wasserwirtschaft
                      zu verhindern. Mit der Ablehnung des Volksbegehrens bediene die Koalition
                      die Interessen der privaten Anteilseigner, kritisierte die Abgeordnete
                      Heidi Kosche. Die Offenlegung der Verträge sei «zwingend erforderlich»,
                      damit die Dokumente öffentlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft
                      werden könnten.