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	       16. November 2008 
	      
	    
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      ZfK,
            Oktober 2008, S.12 
        
      Zweckverbände
                der Wasserversorgung strukturieren CBL-Verträge um 
                 
      „Partner
              ausgetauscht: Neue Basis für US-Lease-Deal 
              LW und
              BWV reagieren auf Entwicklung am US-Finanzmarkt“ 
               
     
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      Die
            Zweckverbände Landeswasserversorgung (LW) und Bodensee-Wasserversorgung
            (BWV) strukturieren die in den Jahren 2001 (LW) und 2002 (BWV) abgeschlossenen
            US-Cross-Border-Lease-Verträge um. Die Zweckverbände nutzen
            damit die vertraglich vereinbarte Möglichkeit, ein mit der Abwicklung
            der Cross-Border-Lease-Verträge betrautes Finanzinstitut, dessen
            ursprüngliche Bewertung auf dem Finanzmarkt herabgestuft wurde,
            auszutauschen.  
             
            Anlass für diese Umstrukturierungen sind die Entwicklungen auf
            dem US-amerikanischen Finanzmarkt, teilen Landeswasserversorgung und
            Bodensee-Wasserversorgung mit. Für die während der Vertragslaufzeit
            auftretenden Kosten wurden von den Zweckverbänden bereits beim
            Vertragsabschluss Rücklagen gebildet. Der mit den Cross-Border-Lease-Verträgen
            erzielte Ertrag betrug bei der Landeswasserversorgung 24 Mio. € und
            bei der Bodensee-Wasserversorgung 35 Mio. €. Diese Erträge
            wirken sich seit dem Abschluss der Verträge Umlagen senkend für
            alle Verbandsmitglieder der beiden großen Fernwasserversorger
            aus. Im Rahmen des Cross-Border-Lease-Geschäfts wurden die Betriebsanlagen
            an einen US-Trust vermietet und gleichzeitig wieder zurückgemietet.
            Die jeweiligen Verbandsversammlungen haben den Verträgen, die
            in enger Kooperation der beiden Verbände vorbereitet und inhaltsgleich
            abgewickelt wurden, zugestimmt. Die Verträge waren von vornherein
            so gestaltet, dass das zivilrechtliche Eigentum der Landeswasserversorgung
            und der Bodensee-Wasserversorgung an den Anlagen nicht berührt
            ist, dass die Zweckverbände weiterhin alle unternehmerischen Entscheidungen
            treffen und dass keine Zins- und Währungsrisiken bestehen. 
       
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