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18. Juli 2008

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 15.3.2008

 

Keine Revolution im Wasserrecht
– aber „ein neues Zeitalter“

 

 

Bei der Überleitung des bestehenden Wasserhaushaltsgesetzes in das geplante Umweltgesetzbuch (UGB) bestehe „kein Bedürfnis, das deutsche Wasserrecht zu revolutionieren“, schreibt KONRAD BERENDES, Wasserrechtsfachmann im Bundesumweltministerium, in seinem Überblicksaufsatz „Die Neuordnung des Wasserrechts im Umweltgesetzbuch“ in WASSER UND ABFALL 1-2/08, S. 42–45. Die „bewährten deutschen Standards“ blieben erhalten.

Vieles, was im Vorfeld der Debatte um das UGB zu Aufgeregtheiten geführt hat, bleibt ohnehin ausgeklammert. So können die Länder einerseits weiterhin die Vollprivatisierung der kommunalen Abwasserentsorgung (s. RUNDBR. 842/1-2, 821/1-2) beschließen - andererseits wird es keine bundesrechtliche Regelungen zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts geben.

Auch wenn eine Revolution im Wasserrecht nicht zu erwarten sei, stünde

„das Umweltrecht einschließlich des Wasserrechts vor der bisher größten Reform in der Geschichte der deutschen Umweltpolitik“. Das geplante Umweltgesetzbuch leite „nach Erlass des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahre 1957 ein neues Zeitalter für die wasserrechtliche Entwicklung in Deutschland ein“.

Offen bliebe noch die Frage, inwieweit die Länder von ihrem „Abweichungsrecht“ Gebrauch machen werden (s. 864/1, 828/4, 826/1-2, 816/1-3): Wenn die Bundesländer mit den wasserrechtlichen Vollregelungen des Bundes nicht einverstanden sind, können sie aus der Reihe tanzen und abweichende Regelungen verabschieden. Befürchtet wird deshalb eine „künftige Rechtszersplitterung im Wasser- und im Naturschutzrecht“.

Um dies zu vermeiden, unter-streicht BERENDES die Notwendigkeit, die Transformation des Wasserrechts in das UGB in „einen breiten politischen Konsens insbesondere mit den Ländern“ einzubetten.

Weitere Auskunft
Herrn Dr. Konrad Berendes
Ministerialrat im Bundesumweltministerium
Robert-Schuman-Platz 3
53175 B o n n
E-Mail: konrad.berendes@bmu.bund.de



Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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