Die
          Kostentreiber in der kleinräumigen deutschen Wasserversorgung weichen
          regional derart stark voneinander ab, dass sich Trinkwasserpreise per
          se schlicht nicht vergleichen lassen. Zu diesem Ergebnis kommt ein
          vom VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) in Auftrag gegebenes Gutachten
          des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität
          Leipzig.
      
            "Die
            Preise kommen völlig unterschiedlich zustande", erklärte Prof. Dr.
            Ing. Robert Holländer bei der Präsentation der Studie in Berlin. Trotz
            offensichtlicher regionaler Kostenunterschiede beschränkten sich die
            meisten "seriös erscheinenden Studien auf eine bloße Gegenüberstellung
            von Kubikmeterpreisen". Die übrigen Einflüsse würden häufig lediglich
            als Randbedingungen angeführt und in der vergleichenden Analyse nur
            selten explizit berücksichtigt.
      Etwa
          200 Studien zu Trinkwasserpreisen hat das Leipziger Institut näher
          beleuchtet. Dazu wurden neben der Literatur- und Datenauswertung die
          jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen analysiert und bei Landesministerien
          ergänzende Informationen abgefragt. 
      Wie
            die Untersuchung zeigt, haben vor allem die naturräumlichen Gegebenheiten
          sowie die Siedlungsdemografie und Abnehmerstruktur erheblichen Einfluss
          auf die Kosten. Wichtige Faktoren sind zudem die Investitionstätigkeit
          und die Ansatzmodalitäten für Kapitalausgaben. "Regionalspezifisch
          und im Einzelfall" können allerdings auch andere Einflüsse wie etwa
          Ausgleichszahlungen an die Landwirtschaft starkes Gewicht haben. Reine
          Preisvergleiche seien deshalb irreführend.
      "Wasser
          ist nicht gleich Wasser", so Holländer. Unterschiede in der Verfügbarkeit
          oder Qualität der lokalen Vorkommen könnten Mehrkosten von bis zu 25
          Cent/cbm nach sich ziehen, etwa, weil mehrstufige Aufbereitungsverfahren
          oder längere Transportwege nötig werden. Mehrbelastungen in derselben
          Größenordnung errechnet das Leipziger Gutachten für Versorgungsgebiete
          mit starken Höhenunterschieden.
      Die
          Liste der nicht beeinflussbaren Faktoren ist lang: So haben dünn verdichtete
          Gemeinden 35 % höhere Trinkwasserkosten je Einwohner als Orte mit doppelter
          Siedlungsdichte. Ein Bevölkerungsrückgang um 1 % führt zu Kostensteigerungen
          in mindestens derselben Höhe. Von Land zu Land und von Gemeinde zu
          Gemeinde verschiedene Rahmenbedingungen erschweren den Vergleich zusätzlich:
          nur zehn von 16 Bundesländern erheben ein Wasserentnahmeentgelt, dessen
          Anteil am Endpreis zwischen 0,7 und 14,4 % schwankt. Konzessionsabgaben
          werden bisweilen gar nicht erhoben, können mancherorts jedoch bis zu
          18 % der Erlöse ausmachen.
      Allein
          auf den Endpreis beschränkte Vergleiche "sagen weder etwas über die
          Angemessenheit der Preise noch über die Leistungsfähigkeit und Effizienz
          der Wasserversorgungsunternehmen aus", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer
          des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). der das Gutachten in Reaktion
          auf "Abzocke"-Vorwürfe vergangenes Jahr in Auftrag gegeben hatte.
      "Eine
          differenziertere Btrachtung" forderte auch der Technische Geschäftsführer
          der Kommunalen Wasserwerke Leipzig, Dr. Andreas Schirmer, Vizepräsident
          des VKU. Der zuletzt häufiger vernehmbare "unberechtigte Vorwurf überhöhter
          Preise" ziele vor allem darauf ab, die kommunal geprägte Wasserwirtschaft
          in Frage zu stellen und "reine Markt- und Wettbewerbsmechanismen per
          se als überlegen darzustellen". Wasser sei aber kein beliebiges Handelsgut,
          sondern das "wichtigste Lebensmittel". Kommunale Strukturen seien da
          sehr wohl im Interesse des Verbrauchers. Die Preisbildung unterliege
          "engen gesetzlichen Regelungen" und werde von den Gemeinderäten, Kommunalaufsichts-
          und Kartellbehörden kontrolliert. "Das ist ein äußerst transparenter
          Prozess."
      hf