Die über
          lange Zeit harzende Fusion der Strom-, Gas- und Wasserverbände
          zum Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
          (BDEW; siehe RUNDBR. 859/1, 853/4, 844/1,
        836/1)        ist jetzt wasserseitig mit einer neuen „Wasserpogrammatik“ gekrönt
        worden. Das Vorgängermodell datiert aus dem Jahr 2005. In der neuen
        Programmatik wird u.a. Stellung zum Klimawandel genommen und postuliert:
        Mit einer Wasserknappheit sei im wasserreichen Deutschland „selbst
        durch den Klimawandel nicht zu rechnen“. Ferner:
      
        „Das
              Wassersparziel ist in Deutschland erreicht. Eine Fortsetzung der Sparpolitik
              wird die Kosten erhöhen, z.B. durch vermehrtes Spülen
                der Leitungen“ (vgl. RUNDBR. 874/1).
      
       In
          dem Zusammenhang wird angesichts der hohen Fixkosten- in der Wasserver-
              und Abwasserentsorgung u.a. verlangt, dass „die Preisstrukturen
              vom Kopf auf die Füße gestellt werden müssen“.
              Dazu gehöre eine Anhebung der Grundpreise bei gleichzeitiger
              Absenkung des Mengenpreises (s. RUNDBR.
              824/2-3). Weil dadurch
              angeblich das Verhältnis zum Kunden flexibler gestaltet werden
              kann, schlägt
              der BDEW vor, eine „Verordnung über Allgemeine Entsorgungsbedingungen
              Abwasser“ (AEB-Abwasser-V) zu erlassen. [Tatsächlich
              feilt das Bundeswirt-schaftsministerium schon eifrig an einer entsprechenden
              Verordnung, mit der die angeschlossenen Bürger zu »Abwasserkunden« umfunktioniert
              werden; Anm. BBU.] In diesem
              Sinne setzt sich der BDEW – in
              Gegenrede zu restriktiven ppp-Urteilen des Europäischen Gerichtshofes
              - auch für mehr Flexibilität bei der Bildung von Öffentlich-Privaten
              Partnerschaften (ppp) und Inhouse-Geschäften ein. Dissens
              besteht zwischen den Wasserwerkern des BDEW hinsichtlich der „befreienden
              Aufgabenübertragung“ bei der kommunalen Abwasserreinigung.
              Die „befreiende Aufgabenübertragung“ – hinter
              der sich die Vollprivatisierung kommunaler Abwasserbetriebe verbirgt – wird
              von einem Teil der BDEW-Mitgliedschaft
              abgelehnt. 
      Der
          zweite Knackpunkt innerhalb des BDEW ist die Unterwerfung der kommunalen
          Abwasserbetriebe unter die Mehrwertsteuerpflichtigkeit
          (s. 897/3, (s. 858/2, 848/2, 843/2, 828/2,
          821/1-2, 771/2-3), die
          von den öffentlich-rechtlichen Mitgliedern überwiegend kritisch
          gesehen wird. Einigkeit besteht offenbar wiederum bei der Forderung,
          die Abwasserabgabe abzuschaffen. Versuche, die Siedlungswasserwirtschaft
          staatlicherseits zu regulieren, lehnt der BDEW ab. Denn:
      
        „Die
              deutsche Wasserwirtschaft nimmt die Regelsetzung in Eigenverantwortung
                und mit technisch-wissenschaftlichen Organisationen wie DVGW, DWA
              und DIN wahr“, 
      
       was
          für den Staat den Vorteil habe, dass er von Aufgaben der Regelsetzung
              entlastet würde. 
      Fachliche
          Fragen zur BDEW-Wasserprogrammatik beantwortet
          Frau Vera Szymansky, BDEW-Fachgebietsleiterin Nationale Ordnungspolitik
          Tel.: 030-300 199 1212
          E-Mail: vera.szymansky@bdew.de
                  Bezug der Wasserprogrammatik (A5, 14 S.):
            Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – Geschäftsbereich
                  Wasser/Abwasser
                  Reinhardtstr. 32
                  10117 B e r l i n
                  Tel.: 030/300 199-1213; Fax: 030/300 199-3213
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