Der
                        Berliner Wassertisch begrüßt
                      die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes
                      vom 6.Oktober 2009.
                  Die
                      Zulassung des Kita-Volksbegehrens und des Volksbegehrens
                      zur Offenlegung
                      von Geheimverträgen im Bereich der Berliner
                    Wasserwirtschaft ist ein deutliches Signal zur Stärkung
                    der direkten Demokratie in der Bundeshauptstadt. Dieser Meilenstein
                    zur verstärkten Partizipation aller Bürger kann
                    ein Gegengewicht schaffen gegenüber einem politischen
                    System, das sich immer mehr von seinen Bürgern entfernt
                    und Entscheidungen an externe Berater delegiert, denen jedes
                    demokratische Mandat fehlt. 
                  Der
                      Berliner Verfassungsgerichtshof stellt klar, dass die Träger des Volksbegehrens die gleiche Gesetzgebungskompetenz
                    besitzen wie das Parlament. Mit dieser juristischen Gleichstellung
                    hat der Verfassungsgerichtshof ein Signal gesetzt, das auf
                    das gesamte Bundesgebiet ausstrahlt. Wegweisend ist die Begründung
                    des Verfassungsgerichtshofs, dass „die Wasserversorgung
                    und die Abwasserbeseitigung, beides seit jeher Bestandteile
                    zentraler staatlicher Daseinsvorsorge“ sind, und auch
                    bei Beteiligung privater Dritter die Rechtsgeschäfte „nicht
                    dem öffentlichen Recht entzogen“ werden dürfen
                    (Urteilsbegründung, S. 15).
                  Die
                      Initiatoren des Volksbegehrens sind zuversichtlich, dass
                      das Land Berlin
                      in Zukunft nicht darauf bauen kann,
                    den neoliberalen Ausverkauf öffentlichen Vermögens
                    mittels geheimer, privatrechtlicher Verträge weiterhin über
                    die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg
                    zu betreiben. 
                  Wir laden die Politiker aller Fraktionen ein, ihre Fehler
                    von damals zu korrigieren und zum Gelingen unseres Volksbegehrens
                    beizutragen. Wir erinnern daran, dass die Rekommunalisierung
                    der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe im Koalitionsvertrag
                    der rot-roten Koalition als politisches Ziel festgeschrieben
                    wurde. Mit unserem Gesetzentwurf des Volksbegehrens zeigen
                    wir einen Weg auf.