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	       24. Oktober 2009 
	      
	    
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      BBU-Wasserrundbrief,
            13.9.2009 
      „Guttenberg-Papier“ für
              ppp und Ausbau der Bundeswasserstraßen 
       
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      Wie
          eine Blaupause für ein neoliberales Wirt-schaftsprogramm einer
          schwarz-gelben Koalitionsregierung hat sich das „Industriepolitische
          Gesamtkonzept“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium
          gelesen. Das im Juli 2009 als „Guttenberg-Papier“ bekannt
          gewordene „Gesamtkonzept“ war
          in seiner unverblümt marktradikalen Ausrichtung so kurz vor der
          Bundestagswahl dann wohl doch zu peinlich. Wirtschaftsminister von
          Guttenberg sah sich genötigt, sich von dem Papier zu distanzieren.
          Das Wirtschaftsministerium zog den Entwurf vom 3. Juli 2009 angesichts
          der Irritationen in der Öffentlichkeit sogleich wieder zurück.
          Obwohl sich die wettbewerbsorientierte Marktpolitik in der Finanzkrise
          bis auf die Knochen blamiert hat, singen Guttenbergs Ministerialbeamten
          (unter Mitarbeit externer Kanzleien?) in dem Konzeptentwurf weiterhin
          das hohe Lied der Überlegenheit einer erfolgreichen Wettbewerbspolitik
          in offenen Märkten: 
      
         „Wettbewerb
              fördert Innovationen, eine optimale Zuteilung von Ressourcen,
              die Souveränität der Verbraucher sowie eine leistungsgerechte
              Verteilung finanzieller Mittel und begrenzt wirtschaftliche Macht.
              (…)
              Vor allem die Öffnung netzgebundener Märkte stellt einen
              Schwerpunkt der Wettbewerbspolitik in Europa und in Deutschland dar.“ (S.
              44) 
       
       Wie
          zu erwarten, haben sich die Ghostwriter des Schwarzen Barons in dem
          Zusammenhang zu einer Intensivierung der Förderung von public
          privat partnerships (ppp) – also zum Einbezug von privatem Kapital
          in die öffentliche Daseinsvorsorge - bekannt: 
      
        „Aufgrund
              der Lage der öffentlichen Haushalte sind (…) weiterhin
                  innovative Finanzierungsmodelle - insbesondere PPP – notwendig,
                  um Kosteneinsparungen durch privatwirtschaftliche Anreizmechanismen
                  zu erzielen.“ 
       
       Die
          Anwendung von ppp-Modellen zielt auf den Ausbau von Autobahnen ab – aber
                auch die Binnenschifffahrtsstraßen sollen weiter ausgebaut
                werden: Insbesondere die infrastrukturellen Hemmnisse der
                Binnenschifffahrt durch eine zu geringe Abladetiefe sollten – beispielsweise
        auf der bayerischen Donau - beseitigt werden. Künftig müsse „auf
        allen Binnenwasserstraßen“ eine durchgängige Abladetiefe
        von 2,80 Metern gewährleistet werden (S. 38). Dies hätte u.a.
        auch den Totalausbau der Elbe zur Folge!  
                       
             
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    Guttenberg
            will die Hoheitlichkeit  
            der Abwasserentsorgung schleifen 
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            Um
          die Intensität des Wettbewerbs in der Wasserwirtschaft voranzutreiben,
          müssten jetzt „Kostenverursacher wie Wasserentnahmeentgelte
          und Abwasserabgaben auf den Prüfstand“ gestellt werden,
          heißt es in dem „Guttenberg-Papier“ auf Seite 32.
          Um den Wettbewerb weiter zu stärken, müsste zudem die Besteuerung
          der bislang hoheitlichen Abwasserentsorgung angestrebt werden (s.
          RUNDBR. 858/2 848/2, 843/2, 828/2, 821/1-2, 771/2-3).
          Die Belegung der Abwasserentsorgung mit der Mehrwertsteuer käme
          den Unternehmen entgegen, die dann den Vorsteuerabzug aus ihrer Abwasserrechnung
          geltend
          machen könnten. Insgesamt sei es erforderlich, die wasserwirtschaftlichen
          Rahmenbedingungen derart zu gestalten, dass „eine sichere und
          zugleich preiswerte Wasserver- und Abwasserentsorgung gewährleistet“ werden
          könne – und weiter: 
      
         „Vor
              dem Hintergrund der bestehenden natürlichen Monopole ist auch
              zu hinterfragen, ob für die Wasserwirtschaft genügend Anreize
              zu wirtschaftlichem Handeln bestehen. Dabei ist auch verstärkt
              die unterschiedliche Funktionsweise der Gebühren und Preissysteme
              in den Blick zu nehmen, da die Wasserpreise privater Anbieter der Missbrauchsaufsicht
              der Kartellbehörden und die Gebühren der öffentlich-rechtlichen
              Versorger der Kommunalaufsicht unterliegen.“ 
       
       (Die
          im Guttenberg-Ministerium geplante Einebnung der Unterschiede zwischen
          Preisen und Gebühren hätte zur Folge, dass das Rechtsverhältnis
          zwischen Abwasserbetrieben und Bürgern über eine neu einzuführende „Verordnung über
          Allgemeine Entsorgungsbedingungen Abwasser“ (AEBAbwasserV) – anstelle
          der bisherigen kommunalen Abwassergebührensatzungen - generell
          auf eine privatrechtliche Basis gestellt würde (s. 900/1): Hoheitlich
          erhobene Gebühren würden durch Abwasserpreise ersetzt. Die
          mit dieser Umstellung verbundene Abschaffung der Hoheitlichkeit der
          Abwasserentsorgung gehört zu den wasserpolitischen Lieblingsprojekten
          aller Bundeswirtschaftsminister seit WERNER MÜLLER [Anm. BBU]).  
        
       
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
     
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