Ziemlich
                in die Knochen gefahren ist den Wasserwerkern das „Preissenkungsurteil“ des
                Oberlandesgerichtes Frankfurt gegen die Wasserwerke in Wetzlar
                (siehe RUNDBR. 912/4, 905/1-3).
                Im November 2008 hatten die Frankfurter Richter verfügt,
                dass die Wasserwerke in Wetzlar für
                ihre vergleichsweisen hohen Wasserpreise keine nachvollziehbare
                Erklärung vorlegen könnten. Die Preise seien mithin
                auf das Niveau (angeblich) vergleichbarer Wasserwerke zu senken.
                
          Einig
              war man sich auf dem Berliner Wasserwerkerkongress, das das Urteil
              des OLG-Frankfurt die ganze Branche betreffe. Unverständnis
                  wurde in Berlin dahingehend geäußert, dass die OLG-Richter
                  die Energierechtsprechung undifferenziert auf den Wasser- und
                  Abwassersektor ausgeweitet hätten. Bei der Berücksichtigung „vergleichbarer“ Wasserunternehmen
                  habe das OLG individuell unterschiedliche Zuschüsse ebenso
                  ignoriert wie unterschiedliche Abschreibungsmodalitäten.
                  
          Missmutig
              wurde in Berlin die Frage gestellt, ob künftig
                    die Kartellbehörden
                    darüber befinden werden, wie und wo die Wasserwirtschaft
                    investieren soll und darf: 
          
            „Kann
                  die Kartellbehörde
                          in Zukunft bestimmen, was richtig und falsch ist - und
                  wie weit beispielsweise das Minimierungsgebot
                          in der Trinkwasserversorgungen reichen soll?“ 
          
          Allerdings
                        wurde auch Selbstkritik geäußert: Die Wasserbranche
                        sei nicht in der Lage gewesen, die kommunikative Aufgabe
                        zu lösen,
                        die weite Bandbreite der Wasserpreise verständlich
                        zu erklären.
                        Mehr Transparenz, Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit
                        bei der Preisgestaltung
                        sei das Gebot der Stunde. „Hinsichtlich der Preistransparenz
                        müssen wir zulegen“, so das Statement von
                        GUNDA RÖSTEL
                        von GELSENWASSER. Angesichts des OLG-Urteils komme es
                        künftig
                        darauf an, die unterschiedliche Kostenstruktur der Wasserwerke
                        eindeutig nachzuweisen. „Behauptungen reichen
                        nicht!“.
                        
          Der
              Bundesverband der Deutschen Gas und Wasserwirtschaft (BDEW) habe
              deshalb einen Kalkulationsleitfaden für
                          seine Mitgliedsunternehmen erarbeitet. Dort werde
              hinsichtlich sicherer Kalkulationsgrundsätze
                          erläutert, wie das Gebot der Substanzerhaltung
                          seinen Niederschlag in den Wasserpreisen finde und
                          weshalb
                          es richtig sei, zum Wiederbeschaffungswert
                          abzuschreiben (s. RUNDBR. 892/2, 746/1, 535/3-4,
                          502/1-2, 305). Die damit eingenommenen Mittel müssten dann
                          aber auch tatsächlich
                          in die Rücklage gestellt werden.
           Gemahnt
              wurde ferner, über
                            die Verbandsinteressen hinweg zu einem gemeinsamen
                            Vorgehen kommen. Individuell seien die Herausforderungen
                            nicht
                            zu bewältigen.
                            Wobei das OLG-Urteil nur ein Baustein in einem ganzen
                            Bedrohungsarsenal darstelle. 
          Die
              Kartellbehörden
                              würden darauf
                              erpicht sein, über der Wasserwirtschaft ein
                              staatliches Reglementierungsregime zu errichten. 
          
            „Wer
                                    Regulierung verhindern will, muss selbst und schnell
                                    geeignete
                                    Instrumente auf den Tisch legen!“ 
          
          Diesbezüglich
                                  wurde in Berlin darüber diskutiert, die
                                  Wasserpreiskalkulation künftig „qualitätszertifizieren“ zu
                                  lassen, um die Wasserpreisgestaltung weniger
                                  angreifbar zu machen.
                                  Analog zum DVGW-Regelwerk in der Technik müsse
                                  auch ein kaufmännisches
                                  Regelwerk in Bezug auf Preisbildung und Kalkulation
                                  erarbeitet werden. Nur durch Selbstregulierung
                                  könne
                                  man dem drohenden Regulierungsdiktat der Kartellbehörden
                                  entgehen, so der ehemalige Hauptgeschäftsführer
                                  des DVGW, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Merkel. Dem
                                  stimmte auch der Chef von Hamburg
                                  Wasser,
                                  Dr.-Ing.
                                  MICHAEL BECKEREIT, zu: 
          
            „Wir müssen
                                        uns selbst auf den Hosenboden setzen und Transparenz
                                        nach Außen
                                        gewährleisten.
                                        Dazu gehört auch, die Kalkulation offen
                                        zu legen.“