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	       24. Oktober 2009 
	      
	    
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      BBU-Wasserrundbrief,
            4.9.2009 
      Stuttgarter
              Landtag  
        gegen „Wasserprivatisierung“ 
       
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      Der
          Landtag von Baden-Württemberg hat sich in einer Plenardebatte
          am 14. Mai 2009 fraktionsübergreifend zu einer kommunal geprägten
          Wasserversorgung bekannt (s. Drs. 14/2591). Der Plenardebatte lag
          ein Antrag der SPD zu Grunde, die Beteiligung von Privaten an kommunalen
          Wasserzweckverbänden künftig von Gesetzes wegen auszuschließen.
          Anlässlich dieses SPD-Antrags debattierte das Stuttgarter Landesparlament über
          die Frage, ob die Versorgung mit Wasser dem europäischen Wettbewerbs-,
          Beihilfe- und Vergaberechtsregime unterworfen werden darf. 
      Einig
          waren sich die Parlamentarier, dass man gegen diesbezügliche Zumutungen
            aus Brüssel aktiv vorgehen müsse. Dem Postulat „Wir
            wollen keine britischen Verhältnisse!“ schlossen sich
            alle Redner an. Im Detail zeigten sich in der Debatte trotz der prinzipiellen
            Einigkeit aber Nuancen zwischen den Positionierungen der Landtagsparteien.
            So kritisierte die oppositionelle SPD, dass im Bundestag auf Bestreben
            der CDU in der Novelle zum Vergaberecht in § 99 die interkommunale
            Zusammenarbeit in der Wasserversorgung nicht ausdrücklich von
            einer Ausschreibungspflicht ausgenommen worden sei (s.
            RUNDBR. 910/1-3, 897/2). Mit einer entsprechenden Klarstellung
            im deutschen Vergaberecht hätte man „gegenüber der
            EU markieren können“,
            dass für Deutschland eine Ausschreibung von Wasserversorgungen
            nicht in Frage komme. Ferner griff die SPD die Positionierung des
            FDP-geführten Stuttgarter Wirtschaftsministeriums an. So zitierten
            die SPD-Parlamentarierer genüsslich aus einer Stellungnahme
            des Wirtschaftsministeriums: 
      
        „Dessen
              ungeachtet sollten nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums, angesichts
              des erheblichen Investitionsbedarfs in der Wasserversorgung
                und des Erfordernisses einer effizienten Bereitstellung von Wasser,
                Privatunternehmen stärker einbezogen und mehr Wettbewerbselemente
                ein-geführt werden.“ 
       
       Die
          FDP-Fraktion konterte mit dem Vorwurf, dass in vielen badenwürttembergischen
              Kommunen die Beteiligung an fragwürdigen Cross-Border-Leasing¬-Geschäften
              auf Betreiben von SPD-Oberbürgermeistern und SPD-Stadtratsfraktionen
              erfolgt sei. So habe beispielsweise im Stadtrat von Reutlingen
              nur die FDP als die vermeintliche „Partei der Finanzhaie“ den
              von der SPD eingeschlagenen Irrweg in das US-amerikanische „Steuerschlupflochsystem“ verhindern
              können. Gleichwohl lehne die FDP das SPD-Ansinnen ab, kommunalen
              Zweckverbänden die Zusammenarbeit mit Dritten von Gesetzes
              wegen zu verbieten. 
               
             
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    Gönner:
            Statt Privatisierung mehr  
      interkommunale Zusammenarbeit 
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            In
          der Debatte ergriff auch die badenwürttembergische Umweltministerin
          das Wort. TANJA GÖNNER (CDU) betonte u.a., dass sich die kommunale
          Daseinsvorsorge in der Wasserversorgung „bestens bewährt“ habe: 
      
         „Ich
              unterstütze diesen Ansatz, weil sichergestellt werden muss,
              dass die Aufgabenerledigung vorrangig am Gemeinwohl orientiert bleibt.
              Allein mit freier wirtschaftlicher Betätigung unter dem Aspekt
              der Gewinnerzielung können langfristige Strukturen bei der Wasserversorgung
              nicht gewährleistet werden.“ 
       
      „Wesentliche
          Optimierungspotenziale“ sah die Umweltministerin „in
            der Verbesserung der Zusammenarbeit mittlerer und kleiner Wasserversorgungsunternehmen“:
            Die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden bei der Wasserversorgung ermögliche „eine
            wirtschaftlichere Nutzung der Anlagen und einen effizienteren Einsatz
            des Personals“. Durch eine Verbundlösung könne zudem
            die Versorgungssicherheit bei einem Ausfall einzelner Anlagen verbessert
            werden. 
      
        „Zur
              Unterstützung dieses Prozesses, die Strukturveränderungen
                  anzugehen, fördern wir bereits seit dem Jahr 2005 prioritär
                  Strukturgutachten zu dieser interkommunalen Zusammenarbeit, und
                  zwar unabhängig von der Gebührenhöhe in den Kommunen“,erläuterte
          die Ministerin.  
         
      Auch
              TANJA GÖNNER konnte sich dem
                    Antrag der SPD nicht anschließen, Privaten die Beteiligung
                    an kommunalen Zweckverbänden gesetzlich zu verwehren.
                    Ob man sich mit Privaten einlassen wolle, müssten die
                    Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung selbst
                    entscheiden
                    können. Die Ministerin
                    warnte zugleich vor den Folgen eines derartigen Techtelmechtels: 
      
        „Entscheidet
              sich aber eine Kommune für die Beteiligung eines privaten
                          Dritten an der Wasserversorgung, so ist nach den Mitteilungen
              zur Institutionalisierung öffentlicher
                          und privater Partnerschaften sowohl die Beteiligung
              als auch die Aufgabe selbst ausschreibungspflichtig“ (s.
              RUNDBR. 889/2-4, 835/3). 
       
       Die
          Stuttgarter Umweltministerin bedauerte in diesem Zusammenhang „sehr“,
                        dass die Initiative der Bundesregierung, die Beteiligung
          Dritter bis zu einem Anteil von 20 % ausschreibungsfrei zu stellen,
          von der EU-Kommission
                        nicht aufgegriffen worden war (s. 889/2). Die Einführung
                        eines derartigen Schwellenwertes wäre aus der Sicht
                        der Stuttgarter Landesregierung „ein
                        hilfreicher Weg gewesen“. Weil ein 20-Prozent-Schwellenwert
                        in Brüssel aber keinen Anklang gefunden habe, bleibe
                        es dabei, 
      
        „dass
              nur die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Kommunen ohne Beteiligung
                              eines privaten Dritten nicht ausschreibungspflichtig
              ist. Das spricht für die Zusammenarbeit der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen
                              in einem Zweckverband“,                          betonte TANJA GÖNNER.  
       
       
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    Stuttgart
            wirbt in Brüssel  
      für kommunale Daseinsvorsorge 
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         Weil
            die Stuttgarter SPD-Landtagsfraktion den Vorwurf erhoben hatte,
            dass die Landesregierung in Brüssel im Hinblick auf die Bewahrung
            der kommunalen Daseinsvorsorge zu wenig Flagge zeigen würde,
            ging GÖNNER auch auf diese Vorhaltungen ein: 
        
           „Sie
                können davon ausgehen, (…), dass das Umweltministerium
                und auch die Umweltministerin regelmäßig zu Gesprächen
                in Brüssel sind und das Thema der Daseinsvorsorge und der Ausgestaltung
                der Daseinsvorsorge dort eine wichtige Rolle spielt. U.a. habe ich
                in Brüssel das Leitbild der deutschen Wasserwirtschaft, das
                sich genau an den Überlegungen des Landes orientiert, in Anwesenheit
                von Kommissions-, aber auch von Parlamentsvertretern vorgestellt,
                weil es uns wichtig ist, dort für die Besonderheiten eines
                Flächenlandes
                wie Baden-Württemberg zu werben und deutlich zu machen, was
                das Thema Daseinsvorsorge mit sich bringt, und auch deutlich zu
                machen,
                wie wichtig es ist, dass man den Kommunen dann aber auch entsprechende
                Möglichkeiten gibt.“ 
         
         GÖNNER
            distanzierte sich damit auch indirekt von den wirtschaftsliberalen
              Positionierungen des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums. In einer
              Pressemitteilung am 14. Mai 2009 legte die Umweltministerin nach
            und erteilte Privatisierungsbestrebungen in der Wasserwirtschaft „eine
              klare Absage“. Die bewährte Struktur der öffentlichen
              Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg dürfe „nicht
              zum Spielball einseitiger wirtschaftlicher Interessen werden".
              Allerdings machte die Ministerin die entscheidende Einschränkung,
               
        
          dass „eine Beteiligung von privaten Unternehmen dagegen
                    durchaus ein möglicher Weg“ sei, „die Wasserversorgung
                    sicherzustellen“. „Entscheidend“ sei,
                    dass „die Letztverantwortung bei der Kommune bleibt". 
         
         [Dass
            man sich mit der Involvierung von Privaten in kommunale Wasserwerke
                auf das Glatteis des EU-Wettbewerbsrechtes begibt, hat man in
            der Presseabteilung des Stuttgarter Umweltministeriums offensichtlich
                noch nicht voll
                erkannt! Angesichts der „Inhouse-Urteile“ des Europäischen
                Gerichtshofes und einer immer noch drohenden Konzessionsrichtlinie
                für den Wassersektor kann sich die Kommune ihre „Letztverantwortung“ an
                den Hut stecken.]. 
          
       
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
     
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