aktualisiert: 
	       25. Januar 2010 
	      
	    
	 	  | 
     
     |   Nachrichten | 
	    | 
  | 
	  
         WasserInBürgerhand! 
	           	   | 
 
  
    
      BBU-Wasserrundbrief,
            8.1.2010 
        
      Darf
              und kann man Abwasserverbänden  
              Kleinkläranlagen anvertrauen? 
      
         
       
     | 
     
  
    |   | 
    
      Die
          meisten Kleinkläranlagen haben immer noch lausig schlechte Reinigungsgrade.
          Dies rührt zum einen daher, dass sie in vielen Fällen keine
          biologische Reinigungsstufe haben. Zum anderen fehlen vielen Betreibern
          bei der Wartung der Anlagen das Engagement und das Verantwortungsbewusstsein,
          das die „Nutzwasser-Enthusiasten“ an den Tag legen.  
      NIKOLAUS
            GEILER vom Ak Wasser im BBU hat deshalb in seinem Diskussionsvorschlag „Dezentralisierung
            und kreislauforientierte Abwasserentsorgung – eine Perspektive
            für die ostdeutsche Wasserwirtschaft?“ (s.
            RUNDBR. 912/3)            den Vorschlag unterbreitet,
            Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen
            in die Regie von Abwasserverbänden zu übergeben. Wenn die
            Abwässerverbände mit ihrem Know how in einem „Rund-um-Sorglos-Paket“ Bauüberwachung,
            Wartung und Kontrolle übernehmen, sei eher gewährleistet,
            dass die Kleinkläranlagen mit exzellenten Reinigungsgraden glänzen
            könnten (s. auch RUNDBR. 877/1).
            Gegen diesen Vorschlag wurde zwischenzeitlich in der ostdeutschen
            Abwasserszene massiver Protest
            formuliert - beispielsweise heißt es in einer Stellungnahme
            aus Brandenburg: 
      
        „Mit
              der Behauptung, dass die Restbelastung (der Natur!?) aus Kleinkläranlagen
                größer ist als aus zentralen Kläranlagen erzählen
                Sie eine Geschichte, die von der Wassermafia als für ganz
                Deutschland geltend verbreitet wird und mir scheint, dass selbst
                Herr GEILER
                dieses Märchen glaubt. Tatsache ist, dass die Belastung
                aus Kleinkläranlagen
                immer nur behauptet, nie bewiesen wird.“ 
       
                  Der
          Verweis auf die schlechte Reinigungsleistung vieler Hauskläranlagen
              wird in einer weiteren Stellungnahme als „unhaltbare
              und unverantwortliche Falschaussage“ gebrandmarkt. Eingewandt
              wurde ferner, dass mit der Mär von der schlechten Reinigungswirkung
              vieler Kleinkläranlagen „erneut
              ein Klischee der Aufgabenträger“ (also der Abwasser-zweckverbände)
              bedient würde, 
      
        „die
              - wenn sie schon nicht kanalisieren können - trotzdem die
              Kontrolle über
                    alles sog. Abwasser ausüben wollen. Natürlich geht
                    es denen nicht um die Natur, sondern allein um die 'weitere
                    Verbesserung ihrer Einnahmesituation’. Dafür haben
                    sie das 'Know how’ und
                    entwickeln es immer weiter.“ 
       
       Der
          Vorschlag, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen gfs. der Regie
                  von Abwasserzweckverbänden zu übergeben, sei „eine
                  Anbiederung an die Strukturen der Macht“. 
       
       
           
       | 
   
  
    
       
      Abwasserverbände
      denken  
      zentral und planen teuer 
     | 
     
  
    |   | 
    
      Misstrauen
          gegenüber der Fähigkeit der ostdeutschen Abwasserzweckverbände
          zur Planung dezentraler Entsorgungs- bzw. Verwertungskonzepte formulierte
          auch Prof. Dr.-Ing. HELMUT LÖFFLER auf dem 54. Treffen sächsischer
          Abwasserinitiativen am 2. Dezember 2009 in Dresden (s.
          RUNDBR. 933/1).
           
           
    In
        Sachsen sind die Aufgabenträger (also abwasserbeseitigungspflichtige
            Kommunen bzw. Zweckverbände) von der Dresdener Landesregierung
            inzwischen angewiesen worden, Gemeindeareale auszuweisen, die für
            eine zentrale Abwasserentsorgung nicht mehr in Frage kommen. In
            diesen Ortsteilen müssen Konzepte für eine dezentrale Abwasserreinigung
            aufgestellt werden. 
     Prof.
        LÖFFLER mit seiner inzwischen jahrzehntelangen
              Erfahrung bei der Erstellung dezentraler Konzepte (s.
              896/1-3)        stellte in Frage, ob die Bürger
              bei Planung, Bau und Betrieb tatsächlich
              gut von den Zweckverbänden beraten würden. Bei ihren
              Planungsaufgaben würden sich die Zweckverbände mangels
              eigenen Know hows auf große Planungsbüros und französische
              Umweltdienstleistungskonzerne verlassen. „Und die planen
              teuer!“ Preisgünstige
              Gruppenlösungen
              kämen regelmäßig zu kurz. Und wenn Gruppenlösungen
              berücksichtigt werden, würden sie unsinnig teuer konzipiert – insbesondere
              weil die Kanäle im öffentlichen Straßenraum verbuddelt
              würden. Und das sei ungleich teurer, als wenn man die Anschlussrohre
              durch die Gartengrundstücke verlegen würde. Für
              die preisgünstige Verlegung der Rohre über die Privatgrundstücke
              müsse man aber mit den Betroffenen reden und ihnen erklären,
              dass sie damit viel Geld sparen können. „Die Trasse
              muss man aushandeln!“ Für die dazu notwendige Moderation
              fehle den Verbänden jedoch jegliches Gespür. Fazit: „In
              der Planung bleibt die vergleichsweise teure Einzelanlage übrig.“  
    Festgestellt
                wurde in Dresden auch, dass einige „Aufgabenträger“ die
                Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten verschleppt hätten
                (siehe nächste Notiz). Ein Ministeriumsvertreter auf dem
                54. BI-Treffen: „Da
                haben wir wenig Verständnis für.“  
    Das
        Grundproblem scheint aber zu sein, dass es den Zweckverbänden und
        den kommunalen Aufgabenträgern gleichermaßen am Wissen
                  wie am Willen fehlt, überhaupt
                  sinnvolle Konzepte zur dezentralen Abwasserreinigung erstellen
                  zu können. Immer noch befangen im zentralen Rohrdenken
                  sind die Zweckverbände mental einfach nicht darauf geeicht,
                  im Dialog mit den BürgerInnen optimale Kleinkäranlagenkonzepte
                  zu planen. 
      
     
       | 
   
  
    
         
        Sachsen:
        No-Go-Areas  
        für den zentralen Kanal 
     | 
   
  
    |   | 
    
        
          Als erstes ostdeutsches
              Bundesland hatte Sachsen mehr Freiraum für dezentrale Lösungen
              bei der Abwasserreinigung eröffnet. Im so genannten „Paragraph-9-Erlass“ hatte
              das sächsische Umweltministerium am 28.09.07 nach § 9
              Sächsischem Wassergesetz Grundsätze für
              die Abwasserbeseitigung              im Freistaat Sachsen
              für den Zeitraum 2007 bis 2015 formuliert.
               
          Danach waren
              die Aufgabenträger angewiesen, bis zum 30.06.08
                in Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK) die Gemeindeareale auszuweisen,
                die für eine zentrale Abwasserentsorgung nicht mehr in Frage
                kommen (s. RUNDBR. 896/1). Bis zum Nov. 09 hatten von 212 Aufgabenträgern
                202 ihre Abwasserbeseitigungskonzepte vorgelegt.  
          Von
                  den Oberen Wasserbehörden waren bis zum Nov. 09 allerdings
                  erst 93 Konzepte bestätigt worden. 81 Konzepte mussten
                  wegen schwerwiegender Mängel zu Überarbeitung an
                  die Aufgabenträger
                    zurück
                    geschickt werden. Dass zehn Aufgabenträger noch gar
                    keine Konzepte vorgelegt haben, ist fatal: Staatliche Zuschüsse
                    für den Neubau bzw. die Aufrüstung von Kleinkläranlagen
                    gibt es nur dann, wenn der Aufgabenträger ein Konzept
                    vorzuweisen hat. 
           600.000 EinwohnerInnen
              von 4,3 Mio. Einwohnern (E) verfügten
                      2006/2007 in Sachsen noch nicht über ordnungsgemäße
                      Abwasseranlagen. Für mehrere 100.000 Einwohner müssen
                      bis spätestens 2015 neue Kleinkläranlagen gebaut
                      oder vorhandene Hauskläranlagen auf den Stand der
                      Technik aufgerüstet
                      werden.  
          Zwar wird immer
              wieder kolportiert, dass die »Fristsetzung
                        2015« den Vorgaben der EG-Wasserrahmen¬richtlinie
                        (WRRL) entsprechen würde. Die WRRL hat mit dem Kleinkläranlagenbau
                        aber fast nichts zu tun. Die WRRL bezieht sich auf die
                        EG-Kommunalabwasserrichtlinie,
                        die wiederum vorschreibt, dass Orte bzw. Ortsteile mit über
                        2.000 EinwohnerInnen bis spätestens 2005 hätten
                        kanalisiert sein müssen. Die Auseinandersetzungen
                        in Ostdeutschland betreffen aber größtenteils
                        Orte und Ortsteile mit deutlich unter 2.000 Einwohnern!
                         
          Tatsächlich
                            geht die »Fristsetzung
                            31.12.2015« auf die „Sächsische
                            Kleinkläranlagen-Verordnung“ vom
                            19. 06.07 zurück. Dass Kleineinleitungen bis
                            zum 31. 12.2015 dem Stand der Technik nach § 7a
                            Wasserhaushaltsgesetz (WHG) entsprechen müssen,
                            wird auch in entsprechenden Verordnungen der anderen
                            Bundesländer bestimmt. § 7a
                            WHG bestimmt wiederum in Abs. 3, dass bei Einleitungen,
                            die nicht dem Stand
                            der Technik entsprechen, die Länder sicherstellen
                            müssen, „dass
                            die erforderlichen Maßnahmen in angemessenen
                            Fristen durchgeführt
                            werden“. 
            
         
       
     | 
   
  
    
       
      Dezentrale
      Kläranlagen gucken gehen 
     | 
     
  
    |   | 
    
      In
          Sachsen greift das Umweltministerium die Idee zu preisgünstigen
          Gruppenlösungen
          beim Bau von Kleinkläranlagen zögerlich auf. Eingeladen wird
          für das Frühjahr 2010 zu einer Tagung und zu Besichtigungen
          von vorbildlichen Kleinkläranlagenstandorten: 
      
        -  
                  28.01.2010, Tagung in Leipzig zu Gruppen-kläranlagen: „Eine
                  Lösung für mich/uns?“ (Teilnahmebeitrag: 25
                  Euro)
 
        - 3.03.2010,
            9 und 14 Uhr Exkursion zum Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziehte“
 
        -  10.03.2010,
            9 Uhr, Exkursion zum Abwasserzweckverband Leisnig
 
        -  
                        10.03.2010, 15 Uhr zum Bürgerverein Ökologische
                        Abwassersysteme Burkersdorf e.V.
 
         
                        Die
          Teilnahme an den Exkursionen ist kostenlos. Weitere Auskunft zur Tagung
          und zu den Exkursionen: 
       Bildungs-
          und Demonstrationszentrum für  
          dezentrale Abwasserbehandlung – BDZ e.V. 
            An der Luppe 2 
            01478 L e i p z i g 
            E-Mail: info@bdz-abwasser.de 
            Internet: www.bdz-abwasser.de 
       
        
     
       | 
   
  
    
       
      Bundesinstitut:
      Das „Weiter so“  
      ist „unrealistisch“! 
       
     | 
     
  
    |   | 
    
      Wenn
            die ostdeutsche Provinz wegen des demographischen Wandels und der „Westdrift“ ausblutet,
            dann stoßen zentrale Infrastruktursysteme an ihre Grenzen – technisch
            und finanziell. Mit diesem Phänomen beschäftigte sich
            2008 eine Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Demographie
            (DGD) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raum-forschung
            (BBSR). In dem jetzt im Internet veröffentlichten Tagungsbericht
            wird auch kurz auf das ostdeutsche Abwasserdilemma hingewiesen: 
      
        „Weil
              die Pro-Kopf-Kosten für den Unterhalt der Leitungssysteme
              vieler technischer Infrastrukturen mit sinkender Flächendichte
              exponentiell steigen, wird eine Anpassung dieser Strukturen an
              die veränderte
              Nachfrage immer dringlicher. Das Beispiel der Gewährleistung
              der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung macht die kostentreibende
              Wirkung rückläufiger Bevölkerungszahlen sehr anschaulich.
              Zum einen steigen die spezifischen Pro-Kopf-Unterhaltskosten in
              diesem Bereich direkt,
              weil die nicht gestaltbaren Finanzierungslasten dieser Langfristinvestition
              von immer weniger Einwohnern getragen werden müs-sen.  
        (…)
                Selbst wenn man dieses System an den geringeren Bedarf anpassen
                will, muss viel
                Geld in die Hand genommen werden. Auch diese Kosten müssen
                von den verbliebenen Gebühren- und Beitragszahlern aufgebracht
                werden. Da die vorhandenen Anlagen zudem schneller als geplant
                abgeschrieben
                werden
                müssen (soweit über Gebühren und Beiträge
                noch nicht bezahlt), kommt es zu weiteren Verlusten in der Bilanz.
                Die Alter-ative,
                das überdimensionierte Abwassernetz aufrecht zu erhalten,
                ist dagegen nicht wirklich realistisch.“ 
       
      „Ländliche
          Räume im demographischen Wandel“ war der Titel
            der BMVBS/BBSR-Tagung. In der zu-ehörigen Online-Publikation
            34/09 werden die Ergebnisse der Fachtagung zusammengefasst. Die
            hier dokumentierten
            Referate diskutieren grundlegende Trends der demografischen Entwicklung
            ländlicher Räume  
      
        „und
              beschäftigen sich mit
                  den unterschiedlichsten Facetten sozialräumlicher Herausforderungen,
                  die aus dem Bevölkerungsrückgang
                  und der forcierten demografischen Alterung resultieren, bis hin
                  zur Entwicklung geeigneter Anpassungsstrategien und neuer Politikkonzepte“.
                 
       
      Leider
          werden die „neuen Politikkonzepte“ zum Ausweg
                aus dem ostdeutschen Abwasser-Dilemma in dem Tagungsbericht nicht
                weiter ausgeführt.
                 
      Down-load
          der Publikation:  
            http://www.bbsr.bund.de/ 
            - Veröffentlichungen 
            - BBSR-Online-Publikation 
            - 2009  
            - 34/2009 
        
     
     | 
   
  
    
       
       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
     
     | 
     
 
   | 
 
  |   | 
 
|
  
	   Zurück
	 zur Startseite | 
       
  
  |