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	       19. August 2010 
	      
	    
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      BBU-Wasserrundbrief,
            26.7.2010 
        
      Reset
              der Allianz öffentliche 
               
              Wasserwirtschaft: „AöW 2.0“ 
       
       
     
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      Nachdem
          in der Vergangenheit bei der Allianz öffentliche Wasserwirtschaft
          (AöW) einiges aus dem Ruder gelaufen war, startet der Verband
          jetzt zu neuen Ufern.  
      Auf
          der Mitgliederversammlung der AöW am
            7. Juni 2010 in Stuttgart betonte der AöW-Präsidiumsvorsitzende,
            Dr. JOCHEN STEMPLEWSKI, dass die AöW sich wie kein anderer
            Verband für die kommunale Daseinsvorsorge in der Wasserwirtschaft
            einsetze. Mit einer neu besetzten Geschäftsstelle will man
            dies auch stärker als bislang nach außen vermitteln - „neuhochdeutsch
            ein Reset mit einer neuen Crew als AöW 2.0“, wie sich
            der Chef der AöW und der Emschergenossenschaft ausdrückte.
             
      In
          seinem Rückblick konstatierte STEMPLEWSKI, dass sich
              das öffentliche
              Meinungsbild zugunsten der kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe
              gewendet habe – selbst in der Wirtschaftspresse würden
              nach dem Bankendesaster Zweifel am neoliberalen Mainstream
              laut: „Privat
              vor Staat findet keine Akzeptanz mehr!“ STEMPLEWSKI bedauerte,
              dass dieser Meinungsumschwung noch nicht in der Politik angekommen
              sei. Der Redner spielte damit auf die widersprüchlichen Vereinbarungen
              im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen an. In dem Vertrag
              war im Oktober 2009 nur knapp die Einführung der Mehrwertsteuerpflichtigkeit
              für den Abwassersektor abgewendet worden. Nicht nur in Berlin,
              sondern auch in Brüssel würden von interessierten Kreisen
              immer neue Runden eingeläutet, um auch den Abwassersektor
              für
              eine Privatisierung zu öffnen.  
        
           
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      „Keine
      falsche Solidarität  
      mit den BGH-Opfern!“ 
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        Im Hinblick auf
            das BGH-Preissenkungsurteil vom Februar 2009 (siehe
            RUNDBR. 940)            warnte STEMPLEWSKI davor, „sich
            eine falsche Solidarität
            aufzwingen zu lassen“. Den verlorenen Prozess vor dem Bundesgerichtshof
            hätten sich die privatrechtlich organisierten Wasserversorgungsunternehmen
            selbst zuzuschreiben. Den (halb-)privaten Wasser-versorgern falle
            es offenbar äußerst schwer, ihre Wasserpreisgestaltung
            gerichtsfest zu begründen. 
         Gegenüber
            der intransparenten Preisgestaltung in Wasser-GmbHs und -Aktiengesellschaften
            sei in
              den öffentlich-rechtlich organisierten Wasser- und Abwasserbetrieben
              eine glasklare Transparenz gegeben: Zuerst müssten die Wasser-
              und Abwasser-gebührensatzungen von den demokratisch gewählten
              Gemeinderäten in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen
              werden. Zudem unterliege jeder Jahresabschluss der Kontrolle durch
              die Gemeinderäte. Und anschließend stehe es jedem Gebührenzahler
              frei, seinen Wasser- bzw. Abwassergebührenbescheid vor den
              Verwaltungsgerichten einer Nachprüfung zu unterziehen. In
              dem ganzen Getöse um das BGH-Urteil sei dieser Aspekt – also
              die demokratische Legitimierung der Gebühren - völlig
              untergegangen. 
        Die AöW hat
            sich deshalb vorgenommen, den Transparenz- und Demokratievorteil
            der kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe
                stärker in die politische Diskussion einzubringen. 
          
       
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        Fühlen
        sich Wasserwerker  
        im BdEW noch wohl? 
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          Am Rande der
              zuvor genannten AöW-MV waren Stimmen zu hören, dass erste
              Indizien erkennbar seien, dass sich zumindest bei einigen der im
              Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirt-schaft (BDEW)
              organisierten Wasserwerker „Ernüchterung“ abzeichnen
              würde (vgl. RUNDBR. 859/1, 853/4,
              852/4, 844/1, 836/1). 
           Für
                energiebewusste Wasserwerker sei es einfach nur noch peinlich,
                wenn sich der BDEW ungehemmt für eine Laufzeitverlängerung
                von Atomkraftwerken ausspreche. Wasserwerkern würde auch
                bange um den Grundwasserschutz, wenn sich der BDEW zu undifferenziert
                für Grundwasserwärmepumpen und Biogasanlagen stark
                mache.  
          Erste Absetzbewegungen
              vom BDEW würden zudem daran
                  deutlich, dass sich jüngst der Chef von Hamburg Wasser,
                  Dr. MICHAEL BECKEREIT, zum Vizepräsidenten des konkurrierenden
                  Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) habe wählen lassen.
                  (Der Job des Vizepräsidenten des VKU war frei geworden,
                  nachdem der Technische Geschäftsführer der Wasserwerke
                  in Leipzig, Dr. Andreas Schirmer, aufgrund des dortigen Finanz-,
                  Betrugs-
                  und Bestechungs-Desasters (s. RUNDBR.
                  938/1-3) seine Funktion
                  als VKU-Vize niedergelegt hatte.) Beim VKU kommentiert man
                  den Tratsch
                  um angebliche Absetzbewegungen beim BDEW selbstverständlich
                  nicht. VKU-Mitarbeiter verweisen aber auf eine positive
                  Mitglieder-entwicklung beim VKU. 
            
         
       
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