Der Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
              von
              1999 wird vom Land Berlin und den privaten Mitgesellschaftern der
              Berliner              Wasserbetriebe mit sämtlichen Anlagen und späteren Änderungsvereinbarungen              im
              Internet veröffentlicht. Darauf haben sich die Vertragspartner
              heute              verständigt. Der Regierende Bürgermeister
              hatte sich in die Verhandlungen              eingeschaltet, die jetzt zum Erfolg geführt wurden.
            Dazu
                erklärt der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit: „Die
              Koalition hat              mit der Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes
              die rechtliche              Grundlage geschaffen, diese Verträge
              jetzt zu veröffentlichen.
              Das              entspricht dem berechtigten Wunsch vieler Berlinerinnen
              und Berliner. Wasser              ist eine öffentliche Angelegenheit – Wasser
              geht uns alle an. Darum begrüße              ich die
              Entscheidung der privaten Mitgesellschafter, auch meinem Wunsch
              nach              Offenlegung der Verträge nachzukommen.“
            Finanzsenator
                Dr. Ulrich Nußbaum ergänzt: „Ich
              habe mich stets für einen              offenen Umgang mit
              den Verträgen eingesetzt. Transparenz ist
              ein Merkmal für              gute Politik. Ich will nicht
              verhehlen, dass ich mir eine Veröffentlichung              auch
              zu einem früheren Zeitpunkt hätte vorstellen können.
              An einer              qualifizierten öffentlichen Debatte über
              die Wasserversorgung von Berlin              haben wir alle ein
              Interesse. Dafür haben die Privaten nun
              die              Voraussetzungen geschaffen.“
            Dr.
                Christoph Hilz, Geschäftsführer der RWE Aqua GmbH,
              erklärt: "Wir haben              lange und intensiv über
              die Offenlegung der Verträge
              gesprochen. Jetzt ist              es soweit, wir schaffen Transparenz.
              Alle Interessierten können
              sich einen Überblick über das vollständige Material
              verschaffen. Wir wünschen uns, dass              nunmehr wieder
              die Berliner Wasserbetriebe als exzellenter              Wasserdienstleister
              für die Berliner Bürgerinnen und
              Bürger ins Blickfeld              rücken."
            Michel
                Cunnac, Vorsitzender der Geschäftsführung von
              Veolia Wasser, ergänzt: „
              Mit dieser Veröffentlichung auf gesetzlicher Basis enden jetzt
              die              Spekulationen darüber, was in den Vereinbarungen
              steht. Ich hoffe, dass dies              dazu beiträgt, die
              Diskussion zu versachlichen. Wir als führendes              Unternehmen
              in der Wasserwirtschaft haben in der Partnerschaft mit RWE und              dem
              Land Berlin einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung
              der              Berliner Wasserbetriebe geleistet. Deshalb wollen
              wir diese Partnerschaft              fortsetzen und weiterentwickeln.“
            Das
                im Juni dieses Jahres vom Abgeordnetenhaus von Berlin novellierte
              IFG              sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen auch
              bereits geschlossene              Verträge zwischen privaten
              Unternehmen und dem Land Berlin veröffentlicht              werden
              können, in denen beide Seiten ursprünglich Vertraulichkeit
              vereinbart              hatten. Dies gilt insbesondere bei Verträgen
              im Bereich der öffentlichen              Daseinsvorsorge.
              Im hier vorliegenden Fall haben sich die Vertragsparteien              auf eine vollständige und uneingeschränkte Publikation
              im Internet geeinigt.
            Im Gegensatz zur unautorisierten und unvollständigen Veröffentlichung
              durch
              die 'tageszeitung‘ in der vorletzten Woche ist das
              damit der Öffentlichkeit              zur Verfügung stehende
              Material vollständig und enthält
              von allen              Vereinbarungen die authentischen, notariell
              beurkundeten Fassungen. Die              Unterlagen stehen ab ca.
              13 Uhr auf den Seiten 
             http://www.wasserpartner-berlin.de                und http://www.berlin.de/sen/finanzen/
                  zum Download bereit.
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              Rückfragen: Chef vom Dienst, Telefon: 9026-2411