Berlin: (hib/JOH/TYH) Die Kommerzialisierung und gegebenenfalls Einbindung
        privater Akteure in die Wasserversorgung in Entwicklungsländern
        kann nach Ansicht der Bundesregierung die Effizienz und Qualität
        der Leistungserbringung erhöhen. Das schreibt sie in einer Antwort
        (17/3711) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
        (17/3397). Auch der Einbindung ausländischer privatwirtschaftlicher
        Akteure stehe die Bundesregierung ”grundsätzlich offen gegenüber“,
        da diese über wichtige Expertise und Erfahrung verfügen.
       Bedingung
          sei, dass Kommerzialisierung und Beteiligung privater Akteure mit armutsorientierten
          Strategien für den Sektor, der Fokussierung
          auf wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit, wirksamer
          Regulierung und notwendigen Mitteln für investive Maßnahmen
          einhergeht, betont die Bundesregierung. 
       Die
          Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass die
            Privatisierung des Wassers dazu führen könne, dass die Wasserversorger
            ihre Produktionskosten niedrig halten und ihren Profit erhöhen wollten.
            Dies führt nach Ansicht der Abgeordneten ohne soziale Mindeststandards
            zu einer verschärften Armut in Entwicklungsländern.
       Die
          Bundesregierung verweist darauf, dass es auch im Fall weitgehender
          Privatsektorbeteiligung in der Wasserversorgung nicht um die Privatisierung
              der Wasserressourcen als solche gehe, sondern um die Einschaltung
              Privater bei der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge. Aus diesem Grund
              benutze die Bundesregierung den Begriff ”Privatisierung“ im
              Wassersektor kaum. Auch der Begriff ”Kommerzialisierung“ impliziert
              laut Regierung nicht, dass ein Gewinn erwirtschaftet werden muss. Er
              bedeute, ”dass es im Interesse des Betreibers liegt, so zu wirtschaften,
              dass die politisch gesetzten Versorgungs- und Qualitätsziele möglichst
              effizient erreicht werden“.
       Ferner
          betont die Bundesregierung, dass eine sorgfältige Vorbereitung
                und Überwachung sowie eine adäquate Risikoverteilung im Falle
                der Beteiligung privater Akteure erforderlich sei. Einer effektiven Regulierung
                komme eine Schlüsselrolle zu. Sie sei ”notwendige Voraussetzung“,
                um Verbraucherinteressen zu wahren und insbesondere auch eine sozialverträgliche
                Tarifgestaltung und die Verbesserung der Zugangsraten sicherzustellen.
       In
          ihrer Antwort verweist die Bundesregierung zudem auf ”develoPPP.de“.
                  Damit habe das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
                  und Entwicklung (BMZ) ein Programm geschaffen, das speziell die Kooperation
                  zwischen Wirtschaft und Entwicklungspolitik unterstütze. Unternehmen
                  müssten sich im Rahmen von Wettbewerben um eine Entwicklungspartnerschaft
                  bewerben. Die Auswahl erfolge durch die deutschen Durchführungsorganisationen.
                  Weder deutsche/europäische noch lokale Firmen würden bevorzugt,
                  betont die Bundesregierung. Unternehmen, die Entwicklungspartnerschaften
                  eingehen wollen, müssten unter anderem die Vereinbarkeit mit entwicklungspolitischen
                  Zielvorgaben des BMZ nachweisen.