Interessante
          Fakten zur wirtschaftlichen Bedeutung        der deutschen Wasser-
          und Abwasserbetriebe kann        man in der Antwort der Bundesregierung
          auf eine        kleine Anfrage der SPD nachlesen. 
      So
          schätzt das            Bundeswirtschaftsministerium in der Bundestags-Drucksache
          17/2517 vom 22.07.10 den Umsatz der            Wasserbranche auf „mehr
          als 15 Mrd. Euro pro            Jahr“. 
      
        Die
              Branche investiere „zur Erhaltung ihrer            Leistungsfähigkeit
              kontinuierlich rund 7 Mrd. Euro            pro Jahr. Das Investitionsniveau
              entspricht in etwa            dem des Maschinenbaus oder der chemischen
              Industrie“
      
      -            Schon
          im Fragetext der SPD wird auf den            Wandel der Rechtsformen
          in der deutschen Trinkwasserversorgung            hingewiesen und ein
          Trend zu            privaten Rechtsformen konstatiert (siehe Kasten).
       Schwerpunktthema
          in der Anfrage der SPD war die            Positionierung der Bundesregierung
          zu den Vorstößen            der EU-Kommission, künftig
          Wasserversorgungskonzessionen            EU-weit ausschreiben zu wollen            (s.
          RUNDBR. 950/2-3, 835/1-2, 735/2, 731/1, 721/1-2, 663/4, 588/1-2, 583/2,
          561/1-3). Zu dieser immer            wieder aufflackernden
          Debatte in Brüssel kündigt            das Wirtschaftsministerium an:
      
        "Die
              Bundesregierung erarbeitet derzeit eine            deutsche Position
              zu einer möglichen EU-Initiative            im Bereich Dienstleistungskonzessionen,            um
              sich schon jetzt in den beginnenden            Verhandlungsprozess in Brüssel aktiv einzubringen."
      
       Zum
          Stand der Entwicklung in Brüssel, stellt das            Wirtschaftsministerium
          u.a. fest, dass die EU-Kommission            im Sommer 2010 eine öffentliche
          Konsultation            zur Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen            durchgeführt
          habe. Das Ergebnis dieser            Konsultation solle in eine Gesetzesfolgenabschätzung            einmünden.
          Damit sei im Herbst oder            Winter 2010 – also demnächst
          - zu rechnen. Allerdings            sei dem Wirtschaftsministerium
          eine Prognose            zum Ausgang der kommissionsinternen Überlegungen            nicht möglich. 
      Die
          BT-Drs. gibt’s unter der URL
            http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/
            026/1702625.pdf
      
        
          
              
            Immer
                  mehr privatrechtlich 
                  organisierte Wasserwerke 
             Zum Trend
                zu privaten Rechtsformen in der Wasserwirtschaft – also
                hin zu GmbHs und Aktiengesellschaften  - ist in der BT-Drs. zu lesen: 
            „Die
                Beteiligung privater Unternehmen am Wassermarkt                  wird
                zunehmend über Modelle öffentlich-privater                  Partnerschaften
                und über Konzessionsmodelle                  ermöglicht.
                Laut Branchenbild der deutschen                  Wasserwirtschaft
                2008 (Statistik des Bundesverbandes                  der Energie-
                und Wasserwirtschaft e. V. auf                  Grundlage von
                1300 Unternehmen) waren 1993                  noch 78 Prozent
                der Unternehmen öffentlich-rechtlich                  und
                nur 22 Prozent privatrechtlich organisiert.                  Bis
                2005 war der Anteil öffentlich-rechtlicher Organisationsformen                  auf
                58 Prozent gesunken und der Anteil                  privatrechtlicher
                auf 42 Prozent gestiegen. Innerhalb                  der privatrechtlichen
                Organisationsformen                  dominieren die gemischt-öffentlich-privatrechtlichen                  Gesellschaften
                mit 25 Prozent der öffentlichen Wasserversorgung                  bezogen auf das Wasseraufkommen.“ 
             
           
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