Normalerweise
          vergeben größere Kommunen die Konzessionen zur Wasserversorgung
          an ihre Stadtwerke. Der EU-Kommission ist dieser „Automatismus“ seit
          Jahren ein Dorn im Auge. Der Privilegierung der Stadtwerke müsse
          ein Ende bereitet werden. Wenn befristete Wasserversorgungs-Konzessionen
          auslaufen, müsse jedes Unternehmen das Recht haben, sich um die
          Konzession zu bemühen. 
      Am
          18. Mai 2010 hat das EU-Parlament dieses Ansinnen der Kommission mit
          großer Mehrheit abgelehnt. Abgestimmt
            wurde über den „Rühle-Bericht“, der sich gegen
            eine EU-weite Ausschreibungsverpflichtung für Wasserversorgungs-Konzessionen
            gewandt hatte. Benannt war das Papier nach der grünen
            EU-Parlamentsabgeordneten HEIDE RÜHLE. Die grüne EU-Parlamentarierin
            war Berichterstatterin im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments.
            
      Auf
          der Mitgliederversammlung der Allianz öffentliche Wasserwirtschaft
              (AöW) hatte Heide Rühle ihren Bericht vorgestellt und
              hervorgehoben, dass die „Schubladenpläne“ der
              Kommission trotz der ablehnenden Haltung des EU-Parlaments weiterhin
              darauf hinauslaufen
              würden, Dienstleistungskonzessionen wie normale Vergaben zu
              regeln, mithin einer EU-weiten Ausschreibungsverpflichtung zu unterwerfen.
              Auf der AöW-Mitgliederversammlung erklärte HEIDE RÜHLE
              aber auch, dass ihr Bericht als eine „starke Selbstkritik
              am europäischen Gesetzgeber“ zu verstehen sei: 
      Die
          zahlreichen Richtlinien zu Vergabeverfahren würden mittlerweile
          unübersehbare
                Disharmonien aufweisen. Und die unterschiedliche nationale Umsetzung
                dieser Richtlinien habe „zu einer weiteren Fragmentierung“ geführt.
                Das Vergabe- und Ausschreibungswesen sei inzwischen „von
                ganz viel soft log über interpretierende Mitteilungen der
                EU-Kommission geprägt“. In ihrem Bericht würde
                die Kommission aufgefordert, die aus diesem Chaos resultierenden
                Fehlleistungen
                zu korrigieren.
                Zudem kritisierte die EU-Parlamentarierin die mangelnde Transparenz
                in der Kommission: „Niemand weiß, wer die Fäden
                führt – es
                gibt keine klare Koordination.“ An die Mitglieder der
                AöW
                wandte sich Rühle mit dem Appell:
      
        „Wenden
              Sie sich an das Parlament – vor allem nach dem Lissabon-Vertrag – und
                    nicht nur an die Bundesregierung, die nicht in jedem Fall die
              richtigen Fragen und Antworten in Beschwerdeverfahren stellt.“                
      
      In
          die von der Bundesregierung offen gelassenen Erklärungslücken
                  könne dann die Kommission „reinstoßen“.
                  Viele Mitglieder des EU-Parlaments hätten einen besseren
                  Zugang zu den zuständigen EU-Kommissaren als die Bundesregierung. Über
                  diesen Weg könne im Vorfeld von kritischen Entscheidungen
                  einiges abgebogen werden, zeigte sich HEIDE RÜHLE überzeugt.