Kommentar
                              zum Artikel 
                              von "Wasser in Bürgerhand!":
                    vor dem Hintergrund
                        zunehmender Wasserknappheit in den Anrainerstaates des
                        Mittelmeers, aber auch in der Tschechischen
                      Republik, Frankreich und Belgien hat die EU sich vor kurzem
                      dafür ausgesprochen, Wasser verstärkt als Wirtschaftsgut
                      (commodity) zu behandeln. Über Preisanhebungen lasse
                      sich dem Engpass begegnen.
                      
                    Damit
                        werden Impulse aufgenommen, die bei der Wasserpolitik der
                        Weltbank,
                          anderen Finanzierungsinstitutionen und den
                        von den großen privaten Wasserkonzernen dominierten
                        Wasser- und Umweltkonferenzen seit rund zwei Jahrzehnten
                        immer wieder vorgegeben werden.
                    In Europa ist
                        die Wasserpreisbildung bisher sehr unterschiedlich. Gerade
                        in den Mittelmeerländern gibt es versteckte
                      und offene Subventionen insbesondere der (groß-)agrarischen
                      Wassernutzung. Die EU-Wasserahmenrichtlinie (WRRL)unterstreicht
                      das Prinzip einer an den realen Kosten orientierten Preisbildung.
                      Dies folgt allerdings nicht in erster Linie aus marktökonomischen
                      Lenkungsprinzipien heraus, die nebenbei das Feld für
                      eine grundsätzliche Ökonomisierung der Wasserwirtschaft
                      bereiten sollen und damit das Zurückdrängen von ökologischen
                      und gemeinwohlorientierten Regeln, sondern eher aus dem
                      Gedanken einer ausreichenden Mittelbereitstellung für
                      die Gewässerschutzziele der WRRL.
                    Der Gedanke
                        einer "Bereinigung" der Preisbildung
                      wird übrigens in der BRD vom BDEW (Bundesverband der
                      Energie- und Wasserwirtschaft) seit rund einem Jahrzehnt
                      verfolgt. Vorsorgende Gewässerschutzmassnahmen sollen
                      nicht von den Wasserversorgern (wie bisher oft auf freiwilliger
                      Basis) getragen werden, sondern vom formal dafür zuständigen
                      Staat. Dabei weiss der BDEW genau, dass dieser damit überfordert
                      wäre und sogar die eigenen Lenkungs- und Überwachungsfunktionen
                      planmäßig durch Mittel- und Personalabbau schwächt.