aktualisiert: 
	       18. August 2010 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief,
            25.7.2010 
        
      Das
              Menschrecht auf Wasser  
              Vorstöße aus Frankreich und Deutschland 
        
     
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      Im
          Deutschen Bundestag und in Frankreich gibt es Initiativen, die das „Menschenrecht
          auf Wasser“ endlich als eigenständigen Rechtsanspruch sicherstellen
          wollen. Bislang lässt sich ein Menschenrecht auf Wasser nur indirekt
          aus anderen Menschenrechten ableiten.  
      Am
          4. Juni gab der französische
            Staatsrat (entspricht in etwa dem dt. Bundesverwaltungsgericht) den
            Bericht „Recht des Wassers“ („Droit de l’eau“)
            (1) heraus. In dem Bericht
            wird eingeräumt,
            dass über Jahre
            hinweg der Umweltschutz und die Erhaltung der Biodiversität
            vernachlässigt
            wurden. Außerdem stellt der Bericht die Einzigartigkeit der
            Ressource Wasser heraus und welche Folgen Wasserverschmutzung, vor
            allem durch die Industrie, haben kann.  
      Dies
          ist durchaus als positiv zu bewerten, da Probleme angesprochen und
          damit auch als solche erkannt
              werden. Doch abgesehen davon, wird auch erklärt, dass es
              zwar Richtlinien und Verträge gibt, die sich mit dem Schutz
              des Wassers beschäftigen, dass aber die meisten dieser Abkommen
              (noch) keine Gültigkeit haben. In einem anderen Abschnitt
              geht es darum, ob es ein Menschenrecht auf Wasser gibt bzw. wie
              ein solches
              Recht umzusetzen
              wäre. 
      Hierbei
          wird klar, dass dieses Recht nur indirekt besteht, z.B. im Recht auf
          Gesundheit oder dem Recht auf eine „anständige
                Wohnung“. Nur wenige Staaten haben, laut Bericht,
                ein Recht auf Wasser in ihrer Verfassung festgeschrieben. Viele
                Staaten
                fürchten
                wohl auch, dass sie nicht die finanziellen Mittel haben um für
                alle Bürger den Zugang zu Wasser zu ermöglichen. Demzufolge
                liege das Problem eher in finanziellen Hindernissen als am Willen
                der Regierungen. Der Politikwissenschaftler BERND LADWIG betont
                zusätzlich,
                dass nicht jeder Staat über genügend Wasser verfüge,
                um die Einhaltung eines Menschenrechts sicherzustellen. 
        
           
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      Umsonst-Wasser
      für alle –  
      oder Renditewasser für die UBS? 
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        Die unabhängige
            Wasserbeauftragte der UN, CATARINA DE ALBUQUERQUE, bestätigt
            in ihrem Aufsatz „Water and Sanitation as Human Rights“ (im
            Anhang des französischen Staatsrats-Berichts), dass es bereits
            ein indirektes Recht auf Wasser gibt. Einerseits wird klar, dass
            ein Menschenrecht auf Wasser nicht allein durch die Staaten zu gewährleisten
            ist, andererseits soll Wasser nicht gratis zur Verfügung gestellt
            werden. DE ALBUQUERQUE meint zwar, dass man für Wasser durchaus
            zahlen sollte, aber auch, dass jeder mit „seinen eigenen Mitteln“ etwas
            beitragen sollte, wobei sie nicht genauer spezifiziert, was damit
            gemeint ist (3).  
        So ist RAPHAEL
            LÜSCHER, Portfolio Manager bei
              UBS Global Asset Management, der Meinung, dass Wasser in vielen
            Regionen zu billig sei. Schließlich kosten Wasserwiederaufbereitungsanlagen
              oder Klärwerke Geld und investiert wird nur, wenn gute Gewinnaussichten
              bestehen (4).  
        Bei Wasser als
            Menschenrecht geht es DE ALBUQUERQUE vor allem darum, dass Wasser
            von einem anderen Standpunkt betrachtet
                werden muss: nicht mehr als eine Frage von Wohltätigkeit,
                sondern als eine rechtliche Angelegenheit. Sie fordert daher,
                dass das Menschenrecht
                Wasser explizit anerkannt wird, so wie es auch von anderen  Organisationen
                wie z.B. Brot für die Welt oder WASH United verlangt wird.
                Außerdem
                wäre ein Menschenrecht auf Wasser auch wirtschaftlich lohnenswert:
                Wird, laut einer Studie der WHO 1 $ in Wasser und sanitäre
                Anlagen investiert, so spart man damit 8 $. Man ist sich also
                durchaus darin
                einig, dass es ein Menschenrecht auf Wasser geben sollte und
                auch darin, dass Wasser nicht völlig kostenfrei sein darf.
                 
        Der Bericht des
            französischen Staatsrates nennt keine konkreten
                  Maßnahmen,
                  die unternommen werden könnten. CATARINA DE ALBU-QUERQUE
                  fordert zu einer Anerkennung des Rechts auf Wasser auf. Und
                  BERND LADWIG
                  fasst zusammen: 
        
          „Ein ausdrücklich
                anerkanntes Menschenrecht auf Wasser würde
                        verdeutlichen, dass auch Privatisierungen die Regierungen
                nicht aus der Pflicht entließen, die Grundversorgung mit Wasser
                für
                        alle zu sichern.“ (5) 
            
         
       
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        Koalitionsfraktionen
        im Bundestag 
        für Menschrecht auf Wasser 
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          Auch der Deutsche
              Bundestag hat in einer Drucksache vom 30.6.2010 herausgestellt,
              dass ein Menschenrecht auf Wasser bereits indirekt besteht. Abgeordnete
              der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP fordern die Regierung dazu
              auf, „sich weiter für die Anerkennung des Menschenrechts
              auf Trinkwasser und Sanitärversorgung einzusetzen.“ (6) 
          Des Weiteren
              soll die Regierung auch die unabhängige Expertin
            der Vereinten Nationen, CATARINA DE ALBUQUERQUE, in ihrer Arbeit
            unterstützen. Insgesamt sollte die Bundesregierung mehr Wert
            auf Öffentlichkeitsarbeit und somit die Aufklärung der
            Bevölkerung legen, unter anderem in dem sie sich bei bereits
            bestehenden Projekten (genannt wird WASH United) einklinkt, so die
            Abgeordneten der Regierungsfraktionen.  
          -is- 
          
            
                
                
                  Internetseiten
                        zum Menschenrecht auf Wasser 
                  (1)
                      L’eau et son droit (2010), in : Études et
                      docu-ments du Conseil d‘État, 
                  http://www.conseil-etat.fr/cde/media/document/eau_droit_rapport.pdf 
                                          (2) Ladwig, Bernd (2009), Zur Begründung
                      eines Menschenrechts auf Wasser, http://www.bpb.de/themen/ZGHYPZ,1,0,Zur_Begr%FCndung_ 
                      eines_Menschenrechts_auf_Wasser.html 
                                      (3)
                        De Albuquerque, Catarina (2010), Water and Sanitation
                      as Human Rights,  
                      in: L’eau et son droit, siehe Fußnote
                            1 
                   (4)
                      Foonds.com (2010), Interview mit Raphael Lüscher,
                               
                              http://www.foonds.com/article/7144 
                   (5)
                      Ladwig, Bernd (2009), Zur Begründung eines
                                Menschenrechts auf Wasser, http://www.bpb.de/themen/ZGHYPZ,1,0,Zur_Begr%FCndung_eines_ 
                                Menschenrechts_auf_Wasser.html,
                                S. 2. 
                   (6)
                      Bundestags-Drucksache 17/2332 vom 30.06.2010, S.4. 
                                  Mehr zum „Menschenrecht
                                  auf Wasser in den RUNDBRIEFEN 848/1-2, 839/3,
                                  834/2 
                         
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