aktualisiert: 
	       18. August 2010 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief,
            25.7.2010 
        
      Antimonopolisten
                wollen 
               
              Wassermonopole kontrollieren 
       
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      Einmal
          mehr wird das Biedermeier unter den deutschen Wasserversorgern gegeißelt – diesmal
          von der Monopolkommission. Die Wasserversorgungslandschaft sei viel
          zu kleinteilig parzelliert, meint die Monopolkommission in ihrem 18.
          Hauptgutachten vom Juli 2010.  
      
        Die „extrem
              kleinteilige Struktur der Trinkwasserversorgung“ lasse vermuten, „dass
              sich durch die Zusammenlegung von Wasserverteilnetzen und/oder
              die Zusammenlegung
                von Netzverwaltungen erhebliche Größenvorteile heben
                und weitere Kostendegressionspotenziale ausnutzen lassen“,
                schreiben die Wettbewerbshüter.  
       
      Tatsächlich
          wird man weiterhin über
              Kooperationen und eine intensivere Zusammenarbeit von Wasserversorgern
              diskutieren müssen. Aber während die einen Marktradikalen
              die Zersplitterung in 6.500 Wasserversorger beklagen, sind die
              anderen Marktradikalen fleißig dabei, mit Ausschreibungsverpflichtungen
              der interkommunalen Zusammenarbeit in Form von Wasser- und Abwasserverbänden
              Knüppel zwischen die Beine zu werfen (siehe
              RUNDBR. 897/1-2).
               
      Die
          Monopolkommission jedenfalls will es nicht bei einer Aufforderung zu
          mehr Fusionen bleiben lassen. Darüber hinaus fordern die
                Wettbewerbshüter,
                eine „Entgeltregulierung“ in der Wasserwirtschaft – und
                zwar am besten in Form einer Anreizregulierung wie man sie bereits
                im Strommarkt kennt (s. RUNDBR. 918/2,
                839/2-3, 829, 828).  
      Dazu
                  sollen nach den Vorstellungen der Monopolkommission durch die
                  Bundesnetzagentur bundesweit die Wasserpreise und –gebühren
                  aller Wasserversorger in Deutschland erhoben werden. Aus diesem
                  Datenwust sollen dann
                  für
                  vergleichbare Wasserversorger zulässige Höchstpreise
                  und –gebühren
                  („Erlösobergrenzen“) herausdestilliert werden.
                  Und diese Höchstpreise sollen dann sukzessive gesenkt
                  werden, um die Wassermonopolisten zu zwingen, deutlich mehr
                  Effizienzpotenziale
                  als
                  bislang auszuschöpfen. Diese Anreizregulierung sei dringend
                  erforderlich, weil es sich die Wasserwerksdirektoren in ihren
                  Monopolen bequem gemacht
                  hätten. Die Monopolkommission will in der Wasserwerker-Szene „erhebliche
                  produktive Ineffizienzen“ beobachtet haben.  
      Die
          Anreizregulierung soll ausdrücklich von der Bundesnetzagentur und nicht
                    von den Landeskartellbehörden gemanaged werden: 
      
        „Wichtiger
              Grund hierfür ist, dass die Bundesnetzagentur als eine
                        unabhängige Behörde von politischer Einflussnahme
                        weniger berührt
                        ist als zumindest einige der Regulierungsinstitutionen auf
                        der Ebene der Bundesländer“, 
       
       lässt
          die Monopolkommission ihr Misstrauen gegen die politisch formbaren
          Weicheier in einigen Länderkartellbehörden erkennen. 
      
      
        
          
              
            „Hammer
                  und Nagel“ 
             Zu
                den Ambitionen der Bundesnetzagentur, ein bundesweites Preisregulierungsregime über
                die Wasserwerke zu errichten, sagte der Dr. MICHAEL REINHARDT,
                Juraprofessor in Trier, anlässlich der Mitgliederversammlung
                der Allianz öffentliche Wasserwirtschaft: 
                „Wenn ich in meinem Werkzeugkasten nur einen Hammer
                habe, sieht jedes
Problem wie ein Nagel aus.“ 
              
           
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      Kartellwächter
      sollen auch über rein  
      kommunale Wasserversorger wachen 
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        Dass die Monopolkommission,
            die Landeskartellämter und die Bundesnetzagentur schon aus
            formalen Gründen für die kommunalen Eigen- und Regiebetriebe
            gar nicht zuständig sind, lässt die Monopolkommission
            nicht gelten. Dass Kartellbehörden nur für Wasserversorger
            in GmbH- und AG-Form, die Preise statt Gebühren erheben, zuständig
            sein sollen, sei „bei genauerer, unvoreingenommener Betrachtung
            wenig überzeugend“.  
        Dafür, dass
            auf der einen Seite kommunale Eigen- und Regiebetriebe von der Kommunalaufsicht
            sowie
              auf der anderen Seite GmbHs und Aktiengesellschaften von den Kartellbehördenbehörden überwacht
              werden, hat die Monopolkommission folgende Erklärung. Wenn
              die Kartellämter auch den kommunalen Betrieben auf die Finger
              schauen dürften, würde sich „die politische Schwierigkeit“ ergeben,  
        „dass
                das Wirtschaftsministerium eines Bundeslandes, dem die Kartellaufsicht
                obliegt, gegen nachgeordnete Behörden des Innenministerium
                desselben Bundeslandes, die die Kommunalaufsicht obliegt, vorzugehen
                hätte“.
                 
        Weil es nach Ansicht
            der Monopolkommission jetzt schon Zugriffsmöglichkeiten
                  der Kartellbehörden auf Gebühren erhebende kommunale
                  Eigen- und Regiebetriebe gibt, fordert die Monopolkommission
                  Verbraucher und Verbraucherverbände auf, sich bei „missbräuchlich überhöhten
                  Gebühren“ sofort an die Kartellbehörden zu
                  wenden, um „Rechtsschutz“ gegen die ineffizienten
                  Wasserversorger zu erlangen.  
       
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        Wasserversorger
        und Umweltverbände  
        kritisieren Monopolkommission 
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          Anlässlich
              der Pressekonferenz der Monopolkommission zur „Neuordnung“ und „Konsolidierung“ des
              deutschen „Wassermarktes“ am 14. Juli 2010 haben die
              Wasserversorger und die Umweltverbände in einer gemeinsamen
              Pressemitteilung Widerstand
              gegen eine „Anreizregulierung“ à la Monopolkommission
            angekündigt. Zwar beteuere die Monopolkommission, dass durch
            eine Anreizregulierung die hohen Trinkwasserstandards in Deutschland
            nicht heruntergeschraubt werden sollten. Wenn die Wasserwerke aber
            pauschal gezwungen würden, die Preise kontinuierlich zu senken,
            sei 
          
             „eine nachhaltige Wasserwirtschaft nicht mehr möglich.
                  Der allergrößte Teil der Kosten, etwa 80 Prozent, wird
                  verursacht durch Instandhaltung und Erneuerung der Rohrleitungen
                  und der technischen Anlagen. Bei einem derartigen Einsparungsdruck
                  wäre das Verlottern-Lassen des Leitungsnetzes schon vorprogrammiert“,
                 
           
          erklärte beispielsweise VERONIKA BAIER von „Wasser in
                Bürgerhand“ zum Ansinnen der Monopolkommission.  
          
             
           
          Gemeinsame
                Pressemitteilung von Wasser in Bürgerhand (wib), Grüner
                Liga, BUND, BBU, Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Bundesverband
                der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)  
          
            
                
                
                  Das
                        Monopolgutachten zum nachlesen… 
                  unter
                      dem Titel „Mehr Wettbewerb – weniger
  Ausnahmen!“ in Kurz- und
  Langfassung kann heruntergeladen werden von der
  Homepage 
                                    www.monopolkommission.de 
                   Die
                      Bundesregierung wird zum Gutachten der Monopolkommission
                      nach „sorgfältiger“ Prüfung und „nach
                      Konsultation der Wirtschaft“ eine Stellungnahme beschließen
                      und diese dem Bundestag und Bundesrat bis Ende 2010 vorlegen.
                      - Neu in die Monopolkommission hat Bundeswirtschaftsminister
                      RAINER BRÜDERLE das K+S-Vorstandsmitglied Dr. THOMAS
                      NÖCKER berufen. Die K+S AG ist Verursacher der enormen
                      Salzbelastung von Werra und Weser. 
                    
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
            Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern. 
        
     
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