Schon seit
          etwa 2004 gibt es - auch vom BDEW unterstützte
        - Überlegungen, eine neue Tarifstruktur zu schaffen.
        Die stärksten Impulse kamen von den Großunternehmen. 
        Hintergrund ist tatsächlich vor allem der kontinuierliche Verbrauchsrückgang,
        der zu Überlegungen geführt hat, wie sich ohne nominelle Preiserhöhungen
        mit entsprechender Öffentlichkeitswirkung Wege zur schleichenden
        Preiserhöhung finden lassen. Früher passierte das in der Regel
        mit der Erhöhung 
        der sogenannten Zählergrundpreise, zum Teil auch mit dem Begriff
        Anschlussgebühr begründet. Entsprechend verringert sich der
        Anteil des sogenannten Arbeitspreises, also des verbrauchsabhängigen
        Teils. Etwas Vergleichbares hat nun die RWW/RWE vor.
      Die
          halbwegs vermittelbare Begründung mit der Erwirtschaftung ausreichender
        Investitionsmittel blendet den an sich üblichen Weg einer Preisanpassung
        auf der Basis mittelfristiger (d.h. in der Regel mindestens fünfjähriger)
        Wirtschaftspläne aus. Der offensichtliche Vorteil liegt darin, Verbrauchsrückgänge
        (die ja bekanntlich mittlerweile als Anschlag auf die deutsche Wasserqualität
        denunziert werden) weniger fühlbar werden zu lassen und eine Verstetigung        der
        Einnahmen zu erzielen. Das macht rein betriebswirtschaftlich einen gewissen
        Sinn, wird allerdings mit Sicherheit dazu benutzt werden,
        das Preisniveau schleichend zu erhöhen.
      Zweifellos wird damit zugleich
          einem gezielten Minderverbrauch die Attraktivität
        genommen, das heißt ein Zeichen gegen Wassersparen gesetzt.
      Über
          die Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit weiteren Wassersparens kann man
          sich streiten,        wobei die Gegner des Wassersparens häufig
          den Boden der Wahrheit nur noch mit den Zehenspitzen berühren
          und im Übrigen in der
          Regel zu den neoliberalen          Vertretern einer rein betriebswirtschaftlichen Orientierung der Wasserwirtschaft
          gehören.
      Der klare Nachteil für einen Teil der Verbraucher besteht darin,
        dass zurückhaltender Wasserverbrauch durch höhere Grundpreise
        abgestraft, umgekehrt Verschwendung jedoch belohnt wird..Im Übrigen
        enthält die Grundpreiserhöhung eine asoziale Komponente. 
      Ein
          Beispiel: DIe wenig betuchte alte Dame in ihrem Singleaushalt, 
          die seit ihrer Jugend im Bewußtsein handelt, dass Ressourcen
          wertvoll sind, also beispielsweise nur 60 Liter am Tag verbraucht,
          was kein Kunststück
          ist, 
          muss nach einer Grundpreiserhöhung viel mehr aus ihrem Portemonnaie
          kratzen. Hingegen muss der Single-Mittdreißiger, der sich eine
          Wohnung für 700.000 Euro mit
          großem Wellness-Jacuzzi gekauft hat und darin alleine oder mit
          seinem Freund gerade einmal 300 Liter verlustiert hat, 
          vom üppigen Verbrauch noch weniger geschockt werden als seinem Niveau
          entspricht.