Im
          Sommer 2010 war die Monopolkommission mit dem verwegenen Ansinnen an
          die Politik herangetreten, in der Wasserversorgung eine „Anreizregulierung“ wie
          im Strommarkt einzuführen (s. RUNDBR.
          949/2-3). In einem ersten
          Schritt hätten die Wasserpreise und –gebühren gedeckelt
          werden sollen. Anschließend hätte die Bundesnetzagentur
          die Wasserpreise schrittweise reduzieren sollen. 
      Mit
          diesem „Anreiz“ sollten
            die Wasserwerke zu Fusionen gezwungen werden, um trotz sinkender
          Wasserpreise noch wirtschaftlich arbeiten zu können. Ergänzend
          hatte die Monopolkommission vorgeschlagen, verstärkt Ausschreibungswettbewerbe            für
          die Wasserversorgung durchzuführen. Durch eine Trennung
            von Netz und Betrieb sollten Ausschreibungswettbewerbe um Betriebsführungen
            erleichtert werden. 
      In
          einer Verbändeanhörung des Bundeswirtschaftsministeriums
              im Sept. 2010 hatten fast alle teilnehmenden Verbände diese
              akademischen Vorschläge einer neoliberalen Professorengilde
              als völlig
              praxisfremd abgelehnt. Aber nicht nur die Verbände, sondern
              auch das Bundesreaktorministerium (BMU) hatte in einem Schreiben
              vom 29.09.10 an die Kollegen im Bundeswirtschaftsministerium das
              Gutachten
              der Monopolkommission regelrecht zerpflückt. 
      Im
          Dez. 2010 hat die Bundesregierung ihre Schlussfolgerungen aus dem
          Gutachten
                der
                Monopolkommission aus der Verbändeanhörung und aus
                der Stellungnahme des BMU vorgelegt. 
      Zunächst
          schmiert die Regierung der Monopolkommission ein bisschen Honig ums
          Maul: 
      
        „Die
                        Bundesregierung begrüßt,
                        dass die Monopolkommission zum ersten Mal den Trinkwassersektor
                        untersucht hat.“ 
      
      Mit
          den Professoren aus der Monopolkommission ist sich die Regierung einig,
          dass die deutsche Trinkwasserversorgung
                      im
                      europäischen
                      Vergleich eine zu kleinteilige Struktur aufweisen würde.
                      Durch die Bildung größerer Einheiten und verstärkte
                      Zusammenarbeit könnten „Größenvorteile
                      realisiert und Kostendegressionspotentiale genutzt“ werden.
                      Zwar könnten
                      in der kleinteiligen Wasserversorgungslandschaft „Ineffizienzen
                      bei einzelnen Wasserversorgern nicht ausgeschlossen werden“,
                      vermutet die Regierung. 
      Gleichwohl
          gehen die Vorschläge
                    der Monopolkommission „zum
                    derzeitigen Zeitpunkt“ zu weit. Noch sieht die Regierung 
      
        „im
                          Gegensatz zur Monopolkommission (…) die kartellrechtliche
                          Missbrauchsaufsicht als wirkungsvolles und geeignetes Instrument
                          zur Prüfung der
                          Trinkwasserpreise an“. 
      
      Dies
          auch deshalb, weil der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung
          vom 2. Februar 2010 „dieses
                        Instrument gestärkt und zu mehr Rechtssicherheit geführt“ habe
                        (s. 950/2, 940/1-4).
                        Dass es den hochpreisigen Wasserversorgern an den Kragen
                        geht, unterstreicht die Bundesregierung mit
                        dem Hinweise
                        darauf, dass „mehrere Landeskartellbehörden und
                        das Bundeskartellamt“ bereits
                        dabei wären, die Wasserpreise einiger Versorger unter
                        die Lupe zu nehmen. Angesichts der laufenden Preisprüfungen
                        durch die Kartellbehörden geht die Regierung davon aus,
                        dass im vorauseilenden Gehorsam 
      
        „die flächendeckend
                              bestehende Erwartung einer kartellrechtlichen Kontrolle“ bei
                              den verschreckten Wasserwerkern „zur
                              unternehmensinternen Prüfung der Preis- und Kostenkalkulationen
                              sowie zur Hebung möglicher Effizienzreserven führen“ werde.