Unter
          der Überschrift „Pro und Kontra einer Netzdesinfektion“ erläutert
          BEATE HAMBSCH in der ENERGIE WASSER PRAXIS 5/11, S. 38– 40,
          dass 
        sich die Wasserwerke mit dem Einsatz von Chlor bzw. Chlordioxid zur Desinfektion
        auf eine Gratwanderung begeben. 
      Bei
          einer Abschussdesinfektion vor der Verteilung verbleibt im Leitungsnetz
          oft eine genügend hohe Chlordesinfektion,
          um eine Wiederverkeimung im Netz zu verhindern. Allerdings kann man
          sich da in falscher Sicherheit wiegen. Denn im Rohrnetz findet eine
          Chlorzehrung statt, so dass in Teilen des Rohrnetzes – zunächst
          unerkannt - doch eine Vermehrung von Keimen stattfinden kann. Die Mitarbeiterin
          des Karlsruher Technologiezentrums Wasser warnt außerdem, dass
          ein Bakterienwachstum im Biofilm auf den Rohrinnenwandungen bei niedrigen
          Chlorkonzentrationen „nicht ausgeschlossen“ sei. HAMBSCH
          beendet ihren dreiseitigen Überblick über die Vor- und Nachteile
          einer Netzdesinfektion mit folgendem Hinweis:
      
        „Bei
              der derzeitigen Situation in Deutschland verwenden viele Wasserversorger
                Chlor bzw. Chlordioxid als Abschlussdesinfektionen nur mit den
            minimal geforderten Gehalten nach TrinkwV (Trinkwasserverordnung),
            um Kundenbeschwerden
                wegen Geruch und Geschmack zu vermeiden. Für Notfälle
                im Leitungsnetz ist es jedoch unbedingt erforderlich, dass eine
                Desinfektionskapazität
                in Form einer zuschaltbaren Chlor- oder Chlordioxiddosierung
                vorgehalten wird.“
      
                  Dann muss nämlich das Rohrnetz volle Pulle mit Chlor geflutet werden,
              um beispielsweise die Verbreitung von fäkalen Bakterien zu verhindern.
              
      Weitere
          Auskunft zur richtigen Netzdesinfektion:
            Dr. Beate Hambsch
            DVGW Technologiezentrum Wasser (TZW)
            Karlsruher Str. 84, 76139 K a r l s r u h e
            Tel.: 0761/9678-220, Fax: -101