Laut
          Auskunft des Esseners Energiekonzerns RWE haben sich RWE und          der
          Berliner Senatüber den Verkauf der Anteile des Konzerns an        den
          Berliner Wasserbetrieen (BWB) geeinigt. Der Vertrag sei        unterschriftsreif
          und müsse nur noch abgesegnet werden, verlautbarte        RWE-Finanzvorstand Rolf Pohlig am Donnerstag.
      Am Montag
            hatte die «Bild»-Zeitung
          berichtet, dass Berlin den          24,95-prozentigen RWE-Anteil an
          den Wasserbetrieben für 618 Millionen          Euro kaufen werde.
          Der französische Veolia-Konzern, ebenfalls
          mit        24,95 Prozent beteiligt, will dagegen eine Vertiefung seiner"
        Partnerschaft". Das bedeutet eine Sperrminorität, um eine vollständige Rekommunalisierung
        zu verhindern.
      Angesichts
            dieser Faktenlage, bei Nacht und Nebel verhandelt, fordert        der
            Berliner Wassertisch, dass        die Tagesordnung der 7. Sitzung
        des Sonderausschusses "Wasserverträge"        morgen (11.
        Mai 2012) im Berliner Abgeordnetenhaus aus aktuellem        Anlass geändert
        wird.
      Wassertisch-
            Sprecherin Ulrike von Wiesenau kommentiert: "Die Tatsache,          dass
            die Verhandlungen über den Rückkauf der RWE-Anteile
          an den        BWB an der Bevölkerung und am Sonderausschuss vorbei
          sich in der        Endphase befinden, ist ein Affront gegen 666.ooo
          Berlinerinnen und        Berliner, die mit dem Wasser-Volksentscheid
          für eine kostengünstige        Rückabwicklung der sittenwidrigen
          Verträge gestimmt haben.
        Jetzt können        wir nicht kommentarlos zur Tagesordnung übergehen".
      Wirtschaftsexpertin
            Gerlinde Schermer erläutert: "Der viel
        zu hohe        geplante Kaufpreis widerspiegelt eine spekulative Hochrechnung
        von        Gewinnerwartungen. Damit wird gegen die Verfassung verstoßen, weil
        die        bereits 1999 vom Verfassungsgerichtshof für nichi erklärte        Effizienzsteigerungsklausel mit Hilfe einer Änderung der        Abschreibungsmethode kompensiert wird".
      "Es
            ist inakzeptabel, dass das Land einen Kredit aufnimmt, um vom 
          Verfassungsgericht für verfassungswidrig gesprochene Renditehöhen über          den
          Rückkaufpreis auszuzahlen. Egal ob den Kredit dafür das
        Land oder        die BWB aufnehmen, der zuviel gezahlte Betrag wird den
        Bürgerinnen
        und        Bürgern aufgedrückt! Das dürfen wir nicht zulassen",
        unterstreicht        Gerlinde Schermer.
      
        Kontakt:
        Gerlinde Schermer, 0177-2462983
        Ulrike von Wiesenau, 030-7814604
        Gerhard Seyfarth, Tel. 0170 200 49 74