Das
          kooperative Vorgehen des Erfurter Wasserversorgers        und des dortigen
          Gesundheitsamtes bei der        Umsetzung der Trinkwasserverordnung beschreiben
        UWE GERSTENHAUER & ELISABETH SCHÜLER in dem        Aufsatz „Erste
        Erfahrungen mit der 'neuen‘        Trinkwasserverordnung (TrinkwV
        2001)“ in der        ENERGIE-WASSER-PRAXIS 12/2012, S. 62 – 65. 
       U.a.
          wird berichtet, dass man in enger Zusammenarbeit            den Maßnahmenplan
          nach § 16 der TrinkwV            auf den aktuellen Stand gebracht hat, um auf möglichst
            alle denkbaren Störfälle gewappnet zu sein: „Wer
            meldet wann wem was wie?“ (vgl. RUNDBR.          997/1-2). 
      Ausführlich
          wird das Vorgehen von Wasserversorger            und Gesundheitsamt
          erläutert, um die          in Erfurt immer
            noch vorhandenen Bleileitungen auszutauschen. Da die Änderung
            2011 zur TrinkwV            eine jährliche Legionellenbeprobung
            in größeren            Gebäuden vorsieht, wird auch
            diesbezüglich Bilanz            gezogen. Bei bislang im Gesundheitsamt
            eingegangenen            2000 Anzeigen haben sich 15 Prozent der            Anlagen
            als mit Legionellen belastet erwiesen. 
      Um            vor allem das
              Fachhandwerker mit den allgemein            anerkannten Regeln der
              Technik (die in der geänderten            TrinkwV gleich 20 Mal erwähnt werden) vertraut
              zu machen, führen die ThüringenWasser              GmbH
              (der Wasserversorger in Erfurt) sowie das              dortige
              Gesundheitsamt gemeinsame Fachveranstaltungen              durch.
              
      Dabei
          habe es sich gezeigt, dass              es sowohl bei den
                Fachhandwerkern als auch bei              den Planern der Hausinstallationen
                noch „große Defizite“              geben würde.
                Man müsse immer wieder „ein              hohes Maß an
                Unwissenheit, Unkenntnis und Halbwissen“              feststellen.
                Bei gemeinsam von Wasserversorger                und Gesundheitsamt
                durchgeführten Vor-Ort-                Terminen habe man
                Verstöße gegen die allgemein                anerkannten
                Regeln der Technik in der Hausinstallation                fotographisch
                dokumentiert, um die Fotobelege                in Schulungen
                wieder einsetzen zu können. 
      Die                ThüringenWasser
          GmbH selbst praktiziere in Abstimmung            mit dem Gesundheitsamt „auf
          freiwilliger            Basis“ einen deutlich höheren Probenahmerhythmus            als er in der TrinkwV vorgeschrieben sei. 
      Weitere            Auskunft
          zur Zusammenarbeit von Wasserversorger            und Gesundheitsamt in Erfurt gibt es bei
      Dr.
          Elisabeth Schüler
          Amt für Soziales und Gesundheit
          SG Umweltbezogener Gesundheitsschutz
          Juri-Gagarin-Ring 150, 
              99084 E r f u r t
      Tel.: 0361/655-4250; Fax: -4209
                E-Mail: eslisabeth.schueler@erfurt.de
                Internet: www.erfurt.de
      Uwe Gerstenhauer
  ThüWa ThüringenWasser GmbH, 
                Magdeburger Allee 34, 
                99086 E r f u r t
                Tel.: 0361/564-1803; Fax: -1802
                E-Mail: uwe.gerstenhauer@stadtwerkeerfurt.de
                Internet: www.stadtwerke-erfurt.de