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aktualisiert:
23. August 2013

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 121.7.2013

 

„Kommt das Internet bald aus dem Klo?“

 

Mit dieser Schlagzeile hat die BLÖD-Zeitung am 21.07.13 ein Thema an die Öffentlichkeit katapultiert, das bislang nur in Fachkreisen diskutiert worden ist. Es geht um das von der EU-Kommission favorisierte Einschieben von IT-Leitungen in die Trinkwasserversorgungsnetze und in die Kanalisationsröhren.

Der RUNDBR. 1008 hat dazu ein Schreiben des Ak Wasser an Bundesgesundheitsminister Bahr veröffentlich, in dem wir unsere Sorgen im Hinblick auf die hygienischen Risiken artikuliert haben. Das Schreiben vom 24.01.13 hat der FDPPolitiker bis heute noch nicht beantwortet – trotz einer Erinnerung.

Nachfolgend wird der aktuelle Stand der Debatte um dieses Hygienerisiko vorgestellt. Eine ausführlichere Darstellung des Problems können AbonnentInnen des BBU-WASSER-RUNDBRIEFS kostenlos via nik@akwasser.de anfordern.

 

Datenhighways im Trinkwasserrohr –
Bazillen in der Leitung?
 

Weiterhin alarmiert zeigen sich die Verbände der Wasserwirtschaft (BDEW, VKU und AöW) über die möglichen Auswirkungen einer geplanten EU-Verordnung über den beschleunigten Ausbau von Breitbandkabeln.

Der Verordnungsentwurf sieht nämlich vor, dass die Telekommunikationskabel auch durch das Trinkwassernetz bis zu den Endverbrauchern geschoben werden sollen. Die Wasserversorger befürchten hygienische Risiken durch das Einschieben von Breitbandkabeln in die Trinkwasserversorgungsnetze.

Weitere Risiken könnten hinzukommen, wenn die Wasserversorger ihre Planunterlagen über die Versorgungsnetze gegenüber jedem Internetanbieter offenlegen müssten. Darüber hinaus bezeichnen es die Verbände als völlig unklar, welche Befugnisse den Gesundheitsämtern zukommen, wenn es gilt den Einbau von Telekommunikationsleitungen in den Wasserversorgungsnetzen zu reglementieren. Denn möglicherweise habe künftig die Bundesnetzagentur als vorgesehene„Schlichtungsstelle“ mehr zu sagen als die Gesundheitsämter.

Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert, dass man für die Verlegung von Datenkabeln in bestehenden Infrastrukturnetzen andere Möglichkeiten suchen sollte, als sich ausgerechnet das hygienisch sensible Trinkwassernetz auszusuchen. Eine Verlegung in Abwasserrohren würde sich eher anbieten. Solange nicht klar sei, wer die Haftung für hygienische und sonstige Risiken trage, komme ein Einbau von Daten- Highways in die Trinkwasserversorgungsnetze nicht in Frage.

Ähnlich hat sich auch die Allianz deröffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) positioniert: Bei einer möglichen Mitbenutzung der Netze der Trinkwasserversorgung müssten die Aspekte der Hygiene, Umwelt, Sicherheit und der technischen Umsetzbarkeit sowie die Klärung eventueller Haftungsfragen im Schadensfall vorrangig berücksichtigt werden.

Der BDEW macht zudem darauf aufmerksam, dass auch das Umweltbundesamt in einem Schreiben vom 30.01.2013 beim derzeitigen Kenntnisstand den Einbau von Datenkabeln in Trinkwasserversorgungsnetzen abgelehnt habe. In den nächsten Notizen wird die Problematik ausführlicher erläutert. Der Entwurf für die EU-Verordnung findet sich in der deutschen Fassung unter:

http://eurlex. europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=
COM:2013:0147:FIN:de:PDF

 

Breitbandkabelausbau-Verordnung:
Gefahr für die Trinkwasserversorgung
 

Im Mittelpunkt der Besorgnisse der Versorger steht der Entwurf der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation, COM 2013, 147 endg. vom 26. März 2013 („EU-Breitbandkabelausbau-Verordnung“).

Im Verordnungsentwurf ist u.a. vorgesehen, dass den Telekommunikationsunternehmen der freie Zugang zu bestehenden Infrastrukturen zu ermöglichen ist. Für die Verlegung von Hochgeschwindigkeitsanschlüssen kämen auch die Wasserversorgungsnetze in Frage.

Wenn sich die Kabelnetzanbieter tatsächlich in größerem Umfangüber die Trinkwasserversorgungsnetze hermachen sollten, befürchtet man nicht nur beim Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dass dann die Minimierungsgebote der Trinkwasserverordnung im Hinblick auf mikrobiologische und chemische Belastungen in Frage gestellt würden. Der BDEW sieht gleich eine ganze Reihe von Gefährdungsfaktoren durch den Einbau von Breitbandkabeln ins Trinkwassernetz: Die Lichtwellenleiter würden geschützt in einem „Mikrorohr“ in die Trinkwasserleitungen eingebaut. Aus den Kabelsträngen und Mikrorohren könnten sich nicht nur unerwünschte Substanzen lösen – die Mikrorohre würden auch die innere Oberfläche in den Wasserleitungen vergrößern, so dass sich zusätzliche Lebensräume für Biofilme entwickeln könnten. Damit der Einbau von Lichtwellenleitern und Mikrorohren nicht auf „unnötige Hindernisse“ stößt, könnte man auch veranlasst werden, Schieber auszubauen. Das Abschiebern von Teilnetzen ist aber bei Rohrnetzspülungen und bei Störfällen unumgänglich. Durch den möglichen Wegfall von Schiebern könnten dieüblichen technischen Sicherheitsstandards nicht mehr in jedem Fall eingehalten werden, so die Befürchtung des BDEW.

 

Trinkwasserkommission gegen Datenhighway
in der Trinkwasserleitung
 

Am 24. Juni 2013 war das Einziehen von IT-Leitungen in die Trinkwasserversorgungsnetze auch Thema in der Trinkwasserkommission. Die Kommission hat sich erwartungsgemäß komplett ablehnend gegenüber diesem Ansinnen geäußert. Die ausführlich begründete Entscheidung kann über die Homepage der Kommission heruntergeladen werden.

Einzelne Mitglieder der Kommission hatten bereits vor der Entscheidung im Juni mit Sorge registriert, dass Kreistagsabgeordnete und auch Bürgermeister von der Idee der Verlegung von IT-Kabeln in Trinkwasserleitungen ganz angetan waren. Gerade in den mit Hochgeschwindigkeitsnetzen unterversorgten Regionen könnte die Verlegung von Glasfaserkabeln in Trinkwasserleitungen eine kostengünstige Lösung bieten, um damit die Anbindung an schnellere IT-Netze zu ermöglichen.

In der Trinkwasserkommission wird es als widersprüchlich eingestuft, dass einerseits eine Minimierung des Risikos wasserübertragbarer Erkrankungen (und daher auch immer ausgedehntere Analysen) gefordert werden - und dass man andererseits zusätzliche und nicht berechenbare Risiken durch den Einbau von Datenkabeln in Trinkwasserleitungen zulassen wolle. Bislang sei es Konsens gewesen, dass Trinkwasser in einem in sich geschlossenen System herzustellen, zu verteilen und ohne nachteilige Veränderungen dem Verbraucher am Zapfhahn zur Verfügung zu stellen sei. Dieser Konsens würde in Frage gestellt, wenn man jetzt die Trinkwasserversorgungsnetze für den Einbau von Datenkabeln - im doppelten Sinn des Wortes - „öffnen“ würde.


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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