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10. Februar 2013

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 4.2.2013

 

Gegenwind für die
EG-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie

 

Obwohl der Entwurf für eine EG-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie (s. RUNDBR. 998/1-3, 926/2-3, 837/2-3) seit dem November 2011 auf dem Tisch liegt, hatten die Medien bislang kaum Notiz von dem Papier aus der Binnenmarktkommission genommen. Im Januar 2013 wuchs sich die Medienberichterstattung aber zu einer beeindruckenden Flut aus. Der Richtlinienentwurf schaffte es sogar in die Satiresendungen des ZDF – siehe Kasten). Und seit der Verabschiedung des Richtlinienentwurfs im federführenden Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments am 24. Jan. 2013 pfeift den Befürwortern der Richtlinie zunehmender Gegenwind um die Ohren.

Zum Medieninteresse hat sicher auch beigetragen, dass die EU-Petition zum Menschenrecht auf Wasser (siehe RUNDBR. 999/4, 994/1, 983/1), die sich auch gegen die Richtlinie wendet, inzwischen enormen Zulauf bekommen hat. Im web war im Januar 2013 zu beobachten, wie sich eine richtiggehende Email-Lawine aufgebaut hat, in der allerorten zum Zeichnen der EU-Petition aufgefordert wurde.

 

Die Konzessions-Richtlinie als Lachnummer

Bei „Neues aus der Anstalt“ im ZDF waren am 22.01.13 sowohl der Richtlinienentwurf als auch die EU-Petition „Wasser ist ein Menschenrecht“ Thema.

Und während der halben Sendung wurde sogar der Link zur Online- Unterzeichnung eingeblendet – auf einem Schild, das man auf der Kühlerhaube eines ollen R4 platziert hatte (als Krücke, um den juristischen Bedenken der ZDFHausjuristen zu begegnen…)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/18247
46/Neues-aus-der-Anstalt-vom-22012013
Die Kunstfigur „Pelzig“ hat dort sehr listig mit einem Schild und in einem leidenschaftlichen Plädoyer dafür geworben, dass sich die Zuschauer gegen die Pläne des „Wettbewerbskommissars“ Michel Barnier wenden sollten, alle Dienstleistungen (vom Altenheim bis zur Wasserversorgung) einer „Marktöffnung“ zu unterwerfen.

Auch die „heute-show“ am 01.02.13 hatte sich dem Entwurf der EG-Konzessions-Richtlinie angenommen. Unter
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/
760014#/ beitrag/video/1
832498/Ey-Europa
wird u.a. ein Schnipsel aus einem Interview mit dem EUBinnenmarkt-Kommissar gezeigt. Darin erklärt Michel Barnier zunächst, dass sich durch die Richtlinie „nichts“ändern wird. Auf die Journalistenfrage, warum man danndie Richtlinie überhaupt benötige, erwidert der Kommissar: „Weil wir Regeln brauchen!“ Moderator: „Hä???“

 

Zwischenzeitlich ist schon fast Mindestzahl von einer Million Unterschriften erreicht. Je deutlicher die Zielmarke von einer Million Unterschriften überschritten wird, desto mehr wird der Druck auf Kommission, EU-Parlament sowie auf die nationalen Parlamente und Regierungen zunehmen, zumindest die Wasser- und Abwasserentsorgung aus dem Regelungsbereich der Richtlinie doch noch herauszunehmen.

Bemerkenswert für den sich formierenden Widerstand ist auch, dass sich einige Stadt- und Wasserwerke entschlossen haben, auch ihre Kunden zum Zeichnen der EU-Petition aufzurufen. Dazu gehören beispielsweise die Stadtwerke in Lindau. Andere Stadt- und Wasserwerke haben immerhin in Schreiben der Vorstände an ausgewählte EUParlamentarier und die Bundeskanzlerin gegen die Richtlinie argumentiert. Wer von den LeserInnen des RUNDBRIEFS immer noch nicht die EU-Petition unterschrieben haben sollte:
Hier geht’s zum „Formblatt“ für die digitale Unterschrift:
www.right2water.eu/de

(Fast) Alle Bundestagsparteien
gegen den Richtlinienentwurf

 

Schon seit März 2012, als sich der Bundesrat mit der Richtlinie beschäftigte und den Entwurf abgelehnt hat, ist auch klar, dass der Bundestag den Richtlinienentwurf ablehnt.

Seitens der CSU hatte damals der Bundestagsabgeordnete GEORG NÜSSLEIN im BT-Wirtschaftsausschuss hervorgehoben, dass sich die Koalitionsregierung nur deshalb nicht offensiv gegen die Richtlinie wenden würde, weil man sich aus Rücksicht auf den Koalitionsfrieden mit den „lieben Kollegen von der FDP“ zurückhalten müsse (siehe Ausschussprotokoll Drs. 17/8515 Nr. A.36, 17/9069. Zwischenzeitlich hat sich aber auch die bayerische FDP mit dem Bundestagsabgeordneten HORST MEIERHOFER (Regensburg) an der Spitze gegen die Richtlinie ausgesprochen. Die deutschen Abgeordneten im EP-Binnenmarktausschuss haben sich geschlossen gegen den Richtlinienentwurf gewandt oder zumindest dafür plädiert, die Wasserwirtschaft nicht dem Regelungsregime der Richtlinie zu unterwerfen.

Da die großen Fraktionen im EUParlament in dieser Frage jedoch gespalten sind, wurde im Binnenmarktausschuss der Richtlinienentwurf mehrheitlich angenommen. Es kann vermutet werden, dass sich demnächst der mitberatende Umweltausschuss gegen die Richtlinie aussprechen wird. Und in der für April 2013 angesetzten ersten Lesung in der Plenarsitzung des EU-Parlaments könnte die – sich derzeit noch abzeichnende - Mehrheit für den Richtlinienentwurf zum Kippen kommen – wenn wir uns weiterhin alle anstrengen ...

 

Wann muss ausgeschrieben werden?
Und wann nicht?

Auf Anfrage der in „wasser in bürgerhand“ (wib) engagierten Gruppierungen, wurde wib und uns vom CDU-Europaparlamentarier Andreas Schwab zum Regelungsinhalt des modifizierten Richtlinienentwurfs u.a. folgendes mitgeteilt:
Zitat

  1. Die Richtlinie lässt kommunale Eigenbetriebe vollkommen unangetastet: Wenn eine Kommune Dienstleistungen der Daseinsvorsorge (wie z.B. Trinkwasserversorgung) selbst erbringt, fällt sie überhaupt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Das gilt für die kleineren Kommunen in Deutschland fast überall.
  2. Selbst wenn die Kommune in ihren Stadtwerken einen privaten Partner hat , die Kommune in den Stadtwerken aber einen beherrschenden Einfluss ausübt, bleiben Konzessionen aus dem Anwendungsbereich ausgenommen, wenn die Stadtwerke ihr Geschäft auf dem Gebiet der
    Kommune erbringen.
  3. Nur für den Fall, dass die teilprivatisierten Stadtwerke mehr als 20% ihres Geschäfts außerhalb ihrer eigenen Kommune erbringen, müssen Dienstleistungen künftig - genauso wie öffentliche Aufträge schon bislang - ausgeschrieben werden.
  4. Stadtwerke mit privater Beteiligung, die sich auf das Gebiet der Kommune beschränken, wollen wir vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausnehmen.“

 

 

EG-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie:
Was macht die Kanzlerin?
 

In Schreiben an die Dienstleistungsgewerkschaft verdi und an den Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich ANGELA MERKEL zum Richtlinienentwurf bekannt. Vor allem hat die Kanzlerin den Richtlinienentwurf (angeblich nur aus Koalitionsräson) im EU-Ministerrat bereits durchgewunken. Damit wurde eine große Chance verschenkt, den Richtlinienentwurf noch maßgeblich zu modifizieren.

Da inzwischen aber selbst Teile der FDP-Bundestagsfraktion ins Lager der „Richtlinienskeptiker“ übergelaufen sind, kommt es jetzt darauf an, dass in den nächsten Tagen und Wochen möglichst viele E-Mails und Briefe im Bundeskanzleramt
eingehen, in dem die Kanzlerin auf gefordert wird, ihre Positionierung noch ein Mal zu überdenken. Wenn sich Deutschland als einer der maßgeblichen EU-Staaten vom Richtlinienentwurf distanzieren würde, könnte man damit gegenüber dem „Wettbewerbskommissar“ MICHEL BARNIER ein Zeichen setzen.

Zusammen mit dem Basis-Netzwerk „wasser in bürgerhand“ haben wir bereits einen entsprechenden Brief an Frau Dr. ANGELA MERKEL gerichtet.

Von der Teilprivatisierung
zur Totalprivatisierung
 

Was ist an der vom Binnenmarktausschuss verabschiedeten Version des Richtlinienentwurfs derart schlimm, dass es zu einer so großen öffentlichen Debatte gekommen ist.

Zunächst ist festzustellen, dass rein kommunale Wasserbetriebe von der Konzessionsrichtlinie ausgenommen sind. Für kommunale Eigenbetriebe würde sich nach Inkrafttreten der Richtlinie also nichts ändern (siehe Kasten). Kritisch würde es allerdings für die Wasserversorger, die Bestandteil einer Stadtwerke-GmbH oder Stadtwerke- Aktiengesellschaft sind, in die privates Kapital eingebunden ist. Am Ende der Laufzeit der gegenwärtigen Konzession hätten die teilprivaten Stadtwerke nicht mehr „das Recht des Erstgeborenen“. Ein Anrecht auf eine automatische Verlängerung der Konzession würde es nicht mehr geben. Die Konzession müsste EU-weit ausgeschrieben werden– und zwar die Konzession in Gänze: Da es keine „geteilten Konzessionen“ gibt, würden also nicht nur die 24,9 oder 49,9 Prozent ausgeschrieben, mit denen der privaten „Partner“ bisher an den Stadtwerken beteiligt ist. Die Konzession käme als Ganzes auf den Markt.

Damit würden bislang nur teilprivatisierte Kommunalunternehmen völlig der Privatisierung anheim gegeben. Da die Mehrzahl der schätzungsweise 900 Stadtwerke in Deutschland inzwischen private Partner aufweist, stehen diese Stadtwerke unter dem Damoklesschwert einer Vollprivatisierung. Ausgenommen sind Wasserversorgungskonzessionen, wenn die Stadtwerke überwiegend nur örtlich agieren, wenn sie also nicht mehr als 20 Prozent ihres Umsatzes im „Wettbewerbsgeschäft“ außerhalb der Stadtgrenzen erwirtschaften.

 

Es gibt einen Ausweg:
Rekommunalisierung!
 

Die EU-Kommissare OLLI REHN und MICHEL BARNIER wollen mit der Konzessionsrichtlinie eine „Marktöffnung“ erzwingen. Zumindest in Deutschland könnten die Kommissare das Gegenteil erreichen.

Für Kommunen, die dem Risiko einer Vollprivatisierung ihrer Wasserversorgung aus dem Weg gehen wollen, bietet sich nämlich ein Ausweg an: Sie können die Wasserversorgung aus den teilprivatisierten Stadtwerken ausgliedern und als rein kommunalen Eigenbetrieb weiterführen. Die vom Binnenmarktausschuss verabschiedete Version der Richtlinie sieht für diese Ausgliederungsoption eine Übergangszeit bis 2020 vor.

Auf die Idee einer Rekommunalisierung sind bereits einige Kommunen in Hessen gekommen, die mit einer Rekommunalisierung ihrer Wasserwerke den Nachstellungen der hessischen Kartellbehörde entgehen wollten (siehe
RUNDBR. 995/1-2, 931/1-2, 929/2, 921/1, 918/3, 912/4, 905/1-3)
. Das Beispiel von Kassel, Gießen und Wetzlar könnte Schule machen, falls die Richtlinie tatsächlich verabschiedet werden sollte. Kommunen, die nicht gleich zur Rekommunalisierung greifen wollen, werden voraussichtlich darauf bedacht sein, die Konzession jetzt schon zu verlängern. Da es für Wasserversorgungskonzessionen (im Gegensatz zur maximalen Laufzeit von zwanzig Jahren bei Strom und Gas) offenbar keine festgeschriebene Laufzeit gibt, könnten diese Konzessionen theoretisch auch gleich mit einer Laufzeit bis 2099 oder noch länger vergeben werden (siehe die für die Wasserversorgung immer noch gültige Konzessionsabgabenanordnung (KAE) vom 4. März 1941).

Dann hätten die derzeit agierenden Gemeinderäte, Oberbürgermeister und Stadtwerke-Chefs bis an ihr Lebensende Ruhe. Damit der Trick nicht auffällt,
werden sie bemüht sein, die Verlängerung der Konzession ohne allzu viel öffentliche Aufmerksamkeit über die Bühne zu bringen. Falls es doch auffallen sollte, wäre die klammheimliche Konzessionsverlängerung für die EU-Kommission allerdings ein gefundenes Fressen: „Das intransparente Vorgehen zeige doch, wie notwendig die Richtlinie sei“, könnte die Kommission ihre Empörung formulieren.

 

 

EG-Konzessionsrichtlinie: Auswirkungen
auf die interkommunale Zusammenarbeit?

Ob sich die Richtlinie auch auf die interkommunale Zusammenarbeit in Wasser- und Abwasserverbänden auswirken könnte, ist noch reichlich unklar. Aber sogar die FDP-Parlamentarier im EU-Parlament haben diesbezüglich ein ungutes Gefühl. So schrieb FDP-MdEP JÜRGEN CREUTZMANN am 29.01.13 an „wasser in bürgerhand“ (wib):

„Trotz der vom Parlament erzielten Verbesserungen haben wir weiterhin Zweifel insbesondere über Auswirkungen dieser Richtlinie auf die interkommunale Zusammenarbeit und behalten uns vor, gegebenenfalls in der Endabstimmung gegen den Bericht des Parlaments zu stimmen.“

 

 

Philipp Rösler sieht
„Gefahr“ der Rekommunalisierung
 

Die „Gefahr“, dass mit der Konzessionsrichtlinie der Schuss nach hinten losgehen könnte, treibt auch schon seit längerem das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium um. Dazu heißt es in einem „Bericht zur Haltung der Bundesregierung zur aktuellen Fassung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe“ vom 28.01.13 (BTAusschuss- Drs. 17(9)1078):

„Aufgrund der Regelungsdichte bestand darüber hinaus die Gefahr, dass die Richtlinie anstatt zu einem verbesserten Marktzugang zur Verdrängung privater Marktteilnehmer führen könnte. Denn je komplexer die Regelungen sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass öffentliche Stellen Aufgaben in Eigenregie erbringen, anstatt Leistungen am Markt nachzufragen.“

Daher habe sich die Bundesregierung in Brüssel„ mit Nachdruck für einen deutlich schlankeren Text eingesetzt“. Und weiter:

„Eine Überfrachtung der Vorschriften und damit zusätzliche Bürokratie ohne Mehrwert für Markt und Verbraucher ist zu vermeiden.“

Die Bundesregierung setze weiterhin auf einen „besseren Zugang zu den Konzessionsmärkten für alle Unternehmen in der EU“. Tatsächlich ist eine rechtssichere Ausschreibung und Vergabe von Wasserversorgungskonzessionen auf EU-Ebene derart komplex, dass vor allem Klein- und Mittelstädte besser die Finger davon lassen sollten. Sich über Jahre erstreckende Hängepartien auf Grund der Rechtsunsicherheit und daraus resultierender Streitigkeiten vor Vergabekammern mit ungewissem Ausgang (s. RUNDBR. 998/1) dürften selbst für Großstädte wenig attraktiv sein.

Ist die EU-Kommission tatsächlich
„privatisierungsneutral“?
 

In allen Stellungnahmen zur Debatte um den Richtlinienentwurf hat die Kommission immer wieder beteuert, dass sie keineswegs eine Privatisierung der Wasserversorgung betreiben wolle. Die Kommission habe im Hinblick auf „öffentlich-rechtlich oder privat“ keine Präferenzen: „Der Standpunkt der Kommission hierzu ist gemäß Artikel 345 AEUV [EU-Vertrag] neutral“. Der Kommission gehe es einzig und allein darum, dass im Falle einer Privatisierung alles transparent und in geregelten Bahnen verlaufen müsse – damit solle Korruption bei einer möglichen Vergabe der Wasserversorgungskonzessionen verhindert werden.

Dass die Kommission aber allen Tendenzen zur Privatisierung sehr zugeneigt ist, hat ein Mal mehr die Antwort des EU-Kommissars für Wirtschaft und Währung, OLLI REHN, am 26.09.12 auf einen Offenen Brief von NGOs und Dienstleistungsgewerkschaften unterstrichen. In dem Schreiben von OLLI REHN hieß es damals mit Bezug auf die von der Troika vorangetriebene Privatisierung von Wasserversorgern in Griechenland und Portugal (s. RUNDBR. 1001/1):

„Die Kommission ist der Auffassung, dass eine sorgsam durchgeführte Privatisierung von öffentlichen Versorgungsunternehmen, inklusive der Wasserversorger, Vorteile für die Gesellschaft bringen kann.“

Und mit der Dienstleistungskonzessions-Richtlinie solle hierfür der „geeignete Regelungsrahmens“ geschaffen werden. Mit der von der EU-Kommission beabsichtigten Regulierung solle zudem ein „Missbrauch durch private Monopole“ verhindert werden.

 

Was plant Brüssel mit den
„Wasserhandelssystemen“?
 

Dass mit der EG-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie die EU-Kommission ein ganz großes Ding drehen könnte, wird mittlerweile auch in den Umweltministerien einiger Bundesländer befürchtet.

So wurden die TeilnehmerInnen der Landesbeiratssitzung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im baden-württembergischen Umweltministerium am 23.01.13 gleich zu Anfang der Sitzung durch die Ministerialbeamten darauf aufmerksam gemacht, dass man den Entwurf der Konzessionsrichtlinie möglicherweise auch im Zusammenhang mit dem „blueprint“ sehen müsse.

In dieser „Blaupause“ hat die EU-Kommission Ende letzten Jahres ihren langfristigen Kurs für mehr Gewässerschutz umrissen. Die Stuttgarter Ministerialbeamten hoben hervor, dass sich tiefversteckt im „blueprint“ auch der Hinweis auf ominöse „Wasserhandelsmärkte“ befinden würde (siehe Kasten). Das lege den Verdacht nahe, dass die EU-Kommission den transnationalen Transfer von Wasserüberschussregionen in Wassermangelgebiete beabsichtige. Ein Rechtfertigungsgrund für derartige Absichten könne sein, dass im „blueprint“ „Wassermangel und Dürre“ eine ganz große Rolle spiele (vgl. RUNDBR. 971/3, 952/1-2, 951/1-2, 849/1-2). Gegenüber den von„ Wassermangel und Dürre“ geplagten Regionen in der EU sei es ein Gebot der europäischen Solidarität, dass wasserreiche Regionen ihren Überschuss in die Wassermangelregionen pumpen sollten.

Wie im WRRL-Beirat mitgeteilt wurde, sei bereits „die Hausspitze“ – also FRANZ UNTERSTELLER als grüner Umweltminister – involviert, um Gegenstrategien zu den befürchteten „Wasserhandelsmärkten“ der EUKommission in Angriff zu nehmen. Und nicht nur in Stuttgart ist man genervt, dass die EU-Kommission immer neue Anläufe unternimmt, um hinterrücks und um drei Ecken herum endlich die lange gewünschten „Marktöffnung“ im Wassersektor durchzudrücken.

 

Der „Wasserhandel“ im „blueprint“

Nach den Stuttgarter Hinweisen haben wir den „blueprint“ genauer angeschaut und folgende Passage mit nebulösen Andeutungen gefunden:

"Sechstens ist auch der zumeist außerhalb der EU praktizierte Wasserhandel ein Instrument, das dazu beitragen könnte, die Wassereffizienz zu verbessern und das Wasserstressproblem zu beseitigen, sofern eine nachhaltige Obergrenze für die Wassernutzung festgelegt und angewendet wird. Der Wasserhandel ist mit einem relativ hohen Verwaltungsaufwand verbunden und grundsätzlich nur für Wassernutzer in einem bestimmten Einzugsgebiet sinnvoll. Die Einführung eines derartigen Systems ist auf EU-Ebene zwar wenig nützlich, die Kommission schlägt aber dennoch die Entwicklung eines CIS-Leitfadens vor, um die Entwicklung des Wasserhandels in Mitgliedstaaten zu unterstützen, die einen solchen Handel anstreben."

In Tab. 3 schlägt die Kommission im „blueprint“ vor:

"Entwicklung eines CIS-Leitfadens für Handelssysteme und Kosten-Nutzen-Analysen."

Und in Tab. 7 wird sogar eine Frist für die Ausarbeitung eines Leitfadens im Rahmen der Common Implementation- Strategy (CIS) festgesetzt:

"CIS-Leitfaden für Handelsregelungen, bis 2014"

 

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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