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	       4. November 2014 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief,
            15.10.2014 
        
                    EU-Bericht zur Trinkwasserrichtlinie: 
      
        
        
       
      EU-Kommission:  Kleine Wasserwerke 
        sollen  sich anstrengen! 
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        Im  RUNDBR. 1044/1-3 war über den Bericht  der EU-Kommission zur Lage der Trinkwasserversorgungen in Europa berichtet worden. Der Bericht lag einer Konsultation zu Grunde, bei  der sich jedermann in der EU gegenüber der Kommission zum Stand der  Trinkwasserversorgung in der EU äußern kann. In diesem RUNDBR. wird  die Berichterstattung über einige wichtige Aspekte des EU-Reports  fortgesetzt.  
      Der EU-Report stellt fest, dass die Reglementierung der  großen Wasserversorgung ganz gut gelungen sei. Jetzt müsse man sich  in der angestrebten Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie  vorrangig den kleinen Wasserversorgern zuwenden.  
      Die Kommission  schlägt hierzu die Einführung einer Berichtspflicht vor. Eine  Berichtspflicht der Mitgliedsstaaten über die Performance der  kleinen Wasserversorger könne ein Beitrag sein, um bei den  Miniwasserwerken ein „effizientes,  risikobasiertes Management“ einzuführen.  Mit einer Berichtspflicht über den Zustand der  Kleinstwasserversorger könne man ferner eine bessere  Information der Trinkwasserkunden und der Öffentlichkeit  sicherstellen. (In der Szene wird befürchtet, dass dies eher auf  einen Vernichtungsfeldzug gegen kleine Wasserversorger hinauslaufen  könnte.)  
      Weiter heißt es in dem Kommissionsbericht, dass  möglicherweise die Trinkwasserrichtlinie generell um einige weitere  Parameter ergänzt werden müsse – beispielsweise im Hinblick auf Pharmawirkstoffe.  
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        EU-Kommission will gegen 
          löchrige Rohrleitungen vorgehen 
               
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        Erstmals  greift die EU-Kommission auch den beklagenswerten Zustand der  Trinkwasserverteilungsnetze in einigen Mitgliedsstaaten auf: „Spezifische  Maßnahmen“ seien  nach Ansicht der Kommission erforderlich, um die Leckage-Raten in den  Rohrnetzen zu reduzieren. In etwa der Hälfte der Mitgliedsstaaten  würden die Rohrnetzverluste bei über 20 Prozent des eingespeisten  Trinkwassers liegen. In einigen Rohrnetzen müsse man gar  Verlustraten von  60 Prozent feststellen.  
      Als nächste Herausforderung identifiziert  die Kommission das Durcheinander  bei der trinkwasserbezogenen Berichterstattung der Mitgliedsstaaten.  Dies mache es der Kommission, dem Rat und dem EU-Parlament sowie der  Öffentlichkeit schwer, die Lage des Trinkwassersektors im  jeweiligen Mitgliedsstaat objektiv zu bewerten. Deshalb müsse man in  Hinblick auf die Neufassung der Richtlinie darüber nachdenken, ein  einheitliches Berichterstattungs-Konzept in der Richtlinie einzuführen, damit die nationalen Berichte zu vergleichbaren  Datensätzen führen. Um zu mehr Transparenz zu gelangen, sollten die  Daten und Trends auch visualisiert werden.  
      Der Report endete mit der  Ankündigung der Kommission, über die derzeit laufende Konsultation  hinaus „eine  EU-weite öffentliche Konsultation“ zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie starten zu wollen. Die Konsultation soll der „erste  Schritt in Richtung einer weiteren eingehenden Prüfung sein“,  um die Herausforderung in der Trinkwasserversorgung in der EU  bewältigen zu können.  
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      EU-Bürger konnten ihre Wünsche zur 
        neuen Trinkwasserrichtlinie äußern 
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        Am  23. Juni 2014 hatte die EU-Kommission eine Online-Befragung der  TrinkwasserkonsumentInnen in der EU gestartet. In der Einleitung zum  Konsultationsfragebogen erklärte die Kommission, dass mit der  Konsultation 
      
         „klarer  werden“ soll, „wie die  Bürgerinnen und Bürger über eventuelle Maßnahmen für eine  verbesserte Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser denken“.   
       
      Ferner versprach die Kommission, dass die Ergebnisse der Konsultation  in die Entscheidung einfließen werden,  
      
        „ob  und an welchen Stellen die EU-Trinkwasserrichtlinie Nr. 98/83/EG  nachgebessert werden soll“.   
       
      Der Fragebogen sollte auch einige Forderungen der „Europäischen  Bürgerinitiative“ (s. RUNDBR. 1044/1-2, 1014/4,  1009/4, 1007/1-2, 999/4,  994/1, 983/1)  aufgreifen –  beispielsweise die Erschwinglichkeit des Wasserbezugs für sozial  benachteiligte Menschen. Hierzu seien  
      
        „eventuell  EU-weite oder nationale Instrumente bzw. Initiativen“ erforderlich, „die  über den Geltungsbereich der derzeitigen Trinkwasserrichtlinie  hinausgehen“ könnten.  
       
      In der Einleitung wurde ferner betont, dass man gerne  Zusatzkommentare in den Fragebogen eintragen könne – dass man sich  also nicht mit dem Ankreuzen von Multiple-Choise-Fragen begnügen  müsse. Ferner könne man auch völlig unabhängig vom Fragebogen  Kommentare und Anregungen zur Überarbeitung der betagten Richtlinie  und darüber hinaus an 
        ENV-DRINKING-WATER@ec.europa.eu 
          schicken. 
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      EU-Trinkwasser-Konsultation: Was 
        die EU-Kommission alles wissen will 
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          Der  Fragebogen stellte zunächst die Frage, wie man die Güte des  Trinkwassers im Heimatort sowie in der EU generell einschätzt, wie  man den Zugang zum Trinkwasser beurteilt und wie man mit dem  Preis-Leistungs-Verhältnis zufrieden sei. Danach ging es um die Gefährdungsursachen  für die Trinkwasserqualität.  Anschließend wird man gefragt, ob man für eine Überarbeitung der  Trinkwasserrichtlinie und  für eine Erweiterung der Güteparameter  der Richtlinie plädiere – „selbst  wenn dies zu einem erheblichen Anstieg des Wasserpreises“ führen sollte.  
        Sodann wollte die Kommission wissen, ob man bei der  Überwachung und Kontrolle einen „risikobasierten  Ansatz“ – also  die (verpflichtende)  Einführung des Water  Safety Plans (s.  RUNDBR. 1041/2, 699/1) – gutheiße.  
        Im Hinblick auf eine verständliche  Kundeninformation wurde gefragt, wie denn so eine Kundeninformation aussehen solle –  die ankreuzbaren Antworten reichten bis zu einer „Veröffentlichung  sämtlicher detaillierter Daten jeder Analyse sowie aller überwachten  Parameter - sowie für alle Parameter [die] Angabe, ob die  gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden“.   
        Gefragt wurde auch danach, über welche Kommunikationswege die  Verbraucherinformationen am besten bereitgestellt werden sollen –  via SMS, über Apps oder gut visualisiert auf den Homepages der  Wasserversorger? Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wenn es  also zu einer mikrobiologischen oder chemischen Kontamination  gekommen ist, will die Kommission wissen, wie man sich als  Trinkwasserkonsument adäquate Abhilfemaßnahmen vorstellt. Hier kann  man beispielsweise folgende Antworten ankreuzen: 
        
          - 
            
„Abhilfemaßnahmen  	sollten durch präventive Maßnahmen ergänzt werden, d. h.  	Vorbeugung lange bevor eine kritische Situation entsteht. 
           - 
            
Die  	Verbraucher sollten im Ernstfall mithilfe moderner  	Kommunikationsmittel umgehend benachrichtigt werden.“ 
            
        Gefragt  wird auch danach, wie man den dreimaligen Tolerierungszeitraum von  jeweils drei Jahren bei Grenzwertüberschreitungen (s. 1044/3)  beurteilt. Ankreuzen konnte man u.a. folgende Antworten: 
        
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      Wollen die Trinkwasser-Konsumenten 
        mehr Marktaufsicht? 
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          Bei  den Fragen nach „weiteren  Aspekten“ wurde  im Fragebogen der EU-Kommission u.a. die Antwort vorgegeben, dass bei  den „Regelungen  zur Marktüberwachung/Marktaufsicht (…)  weitere Bestimmungen  eingeführt werden“ sollten. Das klingt schwer nach der Einführung  eines Regulierungssystems à la OFWAT in England und Wales. Dort ist die Regulierungsbehörde  OFWAT für die Preisgestaltung und die Effizienzverbesserung der  privaten Wasserkonzerne zuständig. Bei uns zeigen das  Bundeskartellamt  und die Bundesnetzagentur entsprechende Ambitionen.  Da wir bürokratischen Regulierungsbehörden eher skeptisch  gegenüberstehen, haben wir uns bei diesen Fragen eher gegen eine  Marktaufsicht gewandt. Als Letztes gabt es dann ein Feld, auf dem man  mit max. 1000 Zeichen
          
            
noch  individuelle Kommentare eintragen konnte. Die Konsultation war bis  zum 15. September 2014 geschaltet. 
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
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