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	       11. Januar 2015  
	      
	    
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      BBU-Wasserrundbrief,
            20.12.2014 
      
        
        
       
      
        
        
Billionen  Becquerel Tritium im Rhein 
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Obwohl  der französische Staatschef vor zwei Jahren versprochen hat, das  Uralt-Atomkraftwerk Fessenheim am elsässischen Rheinseitenkanal  bis zum Jahr 2016 stillzulegen, hat jetzt die Électricité de France  (EdF) eine neue wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von  Abwärme, radioaktiven Isotopen sowie von Schad- und Nährstoffen  beantragt. Wir haben im Auftrag des Trinationalen Atomschutzverbandes  (TRAS) und des BUND einen 19seitigen Einspruch zu diesem Antrag  formuliert. Interessierte RUNDBR.-LeserInnen können den Einspruch  u.a. auf der TRAS-Homepage 
      http://www.atomschutzverband.ch/ 
      herunterladen.  In dem Einspruch haben wir u.a. moniert, dass in der  Umweltverträglichkeitsuntersuchung  nicht nachgewiesen wird, dass  die Einleitung des radioaktiven Tritiums tatsächlich nach dem Stand  der Technik reduziert wird. Der EdF-Antrag sieht eine  Tritium-Belastung des Rheinwassers mit bis zu 280 Becquerel  Tritium pro Liter vor. Die natürliche Tritium-Konzentration  liegt ansonsten bei ca. 5 Becquerel pro Liter. Insgesamt hat die die  EdF beantragt, jährlich Tritium in zweistelliger Billionenhöhe  Becquerel einleiten zu dürfen. Nachstehend einige weitere Aspekte  aus dem TRAS/BUND-Einspruch. 
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Den  gesamten Rheinabfluss   
um  vier Grad aufheizen 
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In  der Zusammenfassung  des Einspruchs heißt es u.a.: 
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Die  	beiden Reaktorblöcke des Atomkraftwerkes (AKW) Fessenheim verfügen  	über keine Kühltürme. Damit müssen zwei Drittel der  	Primärenergie direkt in den Rhein abgeleitet werden. Aufgrund der  	kontinuierlichen Einleitung von 3.600 Megawatt „Wärmemüll“  	will die EdF weiterhin den gesamten Abfluss im Grand Canal d’Alsace  	(Rheinseitenkanal) um drei bis vier Grad auf bis zu 29 Grad Celcius  	aufwärmen. Damit ist und bleibt das AKW Fessenheim der mit  	weitem Abstand größte Abwärmeeinleiter im gesamten  	Rheineinzugsgebiet. Die jetzt vorgesehene Reduzierung der  	Rheinwassererwärmung bleibt marginal.  Die Abwärmeeinleitungen aus  	dem AKW Fessenheim und verstärkt damit die Effekte des  	Klimawandels. Die UVP berücksichtigt nicht die heutigen  	Erkenntnisse über die Schädigungen der Gewässerökologie und  	der Trinkwassergüte durch die Abwärmeeinleitungen.            
           
         
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Millionen  	Menschen am Mittel- und Niederrhein sowie in den Niederlanden  	werden mit Rheinuferfiltrat versorgt. Je wärmer das  	Rheinwasser und damit das Rheinuferfiltrat werden, desto eher muss  	befürchtet werden, dass es zu mikrobiologischen  	Verschlechterungen der Trinkwassergüte kommt. Zudem  	geht in warmem Wasser ein größerer Anteil von chemischen  	Schadstoffen, die ansonsten an Partikel gebunden sind, in  	Lösung. Schadstoffe werden damit besser biologisch verfügbar  	gemacht und das Rheinuferfiltrat – und ggf. das Trinkwasser –  	werden vermehrt mit Schadstoffen belastet.            
           
         
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Gegenüber  	kaltwasserliebenden „Langdistanzwanderfischen“ wirkt die  	Abwärmeeinleitung als „thermische Barriere“.  	Die Wahrscheinlichkeit, dass  Lachse, Meerforellen und andere Fische  	ihre angestammten Laich- und Jungfisch-Lebensräume erreichen, wird  	dadurch eingeschränkt. Damit werden auch die Ziele der  	EG-Wasserrahmenrichtlinie gefährdet. Die französische und die  	deutsche Wasserwirtschaftsverwaltung sehen im Rahmen der Umsetzung  	der Richtlinie für den Grand Canal d’Alsace und die unterhalb  	liegenden Rheinabschnitte bis Iffezheim vor, dass das „gute  	ökologische Potential“ erreicht wird. Zum „guten ökologischen  	Potenzial gehört auch, dass die „Langdistanzwanderfische“  	ungehindert ihre angestammten Lebensräume erreichen können.            
           
         
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Im  	Kühlwassereinlauf des Atomkraftwerkes werden durch den gewaltigen  	Sog jährlich Millionen Fische getötet. Dies bedroht u.a.  	die Aale, die ohnehin vom Aussterben bedroht sind. Damit verstößt  	der Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes auch gegen die  	EU-Aalverordnung. 
           
         
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Im  	Hinblick auf die Schädigung der Gewässerökologie wird in der UVP  	nicht berücksichtigt, dass alternative Energieumwandlungsstrategien  	sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzerhöhung  	zur Verfügung stehen. Diese „bessere Umweltoptionen“ im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der  	EU-Energieeffizienzrichtlinie erlauben die sofortige  	Abschaltung des Atomkraftwerkes Fessenheim.            
        
       
               
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Fessenheim:  Intransparents Verfahren 
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      In  dem Einspruch wird auch das völlig intransparente Verfahren bei der  EdF-Antragstellung kritisiert. Denn völlig unüblich ist es, dass  die Eingaben der interessierten Öffentlichkeit zur  Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bei der zuständigen  Behörde, sondern beim Antragsteller selbst eingereicht werden  sollen. Damit wird es der EdF als Partei überlassen, eine an den  Interessen der EdF orientierte „Bilanz“ zu ziehen. Deshalb  fordern TRAS, BUND und wir, dass sich die zuständigen französischen  Behörden die Eingaben der interessierten Kreise im Original vorlegen  lassen. Die Aufgabe, eine Bilanz der Einsprüche zu ziehen, kommt den  Behörden und nicht der parteiischen EdF zu! 
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