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	       30. November 2014 
	      
	    
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      BBU-Wasserrundbrief,
            30.11.2014 
        
                    
        
        
 
      Werra-Versalzung  – Umweltbundesamt: 
      Eindampfung  ist unrealistisch
       
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        Um  der Versalzung von Werra und Weser aus dem osthessischen Kali-Revier  Einhalt zu gebieten, werden zwei Lösungsalternativen diskutiert:  
      
      Im  Okt. 2014 hat das Umweltbundesamt (UBA) eine Empfehlung zu diesem  Variantestreit veröffentlich. Tenor: Chancen  auf eine Realisierung habe nur der Bau der Salzpipeline.  Merkwürdig ist, dass sich das UBA in seiner Stellungnahme  weitgehend vom Votum des K+S-Konzerns abhängig gemacht hat: Die  K+S-Firmenleitung habe die Eindampfung als nicht wirtschaftlich  eingestuft. Dabei handele es sich um „eine  Unternehmensentscheidung“,  die das Umweltbundesamt „nicht  bewerten“ könne.  Und an anderer Stelle in der Empfehlung formuliert das UBA, dass die  Frage, inwieweit die Zumutbarkeit der Eindampflösung „wirtschaftlich  zuträglich“ sei, „nur das  Unternehmen selbst entscheiden könne“.  Zudem gebe es 
      
         „derzeit  keine erkennbare Bereitschaft bei K+S oder an anderer Stelle, die für  die Eindampfungslösung noch erforderlichen Untersuchungen für  die Abwasseraufbereitung und den Versatz sowie für  Machbarkeitsstudien als Grundlage für seriöse Kostenschätzungen  und darauf beruhenden Unternehmensentscheidungen zu  finanzieren.“ 
       
      Insofern  habe nur die Salzpipeline Realisierungschancen. Zu einem  gegenteiligen Votum würde man allenfalls dann gelangen,  
      
         wenn  „gerichtliche oder staatliche Vorgaben die Reduktion der Einleitung  und Versenkung von Salzabwässern nach Zeit und Menge in einem  solchen Maße geböten, dass eine zügige und stringente Lösung  erzwungen würde, sei es die Eindampfung, eine Rohrleitung oder aber  die dann nicht auszuschließende Betriebsschließung“. 
       
      Die  UBA-Empfehlung vom Okt. 2014 lässt noch unberücksichtigt, dass man  seit Sept. 2014 sowohl im K+S-Vorstand als auch im grün geführten  hessischen Umweltministerium die Salzpipeline ebenfalls  als wirtschaftlich nicht zumutbar einstuft. Wie im RUNDBR.  1048/3 erläutert, will man in Abstimmung mit dem  Umweltministerium in Wiesbaden bei K+S nur einen auf 60  Jahre angelegten Plan akzeptieren: Die Einleitung von Salzlaugen in  Werra und Weser soll stufenweise reduziert werden, so dass in der  Weser bis zum Jahr 2075 (!) wieder der Süßwasserstatus  erreicht werden kann. 
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Vorauseilender  Gehorsam 
gegenüber dem K+S-Konzern?
           
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        Wenn  man das Statement des UBA positiv wendet, könnte man aus der  Empfehlung folgendes herauslesen: Eine nachhaltige Lösung kann  nur erreicht werden, wenn man K+S „gerichtlich“ oder „staatlich“ zu einer „zügigen  und stringenten Lösung“ zwingt. Wobei dann die Lösung auch in einer Eindampfung der  Salzlaugen bestehen könnte. Wenn man skeptischer an die  UBA-Statement herangeht, verwundert es, mit welchem Fatalismus  ausgerechnet das Umweltbundesamt seine Empfehlungen vom Gutdünken  in der Teppichetage des K+S-Konzerns abhängig macht: Da der  Konzern keine Bereitschaft zeige, weitergehende Forschungen zur  Eindampf-Variante zu finanzieren, sei es sinnlos, die  Eindampf-Variante weiter zu verfolgen: 
      
         „Es  ist kein Geldgeber für die erforderlichen Untersuchungen zur  Schaffung belastbarer Grundlagen für eine spätere (eventuell  dann andere) Unternehmensentscheidung über die  Eindampfungslösung erkennbar.“ 
       
      Mit  so einer Herangehensweise wäre es in den 80er Jahren nie gelungen,  die Chemiebranche zum Ausbau ihrer Werkskläranlagen und zum  produktionsintegrierten Umweltschutz zu zwingen. Bei der Hoechst  AG hat in der Ägide von Joschka Fischer als damaligem hessischen  Umweltminister das Regierungspräsidium Darmstadt den  Chemiekonzern angesichts desolater Abwasserverhältnisse  zunächst einem „Fragezeichenbescheid“ zugestellt. Mit dem „Fragezeichenbescheid“ wurde der Konzern  veranlasst, nach Möglichkeiten des Schadstoffrückhalts und -abbaus  zu suchen. Dem folgte dann ein „Ausrufebescheid“ zur Umsetzung der gefundenen Lösungsstrategien. Diese  Herangehensweise wurde späterhin auch in den für die Chemiebranche  maßgeblichen Anhang 22 zur Abwasserverordnung (AbwV) übernommen.   Zudem knüpfte der Vollzug von Anhang 22 an § 5 Absatz 1  Nr. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) an. Danach  sind die  Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen  verpflichtet, das Entstehen von Abfällen zu vermeiden, nicht  vermeidbare Abfälle zu verwerten und nicht verwertbare Abfälle "ohne  Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit" zu beseitigen.  
      
         „Zu  den Abfällen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG  gehört auch Abwasser, bis dieses entweder in Abwasseranlagen  oder Gewässer eingeleitet wird. Die Vermeidung dieses ‚Abfalls’  kann dadurch geschehen, dass bereits die Entstehung verhindert oder  innerhalb der betreffenden Anlage genutzt wird, z. B. durch  Kreislaufführung, Rückführung und/oder Einbindung in die  Produkte. Die Anforderungen der AbwV und ihrer Anhänge bezüglich  prozessintegrierter Abwasservermeidung und die des § 5  Abs. 1 Nr. 3 BImSchG überlagern sich“, 
       
      
        so  Dr. Dieter  Kaltenmeier,  Mitarbeiter im Industrieabwasserreferat des Regierungspräsidiums  Freiburg und einer der Väter von Anhang 22. Gegenüber dem  K+S-Konzern, der dem Bergrecht unterliegt, scheinen die  Errungenschaften der deutschen Gewässerschutzpolitik keine Rolle  mehr zu spielen. -ng- 
         
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Wie  begründet das Umweltbundesamt  
die Pro-Pipeline-Empfehlung? 
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        Die  UBA-Fachleute verweisen zunächst darauf, dass bis zur Realisierung  einer Eindampflösung noch erhebliche Forschungsanstrengungen von  Nöten wären – um dann zu konstatieren:
        
         „Es  gibt jedoch derzeit keine erkennbare Bereitschaft bei K+S oder an  anderer Stelle, die für die Eindampfungslösung noch erforderlichen  Untersuchungen für die Abwasseraufbereitung und den Versatz sowie  für Machbarkeitsstudien als Grundlage für seriöse  Kostenschätzungen und darauf beruhenden Unternehmensentscheidungen  zu finanzieren.“ 
       
      Ferner  wird damit argumentiert, dass das Eindampfverfahren die gewaltigen  Abraumhalden im Kalirevier nicht zum Verschwinden bringen  würde: 
      
         „Mit  der Eindampfungslösung würde vorerst nur das Abwasserproblem in der  Produktionsphase bis ca. 2060 gelöst, nicht jedoch die danach noch  Jahrhunderte weiter bestehende Haldenwasserproblematik.“ 
       
      Die  Anhänger der Nordseepipeline hatten die Hoffnung, dass späterhin  auch die salzbelasteten Abschwemmungen von den Halden via  Pipeline in den Jadebusen hätten entsorgt werden können. Da das  hessische Umweltministerium jetzt in Zusammenarbeit mit dem  K+S-Konzern aber auch die Salzpipeline entsorgt hat, weist im  Hinblick auf die Haldenwasserproblematik die Eindampflösung keinen Nachteil mehr auf. 
      Das  Umweltbundesamt beschäftigt sich auch mit den um den Faktor drei  auseinanderlaufenden Kostenabschätzungen  für die Eindampflösung.  Dabei kommen die UBA-Experten zum Ergebnis, dass  es der K+S-Konzern  beim Hochrechnen der Kosten etwas arg übertreibt. Während K+S die  Kosten bei über 1,5 Mrd. Euro ansiedelt, vermutet das UBA die Kosten  eher bei einer Milliarde Euro. Damit wäre die Eindampfanlage ähnlich  teuer wie die Salzpipeline. 
      Bei  seinem Plädoyer für die Pipeline verweist das UBA auch auf den wachsenden Zeitdruck.  Die Bewirtschaftungsplanung nach den zeitlichen Vorgaben der  Wasserrahmenrichtlinie könne nicht ewig auf eine Entscheidung  warten. Zudem sei der Zeitdruck durch eine Klageandrohung der  EU-Kommission weiter verschärft worden. Da die Eindampflösung  noch weit weg von einer großtechnischen Umsetzung sei, würde auch  angesichts der eskalierenden  Zeitnot alles für die Pipeline sprechen. Bei der Erarbeitung seiner  Stellungnahme hatte das UBA zwar gewusst, dass sich Niedersachsen  schon immer gegen die Nordseepipeline ausgesprochen hatte. Dass sich  Ende Sept. 2014 aber auch Hessen von der Nordseepipeline distanziert  hat, konnte in der UBA-Stellungnahme noch nicht berücksichtigt  werden. Selbst wenn Hessen und Niedersachsen ihre Position noch ein  Mal revidieren sollten, würde die Pipeline aufgrund vielfältiger  Hemmnisse wohl nicht früher fertig als die Eindampflösung. 
      Die  neun Seiten der UBA-Stellungnahme können heruntergeladen  werden unter dem Link 
      https://www.umweltbundesamt.de/ 
        publikationen/versalzung-von-werra-weser. 
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