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	       13. Mai 2015 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief,
            20.3.2015
        
      
        
       
        
      EU-Binnenmarktdirektion  untersucht 
      Regulierung  in der Wasserwirtschaft 
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                Der  Einbezug der Wassersparte in die  EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie (s. RUNDBR. 1014/4) ist dank  der Europäischen Bürgerinitiative zum Menschenrecht auf Wasser (s.  1014/4) auf derart breiten Widerstand gestoßen, dass die  EU-Kommission  im Jahr 2014 erst mal passen musste  – allerdings mit  der Vorgabe, in fünf Jahren zu überlegen,  einen neuerlichen  Vorstoß zu unternehmen. Um sich genau auf diesen neuerlichen Vorstoß  vorzubereiten,  hat die „Generaldirektion Binnenmarkt,  Industrie,  Unternehmertum und KMU“  eine Studie über die Regulierung des   Wassersektors in ausgewählten  EU-Mitgliedstaaten („Assessment  of the pattern of provision of water services in selected Member  States“) in Auftrag gegeben.  Beteuert wird, dass „die Studie  nicht das Ziel“ habe, „die  Grundlage  für weitere Änderungen der Regulierung des Wassersektors  zu schaffen“. Zweifel sind  angebracht, denn die von der GD Binnenmarkt beauftragte   Consultingfirma RAMBOLL in Belgien soll im März 2015 auf der Basis  von Interviews mit Sachkennern erurieren,              
            
              - wie  die Struktur des Wassersektors in Deutschland beschaffen ist,
 
              - wie  sich der »Wassermarkt« zwischen privaten  und öffentlichen Dienstleistern aufteilt,
 
              - welche  ausländischen Dienstleister sich im deutschen Wassersektor tummeln,
 
              - wie  die Auftragsvergabe funktioniert,
 
              - wie  es um die Trinkwasserqualität und die Wasserpreise bestellt ist,
 
              - wer  welche Investitionen tätigt,
 
              - wie  die Kontrolle durch die öffentliche Hand erfolgt und welche „Unregelmäßigkeiten wie überhöhte  Gebühren und Korruption“ zu  verzeichnen sind.
 
                     
             
            Die  Untersuchung wird parallel auch in Spanien, Schweden, Ungarn,  Frankreich, Großbritannien und Polen durchgeführt. Die GD  Binnenmarkt  verspricht sich von der Studie Einblicke in die „kulturellen, politischen  und  sozialen Aspekte“ die in die  EU-Mitgliedstaaten  Einfluss auf den Wassersektor haben.  
             Weitere  Auskunft zu den Studieninhalten: 
            Franziska  Lessmann 
            Consultant  European Policy and Economics 
              Ramboll  Management Consulting A/S 
                Tel.:  0032 2 737 9680 
                  E-Mail: fran@ramboll.com 
                  Internet: www.ramboll.com 
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Unser  Kommentar  
zur 
EU-Regulierungsuntersuchung 
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Es  fällt schwer, daran zu glauben, dass die zuvor genannte Studie NICHT  dazu dienen soll, die Grundlage für weitere Regulierungen des  Wassersektors  zu legen. Alles was die Binnenmarktdirektion  seit  Ende der 90er Jahre unternommen hat, hat immer auf Regulierung  abgezielt - auf Regulierung in dem Sinne, dass der Wassersektor im  Binnenmarkt  dem "Wettbewerb" geöffnet werden soll. Dieses  Anliegen wurde zudem immer von den deutschen Regulierungsfans  unterstützt,  die wie die Monopolkommission,  die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt dem Wassersektor eine staatliche Regulierung  aufs Auge  drücken wollten - hier eine Regulierung in dem Sinne, dass zum einen  die kommunale  Selbstbestimmung über die Wasser- und  Abwasserbetriebe und zum anderen die "Selbstverwaltung"   der  Wasser- und Abwasserbranche (über das DVGW- und DWA-Regelwerk)  aufgehoben werden sollte. Dieses Alleinstellungsmerkmal des  Wassersektors  in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz soll  durch einen staatlichen Regulierer (à la Ofwat in England und Wales)  ersetzt werden. 
      Dagegen  wäre zu setzen: Eine möglichst weitgehende Transparenz (beispielsweise auch über die Preis- bzw. die Gebührengestaltung  der Wasserbetriebe)  und eine möglichst weitgehende Partizipation - entsprechend unserem alten Motto:  »Bürgerbeteiligung statt Bundeskartellamt!« (siehe RUNDBR.  940/1). Man kann sich dabei an der ISO 24510 (s. 940/4) betrieben eine aktive Informationspolitik empfiehlt - also nicht erst warten bis jemand kommt und Fragen   stellt, sondern von sich aus über alle relevante Sachverhalte (von  der Preisgestaltung bis zu wichtigen technischen Neuerungen)  gegenüber allen interessierten  Kreisen kommunizieren. Damit würde  dann auch die Basis für eine weitgehende Bürgerbeteiligung in der  Siedlungswasserwirtschaft gelegt.  Diesen  Ansatz könnte die  Binnenmarktdirektion unterstützen  - anstatt  an immer neuen  Regulierungsmodellen  zu basteln, die zum einen der staatlichen  Regulierungswut und zum anderen der Wettbewerbsöffnung  dienen  sollen. Aber das ist bei der marktliberalen Denke in Brüssel wohl  eine blauäugige Hoffnung. 
      Dass   in der oben genannten Studie "vor  allem" die wirtschaftlichen  Auswirkungen der Regulierung untersucht  werden sollen, deutet ja  schon darauf hin, wo bei dieser Untersuchung des Pudels Kern liegen  soll. In der Brüsseler Denke führt fehlende staatliche Regulierung  und fehlender "Wettbewerb" per se zur Unwirtschaftlichkeit.  Dem könnte man entgegenhalten, dass der deutsche Wassersektor in der  EU 
      
        - mit  das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, 
 
        - mit  die geringsten Rohrnetzverluste,
 
        - mit  die beste Trinkwasserqualität (belegt  durch die  Trinkwasserqualitätsberichte, die die EU-MS alle drei Jahre in  Brüssel abliefern müssen)
 
        - und  (noch) das beste Niveau der Substanzerhaltung aufzuweisen hat –
 
         
       
        und  das gerade, weil es eben nur eine begrenzte staatliche Regulierung  (Trinkwasserverordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Kommunalabgabengesetz,  Gemeindeordnung) und keinen ordoliberalen Wettbewerb gibt. Es ist  übrigens bezeichnend, dass Fragen  der Substanzerhaltung, der  Nachhaltigkeit und der Ökologie in der RAMBOLL-Untersuchung gar  keine Rolle spielen. 
        Was  die "Struktur der  Auftragsvergabe" betrifft  könnte  man darauf hinweisen, dass die kommunalen Wasser- und  Abwasserbetriebe (insbesondere in strukturschwachen Regionen) mit die  größten Auftraggeber  für das lokale und regionale Handwerk und  Gewerbe darstellen (s. 1054/4). Und genau da findet ein Wettbewerb  über Ausschreibungen in großem Umfang statt - bei Überschreitung  der Schwellenwerte sogar ein EU-weiter Ausschreibungswettbewerb.   Korruption (vor allem im Tiefbaubereich) kommt da zwar gelegentlich  vor, gegenüber  der  institutionalisierten Korruption, die zumindest  früher bei den VEOLIA- und SUEZ-Vorläuferkonzernen in Frankreich  der Normalfall war, ist das aber  in Deutschland noch vergleichsweise  harmlos. 
          
         
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