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	       13. Mai 2015 
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief,
            16.3.2015 
      
        
        
      
        
        
       
        
        Kunststoffrohrverband:  
        „Trinkwassergüte in steht auf dem Spiel!“ 
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            Am  6. März 2015 tauchte im Internet ein kurzer Fachzeitschriftenartikel  auf, der sich in Windeseile in der TTIP-kritischen Szene verbreitete.  Denn der Artikel bestätigt alle Vorurteile, die man im Hinblick auf  das Spannungsverhältnis zwischen Freihandel einerseits und der  Bewahrung von Standards für die Gesundheitsvorsorge andererseits  haben könnte. Im digitalen Chemie-Fachmagazin PRO-CESS warnte der  Kunststoffrohrverband, dass aufgrund des Freihandels innerhalb des  EU-Wirtschaftsraumes die Trinkwassergüte in Deutschland gefährdet  sei – siehe:  
          http://www.process.vogel.de/anlagenbau_rohre_schlaeuche/articles/479363/ 
           Grund  der Beunruhigung: Die Leitlinien des Umeltbundesamtes (UBA) für  Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, würden von der  EU-Kommission nicht anerkannt. RUNDBR.-LeserInnen, die an Details  interessiert sind, finden die UBA-Leitlinien unter:  
           http://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen/bewertungsgrundlagen-leitlinien  
          Die  Folge einer Nichtanerkennung der UBA-Leitlinien:  Minderwertiges Rohrleitungsmaterial könnten ungehindert  auf den deutschen Markt drängen.  
          
            „Das  wäre nicht nur für Verbraucher unerfreulich,sondern auch für die  Kunststoffrohrhersteller,durch deren Produkte schon jetzt der  Großteildes deutschen Trinkwassers fließt. Sie habensich bereits  auf die neuen Richtlinien eingestelltund in höherwertige Materialien  und Produkte investiert“, 
           
          wird  der Kunststoffrohrverband in PRO-CESS zitiert.Wir haben weitere  Recherchen angestellt – und folgendes  erfahren: Frühere Fassungen der UBA-Leitlinien  sind von der EU-Kommission immer anstandslos  notifiziert (anerkannt) worden. Bei der jetzt vorliegenden  Neufassung ziert sich die Kommission aber  – obwohl die Neufassung der UBA-Leitlinien nur  geringe Änderungen beinhaltet.  Mehrere zuständige  Generaldirektionen in der EU-Kommission sollen sich seit Monaten  gegenseitig blockieren.  
         
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Nichtanerkennung  der UBA-Leitlinien: 
Eine  Folge des FRABO-Urteils 
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        Die  unterschiedlichen Einschätzungen der UBA-Leitlinien  in Brüssel  gehen auf das denkwürdige FRABO-Urteil zurück: Am 14. August 2013  hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf nach Rücksprache  mit dem  Europäischen Gerichtshof einem italienischen Hersteller von  Pressfittings Recht gegeben  und  die Deutsche Vereinigung des Gas-  und Wasserfachs (DVGW) zum Schadenersatz verurteilt. Die   italienische  Firma FRABO wollte Pressfittings auf den deutschen  Markt bringen - ohne über das hierzu notwendige  DVGW-Zertifizierungszeichen zu verfügen.  Der italienische  Pressfitting-Hersteller hatte sich mit dem Hinweis auf den Grundsatz  der Warenverkehrsfreiheit  in der EU geweigert, den bei uns üblichen DVGW-Test zu Erlangung des  DVGWZertifikats  zu absolvieren. (Eine ausführliche Darstellung  des  FRABO-Urteils kann im RUNDBR. 1023 nachgelesen werden.)  
      Jetzt  bestehen in der  Kommission Bedenken, dass sich die Leitlinien des  Umweltbundesamtes – ähnlich wie die DVGWAnforderungen  – im  europäischen Binnenmarkt als Handelshemmnis erweisen könnten. Dies gilt umso mehr, weil die letzte Neufassung der  deutschen Trinkwasserverordnung aus  dem Jahr 2013  in  § 17 (3) direkt Bezug auf die UBA-Leitlinien  nimmt. Die UBA-Leitlinien sind somit gleichsam vom Verordnungsgeber  »geadelt« worden. An den UBALeitlinien  kommt somit niemand vorbei:  Bei Neuerrichtung  oder Instandhaltung von Wasserverteilungssystemen   dürfen nur Materialien verwendet werden, die den UBA-Leitlinien  entsprechen. Dazu heißt es in § 17 (3) der Trinkwasserverordnung: 
      
        „Das  Umweltbundesamt entscheidet, für welche Werkstoff- oder  Materialgruppen es Bewertungsgrundlagen  festlegt. Hat es  Bewertungsgrundlagen für eine Werkstoff- oder Materialgruppe  festgelegt,  so gelten sie nach Ablauf von zwei Jahren nach ihrer  Veröffentlichung verbindlich. Enthalten die Bewertungsgrundlagen  Positivlisten (…), dürfen für die Neuerrichtung oder die  Instandhaltung  von Anlagen (…) nur solche Ausgangsstoffe,   Werkstoffe und Materialien verwendet  werden, die auf den  Positivlisten geführt sind.“ 
         
      Vor  allem in der Generaldirektion Binnenmarkt scheint man nach dem  FRABO-Urteil die Befürchtung  zu hegen, dass auch die UBA-Leitlinien  ein Handelshemmnis darstellen könnten – Gesundheitsschutz  hin  oder her. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die  UBA-Leitlinien der nationalen Regelungskompetenz unterliegen – oder  ob  die  Anforderungen an Rohrleitungsmaterialien nur auf EU-Ebene  getroffen werden können. Wenn aber künftig die hygienischen,  chemischen und sonstigen Anforderungen aus Brüssel kommen sollten,  schwant einigen Skeptikern nichts Gutes. Der Kunststoffrohrverband  betont deshalb: 
      
        „Ziel  muss es sein, dass den traditionell hohen deutschen  Standards nicht durch eine EU-Harmonisierung verwässern.“ 
       
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Wenn Rohrleitungmaterial 
hinter dem Zähler ausblutet 
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      Auch  bei einer Nichtnotifizierung der UBA-Leitlinien durch die  EU-Kommissionen könnten die deutschen Wasserversorger weiterhin hohe  Anforderungen an die von ihnen verlegten Rohrleitungsmaterialien  stellen.  Der Verantwortungsbereich der Wasserversorger reicht  allerdings nur bis zum Hauswasserzähler.  Der  Wildwuchs könnte  nach dem Zähler anfangen:  Wenn die Leitlinien des UBA von der  EU-Kommission tatsächlich nicht notifiziert werden sollten, könnte   Bauherrn, Bauträgern und wenig sachkundigen Installateuren  minderwertige Rohrleitungsmaterialien  untergejubelt werden. Vor  allem im Warmwasserbereich  könnte dann die Gefahr bestehen, dass   Kunststoffrohre und sonstige Kunststoffmaterialien (beispielsweise  Elastomere) „ausbluten“ – dass also Stoffe ins Lösung gehen,  die im Trinkwasser nichts zu suchen haben. Im Umweltbundesamt wundert  man sich, dass einerseits eine Riesendiskussion um Spurenstoffe und  Mikroverunreinigungen geführt wird, dass gewisse aber andererseits  Leute in Brüssel bereit sein könnten, zu tolerieren,  dass aus  minderwertigen Rohrleitungsmaterialien viel höhere Konzentrationen  an möglichen Problemstoffen freigesetzt werden. 
        
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