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10. Februar 2016

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 11.12.2015

Was in der Trinkwasserversorgung im Argen liegt ...

 

… war eines der Themen auf dem großen Jahreskongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Regensburg im Sept. 2015. Mit mehr als 1000 Teilnehmenden und einer schier unüberschaubaren Fülle von Vortragsangeboten war der diesjährige ÖGD-Kongress für die MitarbeiterInnen von Gesundheits- und Landesämtern sowie von Wasserversorgern sicher ein Höhepunkt im Veranstaltungsreigen des Öffentlichen Gesundheits­dienstes. Für unsere AbonnentInnen haben wir einen ausführlichen Tagungsbericht über die hygiene- und trinkwasserrelevanten Vorträge von „Regens­burg 2015“ zusammengestellt. Reguläre Abonnen­tInnen können den Tagungsbericht kostenlos via nik@akwasser.de beziehen. Nachstehend eine Kostprobe aus dem Tagungsbericht …

Abschied vom Wasserwart

 

Im Themenblock „Aktuelles aus der Wasserhygiene“ berichtete Jörn-Helge Möller über „Das DVGW Arbeitsblatt W 1000 - Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern in der neusten Fassung und die Hilfestellung durch das technische Sicherheitsmanagement des DVGW“.

Der Geschäftsführer des DVGW-Landesverbandes Bayern führte zunächst aus, dass beim Errichten von Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, -speicherung und –verteilung meistens den allgemein anerkannten Regel der Technik entsprochen würde – „aber beim Betrieb hapert es“. Ein nicht regelkonformer Betrieb würde vor allem die kleinen Wasserversorger betreffen – und Wasserversorger mit einer Abgabemenge von unter 100.000 Kubikmeter im Jahr habe man in Bayern etwa eintausend Betriebe.

Der Referent betonte im Hinblick auf „die Kleinen“, dass man sich bei der Erarbeitung von W 1000 um eine „KMU-freundliche Formulierung“ bemüht habe. Gleichwohl bewege sich das Arbeitsblatt immer noch in der Schleife des zweiten Einspruchverfahrens. Die Geister hätten sich an der geforderten Personalqualifikation entzweit. Gleichwohl müsse man an der Prämisse festhalten: „Dort wo es komplex wird, gehört es in die Hand eines Ingenieurs.“ Es dürfe nicht sein, dass man die Wasserversorgung einfach an ein Bauunternehmen delegiere. Um den W1000-Kritikern entgegen zu kommen, sei man von der Kubikmeterunterteilung weggegangen. Denn wichtig sei nicht der Kubikmeter, sondern der Mensch. Deshalb würde man jetzt Bezug auf die Zahl der versorgten Einwohner nehmen. Als Abgrenzungskriterien würden folgende Werte dienen:

  • bis 5.000 versorgte Einwohner
  • bis 30.000 versorgte Einwohner
  • über 30.000 versorgte Einwohner

Ab 30.000 versorgte Einwohner müsse sich ein Ingenieur um die Wasserversorgung kümmern. Der „Wasserwart“ komme im W 1000 nicht mehr vor. „Den gibt es schon seit 2005 nicht mehr – aber die meisten haben das noch nicht mitbekommen“, wunderte sich Möller. [Mehr zur Neufassung des grundlegenden Arbeitsblattes W1000 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. im RUNDBR. Nr. 1041/Seite 3-4.]

Hohe Trinkwassergebühren-
abgewählte Bürgermeister? Ein Mythos

 

Möller machte darauf aufmerksam, dass im ländlichen Raum in Bayern „die oberste Leitung“ und Verantwortung für eine sichere Wasserversorgung in der Regel beim Bürgermeister liege. Frisch gewählte Bürgermeister würden aber zumeist nicht wissen, welche Verantwortung auf sie zukomme. Um die Bewusstseinsbildung zu fördern, habe der DVGW nach der letzten Kommunalwahl die frisch gewählten Bürgermeister angeschrieben. „Seither steht das Telefon nicht mehr still“, berichtete der DVGW-Referent.

Um den Bürgermeistern und den anderen Verantwortlichen für die Wasserversorgung bei einer Selbsteinschätzung behilflich zu sein, habe der DVGW bei der Bundeswehr-Uni in München die Erstellung eines Fragebogens in Auftrag gegeben. Über 500 Rückläufe würden bestätigen, dass man damit eine hohe Sensibilisierung erreicht habe. Der Fragebogen, der auch über den Gemeindetag und die Wasserwerks-Nachbarschaften weiterverteilt worden sei, stehe auch auf der Homepage des DVGW Bayern zum Download bereit.

Der Selbsteinschätzungsleitfaden arbeite mit einem Ampelsystem, um den Zustand der Trinkwasseranlagen zu verifizieren. Wenn es überwiegend zu „roten Antworten“ komme, sei zu erwarten, dass sich die politische Führung vielleicht doch zu den notwendigen Konsequenzen entschließe. Denn man müsse feststellen, dass man in vielen Fällen mit einem „gigantischen Investitionsstau“ bei der Sanierung der Trinkwasseranlagen konfrontiert werde. Da sei die Anpassung der Wassergebühren einfach zwingend. Möller bezeichnete es in dem Zusammenhang als „Mythos“, wenn behauptet würde, dass ein Bürgermeister wegen der Anhebung der Wassergebühren nicht mehr gewählt worden sei.


Wenn der Wasserwart geht,
geht das Wissen

 

In der nachfolgenden Diskussion wurde bedauert, dass mit der Verrentung der alten Wasserwarte auch ein Wissensverlust einhergehen würde. Bedauert wurde ferner, dass nicht wenige Bürgermeister immer noch gewillt seien, die Wasserversorgung an Dienstleister zu delegieren. Irrigerweise würden die Bürgermeister glauben, dass sie damit die Verantwortung für die Wasserversorgung los seien. Das sei auch deshalb fatal, weil sich auf dem Markt „dubiose Dienstleister“ tummeln würden. Krit­siert wurde in der Diskussion auch „das Kokettieren mit der niedrigsten Wassergebühr“. Das führe dazu, dass Hochbehälter statisch gefährdet seien. „Aber die stehen im Wald – und da sieht keiner die marode Bausubstanz.“ Dazu machte ein anderer Diskutant den Vorschlag, die baufälligen Hochbehälter zu fotografieren, die Fotos den Kunden zugänglich zu machen, um sie zu fragen, „ob sie aus so einem Behälter noch Trinkwasser trinken wollten?“

Trinkwasserhygiene:
Muss der
Leidensdruck noch höher werden?

 

Die Debatte auf dem ÖGD-Kongress „Regensburg 2015“ war ein Mal mehr eine Gradwanderung zwischen der Ehrenrettung der kleinen Wasserversorger und der Einsicht, dass bei den öffentlichen Kleinwasserversorgern vieles im Argen liegen würde.

Ein Teilnehmer der Tagung wagte die Frage: „Sind denn die öffentlichen Wasserversorger gar nicht besser als die Privaten – oder im Gegenteil (noch) viel schlechter?“ Diskutiert wurde die Frage, wie man die Bürgermeister, die die Verantwortung für die dörfliche Wasserversorgung tragen, dazu bringen kann, „endlich mal ihren Laden auf Vordermann zu bringen“. Offenbar müsse der Leidensdruck noch deutlich zunehmen, bis sich Bürgermeister und Gemeinderäte zur Einsicht durchringen, dass es vielleicht doch nicht das Schlechteste sei, sich zu größeren Einheiten zusammenzuschließen. Wobei der DVGW in Bayern durchaus Kooperationsmodelle propagiere, bei denen Bürgermeister und Gemeinderäte die Hoheit über ihre Wasserversorgung behalten – aber gleichzeitig im Rahmen einer Kooperation Personal mit den erforderlichen Qualifikationen finanziert werden könne. Das setze jedoch voraus, dass man den Mut habe, die Gebühren adäquat anzuheben. Weitere Auskunft:

DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Landesgruppe Bayern
Herrn Geschäftsführer Jörn-Helge Möller
Schwanthalerstr.9 - 11
80336 München
Tel.: 089-381587-0
E-Mail: moeller@dvgw-bayern.de


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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