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	       10. Februar 2016  
	      
	    
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         WasserInBürgerhand! 
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      BBU-Wasserrundbrief,
            11.12.2015 
      
        
        
      
        
        
       
      
        
      Was in der Trinkwasserversorgung im Argen liegt ... 
       
      
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        … war  eines der Themen auf dem großen Jahreskongress des Öffentlichen  Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Regensburg im Sept. 2015. Mit mehr als  1000 Teilnehmenden und einer schier unüberschaubaren Fülle von  Vortragsangeboten war der diesjährige ÖGD-Kongress für die  MitarbeiterInnen von Gesundheits- und Landesämtern sowie von  Wasserversorgern sicher ein Höhepunkt im Veranstaltungsreigen  des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Für unsere  AbonnentInnen haben wir einen ausführlichen Tagungsbericht über  die hygiene- und trinkwasserrelevanten Vorträge von „Regensburg  2015“ zusammengestellt. Reguläre AbonnentInnen können den  Tagungsbericht kostenlos via nik@akwasser.de beziehen. Nachstehend eine Kostprobe aus dem Tagungsbericht … 
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Abschied  vom Wasserwart 
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        Im  Themenblock „Aktuelles  aus der Wasserhygiene“  berichtete Jörn-Helge  Möller über  „Das DVGW  Arbeitsblatt W 1000 - Anforderungen an die Qualifikation und die  Organisation von Trinkwasserversorgern in der neusten Fassung und die  Hilfestellung durch das technische Sicherheitsmanagement des DVGW“.   
      Der Geschäftsführer des DVGW-Landesverbandes Bayern führte  zunächst aus, dass beim Errichten von Anlagen der  Wassergewinnung, -aufbereitung, -speicherung und –verteilung  meistens den allgemein anerkannten Regel der Technik entsprochen  würde – „aber  beim Betrieb hapert es“.  Ein nicht regelkonformer Betrieb würde vor allem die kleinen  Wasserversorger betreffen – und Wasserversorger mit einer  Abgabemenge von unter 100.000 Kubikmeter im Jahr habe man in Bayern  etwa eintausend Betriebe.
        
         
      Der  Referent betonte im Hinblick auf „die  Kleinen“, dass  man sich bei der Erarbeitung von W 1000 um eine „KMU-freundliche  Formulierung“ bemüht habe. Gleichwohl bewege sich das Arbeitsblatt immer noch in  der Schleife des zweiten Einspruchverfahrens. Die Geister hätten  sich an der geforderten Personalqualifikation entzweit. Gleichwohl  müsse man an der Prämisse festhalten: „Dort  wo es komplex wird, gehört es in die Hand eines Ingenieurs.“ Es dürfe nicht sein, dass man die Wasserversorgung einfach an  ein Bauunternehmen delegiere. Um den W1000-Kritikern entgegen zu  kommen, sei man von der Kubikmeterunterteilung weggegangen.  Denn wichtig sei nicht der Kubikmeter, sondern der Mensch. Deshalb  würde man jetzt Bezug auf die Zahl der versorgten Einwohner  nehmen. Als Abgrenzungskriterien würden folgende Werte dienen: 
      
        - bis  	5.000 versorgte Einwohner
 
        - bis  	30.000 versorgte Einwohner
 
        - über  	30.000 versorgte Einwohner
 
       
        Ab  30.000 versorgte Einwohner müsse sich ein Ingenieur um die  Wasserversorgung kümmern. Der „Wasserwart“ komme im W 1000 nicht  mehr vor. „Den  gibt es schon seit 2005 nicht mehr – aber die meisten haben das  noch nicht mitbekommen“,  wunderte sich Möller.  [Mehr zur Neufassung des grundlegenden Arbeitsblattes W1000 des  Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. im RUNDBR. Nr.  1041/Seite 3-4.] 
        
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Hohe Trinkwassergebühren-  
abgewählte Bürgermeister? Ein Mythos 
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          Möller  machte darauf aufmerksam, dass im ländlichen Raum in Bayern „die  oberste Leitung“ und Verantwortung für eine sichere Wasserversorgung in der  Regel beim Bürgermeister liege. Frisch gewählte Bürgermeister  würden aber zumeist nicht wissen, welche Verantwortung auf sie  zukomme. Um die Bewusstseinsbildung zu fördern, habe der DVGW nach  der letzten Kommunalwahl die frisch gewählten Bürgermeister  angeschrieben. „Seither  steht das Telefon nicht mehr still“,  berichtete der DVGW-Referent.  
        Um den Bürgermeistern und den anderen  Verantwortlichen für die Wasserversorgung bei einer  Selbsteinschätzung behilflich zu sein, habe der DVGW bei der  Bundeswehr-Uni in München die Erstellung eines Fragebogens in  Auftrag gegeben. Über 500 Rückläufe würden bestätigen, dass man  damit eine hohe Sensibilisierung erreicht habe. Der Fragebogen, der  auch über den Gemeindetag und die Wasserwerks-Nachbarschaften  weiterverteilt worden sei, stehe auch auf der Homepage des DVGW  Bayern zum Download bereit.  
        Der Selbsteinschätzungsleitfaden  arbeite mit einem Ampelsystem, um den Zustand der  Trinkwasseranlagen zu verifizieren. Wenn es überwiegend zu „roten  Antworten“ komme, sei zu erwarten, dass sich die politische  Führung vielleicht doch zu den notwendigen Konsequenzen entschließe.  Denn man müsse feststellen, dass man in vielen Fällen mit  einem „gigantischen  Investitionsstau“ bei der Sanierung der Trinkwasseranlagen konfrontiert werde. Da sei  die Anpassung der Wassergebühren einfach zwingend. Möller  bezeichnete es in dem Zusammenhang als „Mythos“,  wenn behauptet würde, dass ein Bürgermeister wegen der  Anhebung der Wassergebühren nicht mehr gewählt worden sei. 
         
         
        
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Wenn  der Wasserwart geht,   
geht  das Wissen 
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In  der nachfolgenden Diskussion wurde bedauert, dass mit der Verrentung  der alten Wasserwarte auch ein Wissensverlust einhergehen würde.  Bedauert wurde ferner, dass nicht wenige Bürgermeister  immer noch gewillt seien, die Wasserversorgung an Dienstleister  zu delegieren. Irrigerweise würden die Bürgermeister glauben, dass  sie damit  die Verantwortung für die Wasserversorgung los seien. Das  sei auch deshalb fatal, weil sich auf dem Markt „dubiose  Dienstleister“ tummeln würden. Kritsiert wurde in der Diskussion auch „das  Kokettieren mit der niedrigsten Wassergebühr“.  Das führe dazu, dass Hochbehälter statisch gefährdet seien. „Aber  die stehen im Wald – und da sieht keiner die marode  Bausubstanz.“  Dazu machte ein anderer Diskutant den Vorschlag, die baufälligen  Hochbehälter zu fotografieren, die Fotos den Kunden zugänglich zu  machen, um sie zu fragen, „ob  sie aus so einem Behälter noch Trinkwasser trinken wollten?“ 
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Trinkwasserhygiene:   
Muss der  Leidensdruck  noch höher werden? 
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Die  Debatte auf dem ÖGD-Kongress „Regensburg 2015“ war ein Mal mehr  eine Gradwanderung zwischen der Ehrenrettung der kleinen  Wasserversorger und der Einsicht, dass bei den öffentlichen  Kleinwasserversorgern vieles im Argen liegen würde.  
        Ein Teilnehmer  der Tagung wagte die Frage: „Sind  denn die öffentlichen Wasserversorger gar nicht besser als die  Privaten – oder im Gegenteil (noch) viel schlechter?“ Diskutiert wurde die Frage, wie man die Bürgermeister, die die  Verantwortung für die dörfliche Wasserversorgung tragen, dazu  bringen kann, „endlich  mal ihren Laden auf Vordermann zu bringen“.  Offenbar müsse der Leidensdruck noch deutlich zunehmen, bis  sich Bürgermeister und Gemeinderäte zur Einsicht durchringen,  dass es vielleicht doch nicht das Schlechteste sei, sich zu größeren  Einheiten zusammenzuschließen. Wobei der DVGW in Bayern durchaus  Kooperationsmodelle propagiere, bei denen Bürgermeister und  Gemeinderäte die Hoheit über ihre Wasserversorgung behalten –  aber gleichzeitig im Rahmen einer Kooperation Personal mit den  erforderlichen Qualifikationen finanziert werden könne. Das setze  jedoch voraus, dass man den Mut habe, die Gebühren adäquat  anzuheben. Weitere Auskunft: 
        DVGW - Deutscher Verein des Gas- und  Wasserfaches e.V. - Landesgruppe Bayern 
          Herrn Geschäftsführer Jörn-Helge  Möller  
          Schwanthalerstr.9 - 11 
          80336 München 
          Tel.: 089-381587-0 
          E-Mail: moeller@dvgw-bayern.de 
        
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       Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
            regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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